Information zu Zahlungskonto und Zahlungsverkehr nach dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)
In dem Infoblatt beschreiben wir die wesentlichen Vertragsinhalte und die Dienstleistungen rund um das Zahlungskonto und den Zahlungsverkehr. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Eigenschaften unserer Dienstleistungen und wie sie funktionieren.
Wenn es gesetzlich notwendig ist, verwenden wir vereinzelt bestimmte Fachbegriffe. Wir erklären die Begriffe dann.
Das Infoblatt ist eine reine Information. Rechtlich gilt, was in dem Vertrag steht, den Sie mit uns abschließen.

Gütesiegel Leicht Lesen
Sprachstufe B1– capito Methode
Zahlungskonten und Zahlungsverkehr
Ein Zahlungskonto ist ein spezielles Bankkonto und heißt im Alltag auch Girokonto. Mit einem Zahlungskonto können Sie ohne Bargeld bezahlen und Geld erhalten.
Beispiele:
Wir bewahren das Geld auf dem Zahlungskonto für Sie auf. Dieses Geld nennt man auch Guthaben.
Wir führen Geld-Bewegungen für Sie durch, wenn Sie uns den Auftrag dazu geben. Diese Geld-Bewegungen heißen Transaktionen. Es können Geldeingänge und Geldausgänge sein. Geldeingänge sind Geldbeträge, die auf ein Zahlungskonto überwiesen werden. Sie werden dem Zahlungskonto gutgeschrieben. Geldausgänge sind Geldbeträge, die von Ihrem Zahlungskonto weggehen.
Alle diese Transaktionen bezeichnet man als „Zahlungsverkehr“. Über das Zahlungskonto wird der Zahlungsverkehr abgewickelt.
Sie eröffnen das Zahlungskonto bei uns. Sie können das Konto in eine unserer Filialen oder über unsere Internetseite eröffnen.
Zur Konto-Eröffnung brauchen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis, z. B. einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass. Wir informieren Sie gerne darüber, welche Ausweise noch möglich sind. Dann schließen Sie mit uns den Kontovertrag ab. Sie bekommen von uns noch Informationen zum Zahlungskonto, bevor Sie den Vertrag unterschreiben.
Bei Ihrem Zahlungskonto ist meistens auch eine Debitkarte dabei. Die Debitkarte wird umgangssprachlich oft auch „Bankomatkarte“ genannt.
IBAN ist eine Abkürzung für 4 englische Wörter. Diese Wörter heißen: International Bank Account Number. Auf Deutsch übersetzt heißt IBAN: Internationale Konto-Nummer.
Jedes Konto bekommt eine eigene IBAN. Jede IBAN gibt es nur einmal. Die IBAN besteht aus Buchstaben und Zahlen. Ein Beispiel für eine IBAN ist: AT11 1234 5012 3456 7890.
Sie brauchen Ihre IBAN, damit Sie Transaktionen über Ihr Zahlungskonto machen können.
4a. Geld einzahlen und Geld abheben
Geld einzahlen
Sie können Geld auf Ihr Zahlungskonto bei uns einzahlen:
- Mit Bargeld an der Kassa – nur in Filialen mit Kassa möglich!
- Mit Bargeld an den Selbstbedienungs-Geräten in unseren Filialen
- Mit einer Überweisung auf Ihr Zahlungskonto
Geld auszahlen oder abheben
Sie können Geld bei einem Geldautomaten oder während der Öffnungszeiten an der Kassa in einer Filiale abheben.
- Kassa
Wenn Sie Geld an der Kassa abheben, benötigen Sie einen gültigen Lichtbild-Ausweis und Ihre Debitkarte oder die IBAN Ihres Zahlungskontos. Die Mitarbeiter:in an der Kassa füllt dann alle Daten in den Behebungsbeleg und Sie unterschreiben ihn.
- Geldautomat
Geldautomaten finden Sie z. B. in unseren Filialen oder an einem öffentlichen Ort.
Um Geld beim Geldautomaten zu beheben, benötigen Sie Ihre Debitkarte und den PIN-Code.
PIN-Code: PIN ist eine Abkürzung für 3 englische Wörter „Personal Identification Number“. Auf Deutsch übersetzt heißt PIN „Persönliche Identifikations-Nummer“.
Sie bekommen von uns zu jeder Debitkarte auch einen persönlichen PIN-Code mit 4 Ziffern. Der PIN-Code ist eine Geheim-Nummer und Sie müssen ihn geheim halten. Ein Beispiel für einen PIN-Code ist 7358.
Sie benötigen den PIN-Code auch, wenn Sie mit Ihrer Debitkarte in einem Geschäft bezahlen. Kleine Geldbeträge unter 50 Euro können Sie normalerweise auch ohne PIN-Code bezahlen. Aus Sicherheitsgründen müssen Sie aber manchmal auch bei kleinen Beträgen den PIN-Code eingeben.
4b. Überweisungen, Daueraufträge, Lastschriften
Überweisung:
Eine Überweisung ist eine Zahlungsanweisung. Sie erteilen damit den Auftrag, einen Geldbetrag von Ihrem Zahlungskonto auf das Konto der Empfänger:in zu zahlen.
Ein Auftrag für eine Überweisung beinhaltet folgende Informationen:
- Den Namen der Empfänger:in
- Die IBAN der Empfänger:in
- Den Geldbetrag
- Das Datum
Für eine Überweisung von Ihrem Zahlungskonto haben Sie 2 Möglichkeiten:
- Über das Internetbanking
- An einem Selbstbedienungs-Gerät in einer Filiale
Sehr oft wird die Bezeichnung SEPA-Überweisung gewählt. SEPA ist die englische Abkürzung für „Single Euro Payments Area“, das heißt übersetzt „Einheitlicher europäischer Zahlungsverkehrsraum“. SEPA vereinheitlicht europaweit den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Die SEPA-Überweisung ist EU-weit standardisiert. Eine SEPA-Überweisung können Sie in Österreich und innerhalb Europas beauftragen.
Dauerauftrag:
Der Dauerauftrag ist eine Überweisung mit fixem Geldbetrag, die regelmäßig zu einem festgelegten Zeitpunkt an ein bestimmtes Zahlungskonto geht, z. B. jeden 5. im Monat). Sie können einen Dauerauftrag für Ihre Miete oder Ihre Energiekosten machen.
SEPA-Lastschrift:
Mit einer SEPA-Lastschrift erlauben Sie der Empfänger:in, einen Geldbetrag von Ihrem Zahlungskonto abzubuchen. Die SEPA-Lastschrift ist sinnvoll, wenn Sie regelmäßig einen Geldbetrag von Ihrem Zahlungskonto abbuchen lassen. Der Geldbetrag kann dabei immer unterschiedlich sein, z. B. die Telefonrechnung.
Für die SEPA-Lastschrift füllen Sie ein bestimmtes Formular aus, das SEPA-Lastschrift-Mandat heißt.
4c. Zahlungen mit Ihrer Debitkarte oder Ihrer Kreditkarte
Sie können mir Ihrer Debitkarte oder Ihrer Kreditkarte in Geschäften, an Verkaufs-Automaten oder im Internet bezahlen.
Mehr Informationen dazu finden Sie im "Infoblatt zur Debitkarte" und im "Infoblatt zur Kreditkarte".
Der Kontoauszug ist eine Liste, auf der Sie alle Transaktionen auf Ihrem Zahlungskonto sehen können. Sie können den Kontoauszug auf 2 Wegen erstellen:
- Am Selbstbedienungs-Gerät in unseren Filialen (Kontoauszugs-Drucker)
- In Ihrem Internetbanking
Sie können uns über diese Wege Aufträge zu Ihrem Zahlungskonto erteilen:
- In Ihrem Internetbanking
- In unseren Filialen während der Öffnungszeiten
- Über die Selbstbedienungs-Geräte in unseren Filialen – auch außerhalb der Öffnungszeiten
Bei den Selbstbedienungs-Geräten gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Geld einzahlen und abheben an Geldautomaten
- Kontoauszug drucken
- Überweisungen durchführen
Beim Internetbanking müssen Sie nicht in eine Filiale kommen, sondern nutzen eine Internet-Verbindung. Sie können dann z. B. mit Ihrem Computer oder Ihrem Smartphone Ihren Kontostand ansehen und Transaktionen beauftragen.
Um das Internetbanking zu nutzen, brauchen Sie:
- Eine Verfügernummer
- Die George-App für den Einstieg ins Internetbanking und zur Freigabe der Aufträge. Sie können die George-App im App Store für Ihr Smartphone oder auf unserer Internetseite für Ihren Computer kostenlos herunterladen.
Als Alternative zur George-App können Sie den Einstieg und die Transaktionen mit der Freigabemethode cardTAN freigeben. TAN steht für Transaktionsnummer. Für diese Methode benötigen Sie Ihre Debitkarte und ein kleines Gerät. Das bekommen Sie von uns.
Für das Internetbanking treffen wir mit Ihnen eine spezielle Vereinbarung. Damit erhalten Sie auch eine Verfügernummer und einen Code, um die George-App zu aktivieren.
Wichtig: Bitte beachten Sie unsere Sicherheitshinweise, wie Sie das Internetbanking sicher nutzen können. Mehr Infos finde Sie auf unserer Internetseite www.sparkasse.at/sicherheitscenter
Für Ihr Zahlungskonto zahlen Sie unterschiedliche Entgelte. Sie finden die Entgelte im Konditionenaushang auf dieser Internetseite: www.sparkasse.at/konditionen
Wir vereinbaren diese Entgelte mit Ihnen gemeinsam mit dem Kontovertrag.
Um den Kontovertrag zu beenden, müssen Sie ihn kündigen. Das können Sie jederzeit tun:
- In einer Filiale -während der Öffnungszeiten
- Mit einer Nachricht im Internetbanking George
- Schriftlich per Brief
Wir können Ihren Kontovertrag unter Einhaltung einer Frist von 2 Monaten kündigen.
Wenn es einen wichtigen Grund gibt, können Sie und wir den Zahlungskonto-Vertrag jederzeit kündigen. Die Kündigung gilt dann sofort.
Wenn Sie die Bank wechseln möchten, ist das im Verbraucherzahlungskonto-Gesetz (VZKG) geregelt. Ihre alte und Ihre neue Bank müssen Ihnen dabei helfen. Dafür müssen Sie der neuen Bank erlauben, der alten Bank Fragen zu Ihrem Zahlungskonto zu stellen.
Sie eröffnen in der neuen Bank ein neues Zahlungskonto und geben mit einem Formular den Auftrag für den Kontenwechsel. Sie sagen damit, was die neue Bank genau machen soll, z. B.
- die alte Bank auffordern, das alte Konto zu einem bestimmten Datum zu schließen
- welche Daueraufträge sie auf dem neuen Zahlungskonto einrichten und durchführen soll
Die Einlagensicherung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Sicherheitssystem, das Geld auf Bankkonten schützt. Wenn eine Bank zahlungsunfähig wird, sorgt die Einlagensicherung dafür, dass Einlagen (Guthaben auf Bankkonten) bis zu einem bestimmten Betrag abgesichert sind.
In Österreich sind Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Kund:in und Bank geschützt. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.sparkasse.at/einlagensicherung