GMSG & FATCA

Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz (GMSG) /
Common Reporting Standard (CRS)

Der Common Reporting Standard (CRS) ist ein internationales Abkommen, das den zwischenstaatlichen Austausch von steuerlich relevanten Informationen regelt. Dadurch soll die internationale Steuerehrlichkeit gefördert werden. Für Österreich ist dieser Standard im Gemeinsamen Meldestandard-Gesetz (GMSG) festgeschrieben. Es regelt den automatischen Datenaustausch von natürlichen Personen und Rechtsträgern, die im Ausland steuerpflichtig sind.

GMSG-Selbstauskunft

Als Finanzinstitut sind wir aufgrund von GMSG gesetzlich dazu verpflichtet, Daten zur steuerlichen Ansässigkeit von unseren Kunden einzufordern. Diese Informationen werden mittels einer Selbstauskunft (Self Certification) erhoben, welche den/die steuerlichen Ansässigkeitsstaat(en), sowie die jeweiligen Steueridentifikationsnummern (Tax Identification Number = TIN) umfasst. Bei der Eröffnung eines Kontos oder Depots ist die Abgabe einer Selbstauskunft obligatorisch.

Hinweis: Für eine steuerliche Ansässigkeit in Österreich ist keine Steuernummer erforderlich.

So können Sie uns Ihre Selbstauskunft erteilen:

  1. Unter Downloads das passende Formular wählen.
  2. Online ausfüllen.
  3. Ausdrucken und unterschreiben.
  4. Per Post oder eingescannt als PDF an uns schicken.

GMSG Meldung

Inhalt der Meldung

Es handelt sich um eine jährliche Meldung an die österreichische Finanzverwaltung – diese leitet diese Daten an die jeweiligen ausländischen Finanzbehörden weiter. Meldepflichtig sind sowohl personenbezogene als auch kontobezogene Daten, sowohl von natürlichen Personen als auch von Rechtsträgern.

Meldepflichtige Daten* sind:

  • Name des Kontoinhabers
  • Adresse
  • Ansässigkeitsstaat(en)
  • Steueridentifikationsnummer(n)
  • Geburtsdatum/-ort (bei natürlichen Personen)
  • Konto-/Depotnummer(n) – Einlagen-, Giro- und Depotgeschäft
  • Kontosalden/-werte zum Jahresende oder die Auflösung des Kontos
  • Kapitalerträge, andere Erträge aus den Vermögenswerten auf dem Konto/Depot und Veräußerungserlöse
  • Bei Rechtsträgern, die als passive NFEs** zu klassifizieren sind, die oben genannten Daten von allen meldepflichtigen wirtschaftlichen Eigentümern (beherrschenden Personen)

Ab 2027 zusätzlich:

  • Anzahl der Kontoinhaber
  • Die Information, ob vom Kontoinhaber eine gültige Selbstauskunft vorliegt
  • Die Funktion(en), aufgrund derer eine Person Beherrschung über einen passiven Rechtsträger ausübt (siehe dazu die Bestimmungen des WiE-ReG)

*Siehe dazu auch §3 GMSG.

**oder Investmentunternehmen gemäß § 59 Abs. 1 Z 2, das kein Finanzinstitut eines teilnehmenden Staats ist

Fristen

Die Durchführung der Meldung durch Österreichische Finanzinstitute erfolgt jährlich bis 31.07. an das Bundesministerium für Finanzen. Das BMF tauscht die Informationen bis 30.09. jedes Jahres mit den Behörden der anderen teilnehmenden Staaten aus.

Meldeauskunft

Sollten sie eine detaillierte Auskunft über die von Ihnen gemeldeten Daten benötigen, kontaktieren Sie bitte Ihren Kundenbetreuer.

  • Das GMSG unterscheidet Sorgfaltspflichten
    • Bei „bestehenden Konten“ natürlicher Personen §§ 10–28 GMSG
    • Bei „Neukonten“ natürlicher Personen §§ 29–32 GMSG
    • Bei „bestehenden Konten“ von Rechtsträgern §§ 33–42 GMSG 
    • Bei „Neukonten“ von Rechtsträgern §§ 43–46 GMSG
  • Unterscheidung in bestehende Konten/Neukonten -> Stichtag 30.9.2016/1.10.2016

Downloads

Selbstauskunft für Natürliche Personen

Selbstauskunft für Rechtsträger

FATCA

Der Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) ist ein US Gesetz, welches in Form eines bilateralen Abkommens (Intergovernmental Agreement) in Österreich umgesetzt wurde.

Mit diesem Abkommen sind alle österreichischen Finanzinstitute seit 1.7.2014 zur Identifikation, Dokumentation und Meldung von bestimmten Personen-, Konto- und Depotdaten von US-steuerpflichtigen Personen an die US-Steuerbehörde IRS (Internal Revenue Service) verpflichtet. Es soll damit die Steuerehrlichkeit gefördert und die internationale Steuerhinterziehung bekämpft werden. 
 

FATCA für Natürliche Personen:

Als US-Person gilt, wer eines oder mehrere der folgenden Kriterien aufweist:

  • US-Staatsbürgerschaft 
  • Wohnsitz in den USA
  • Green Card Holder

Zudem gibt es noch weitere Indizien, die auf die Eigenschaft als US-Person hindeuten: 

  • US - Adresse
  • US - Telefonnummer
  • Zeichnungsberechtigter mit Adresse in den USA
  • Daueraufträge in die USA

FATCA für Unternehmen:

Ein Unternehmen gilt als FATCA meldepflichtig, wenn folgende Indizien vorliegen:

  • US Firmensitz, US Registerland, US Devisenland (US Entity)
  • Passives Unternehmen mit einem oder mehreren US Personen als Wirtschaftliche/n Eigentümer/n. 

Downloads & weitere Informationen

Häufig gestellte Fragen

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