Für die Erfüllung des Wohntraums ist oft ein Kredit nötig. Erfahren Sie hier, was Sie für einen Wohnkredit bei Sparkasse der Gemeinde Egg brauchen.
Gesetzliche Voraussetzungen
20 % Eigenkapitalquote
Von der Gesamtsumme Ihres Vorhabens müssen Sie gesetzlich mindestens 10 % als Eigenkapital oder Sicherstellung einbringen. Dazu kommen noch rund 10 % Nebenkosten. Diese sollten gänzlich aus Eigenmitteln finanzierbar sein. In Summe müssen daher mindestens 20 % der Gesamtsumme Ihres Vorhabens inklusive Nebenkosten als Eigenmittel zur Verfügung stehen. Ein Beispiel: Bei Kosten von 400.000 Euro inklusive Nebenkosten sind das also mindestens 80.000 Euro Eigenkapital.
Nach den Regeln der FMA für die Vergabe von Wohnkrediten (KIM-Verordnung) dürfen Banken höchstens 90 % des Wertes einer Immobilie finanzieren.
Das entspricht in etwa einem Eigenmittelanteil von 20 % – abhängig von den Finanzierungs- und Kaufnebenkosten wie z.B. Errichtungskosten Kaufvertrag, Grunderwerbsteuer, Eintragung Eigentumsrecht, mögliche Maklerprovision, Grundbucheintragungsgebühr für die Hypothek (Pfandrecht) im Grundbuch.
35 Jahre Kreditlaufzeit
Die maximale Rückzahlungsdauer des Kredits liegt bei 35 Jahren.
40 % Kreditrate vom Haushaltsnettoeinkommen
Die regelmäßigen Ratenzahlungen dürfen inklusive Zinsen in Summe 40 % des Haushaltsnettoeinkommens nicht überschreiten. Basis dafür ist eine Berechnung der Haushaltseinnahmen und -ausgaben. Dabei berücksichtigen wir auch mögliche Veränderungen, etwa eine Eltern- oder Pflegekarenz. Ein Beispiel: Bei 3.000 Euro Haushaltsnettoeinkommen darf die Kreditrate nicht höher sein als 1.200 Euro.
Persönliche Voraussetzungen
Ein Kredit, den Sie sich leisten können
Wie hoch darf Ihre Kreditrate sein, um Sie finanziell nicht zu überfordern? Verschaffen Sie sich einen finanziellen Überblick und stellen Sie in einer Haushaltsrechnung Ihre regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben gegenüber. Beachten Sie auch Nebenkosten und mögliche Förderungen.
Persönliche Unterlagen
Vor der Kreditzusage benötigen wir einige Unterlagen von Ihnen, etwa eine Haushaltsrechnung, Einkommensnachweise und Infos über Ihr Vorhaben. Die Checkliste gibt Ihnen einen Überblick.
Ihren Kredit absichern
Ungeplante Ereignisse wie Unfall, Krankheit oder Arbeitslosigkeit könnten die Rückzahlung Ihres Kredits gefährden und Ihre Finanzierung aus dem Gleichgewicht bringen. Doch dagegen können Sie sich absichern. Wir informieren Sie gern über die Möglichkeiten der Kreditabsicherung.
Rechenbeispiel
Berechnen Sie Ihre mögliche Wohnkredit-Rate
- Wie groß ist Ihr Finanzierungsbedarf?
- Wie hoch kann Ihre monatliche Kreditrate sein?
- Welche Förderungen können Sie für Ihr Projekt nützen?
Bitte beachten Sie: Der Wohnkredit-Rechner kalkuliert mit einem Richtzinssatz. Ihre genaue Rate berechnen wir gern bei einem Beratungsgespräch.
Interessiert?
Mit einem Kredit bei der Sparkasse der Gemeinde Egg bieten wir Ihnen:
- Persönliche Beratung
- Betreuung durch erfahrene Expert:innen
- Flexible Lösungen für Ihre individuelle Situation
Unsere Immobilienfinanzierungen
Video: Wohntraum finanzieren
Nützliche Links und Downloads zur Wohnfinanzierung
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Fragen und Antworten
- Grundbücherliche Eintragung
- Weitere mögliche Sicherheiten
- Weitere Finanzierungsnehmer:innen
Diese haften wie die Finanzierungsnehmer:in selbst für sämtliche Verbindlichkeiten, die aus dem Finanzierungsverhältnis entstehen. Mitkredit- oder Mitdarlehensnehmer:innen ziehen üblicherweise aus den ausbezahlten Finanzierungsmitteln einen eigenen Nutzen und haften gleichermaßen für die Rückzahlung der Finanzierung.
- Bürge- und Zahlerhaftung
Diese haften mit ihrem gesamten Vermögen und können je nach Ausgestaltung des Bürgschaftsvertrags bei Fälligkeit von Forderungen aus der Finanzierung in Anspruch genommen werden.
- Verpfändung
Etwa von Gehaltsansprüchen, Sparbüchern, Wertpapieren, Handelsgoldmünzen.
- Abtretung Genossenschaftsanteile
Verpfändet werden die Forderungen gegenüber einer Wohnbaugenossenschaft (= eingezahlte Genossenschaftsanteile). Die Besicherung kann in stiller oder offener Form erfolgen. - Versicherungsverpfändung oder -vinkulierung
Bei einer Verpfändung zahlt die Versicherungsgesellschaft bei Eintritt des Versicherungsfalls die Versicherungssumme nur an den Pfandgläubiger aus. Im Falle einer Vinkulierung verpflichtet sich die Versicherung, im Schadensfall Zahlungen nur mit Zustimmung des Finanzierungsgebers durchzuführen.
- Weitere Finanzierungsnehmer:innen
- Er- und Ablebensversicherungen, Unfallversicherungen
Dienen zur Abdeckung der Finanzierung bei Er- und/oder Ableben oder bei einem Unfall der Versicherungsnehmer:innen. - Kreditrestschuldversicherung
Dient zur Abdeckung der Finanzierung bei Tod der Schuldner:innen, je nach Ausgestaltung der Versicherung auch bei Erwerbsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit etc. - Feuerversicherung
Ist verpflichtend bei Verpfändung von verbauten Liegenschaften.
Einen Wohnkredit können Sie bei einem Beratungsgespräch aufnehmen. Bitte bringen Sie alle Infos und Unterlagen mit, die Sie haben. Alles weitere besprechen unsere Expert:innen mit Ihnen. Lesen Sie hier, was Sie vor Ihrem Vorhaben beachten sollten.
Sie können einen Wohnkredit aufnehmen, um ein Eigenheim zu kaufen, zu bauen oder zu sanieren – auch wenn Sie über ein gewisses Startkapital verfügen, aber noch zusätzliche Mittel benötigen. Verschaffen Sie sich einen Überblick über unser Angebot an Krediten.
Je nach Finanzierungsform bestehen unterschiedliche Grenzen für die Höhe des Kreditbetrags. Beim Wohnkredit mit Hypothek richtet sich der maximale Kreditbetrag nach Ihren persönlichen Möglichkeiten. Das Bauspardarlehen ist auf 240.000 Euro pro Person begrenzt. Verschaffen Sie sich einen Überblick über unser Angebot an Krediten.
Ja, Sie können die Rate mit unserem Wohnkredit-Rechner bequem online berechnen.
Flexibel: Variabler Zinssatz
Ein variabler Zinssatz richtet sich nach dem aktuellen Leitzzinssatz, etwa dem 3-Monats-EURIBOR. Sinken oder steigen die Leitzinsen, so sinkt oder steigt auch der Zinssatz Ihrer Finanzierung.
Wann und wie ändert sich meine Rate?
Ihre Rate steigt oder fällt mit jeder Zinssatzänderung – meistens alle 3 Monate.
Wann empfiehlt sich diese Variante?
Wenn Sie ein niedriges Zinsniveau nützen wollen und weiterhin niedrige Zinssätze erwarten.
Kann ich die Finanzierung vorzeitig zurückzahlen?
Sie können jederzeit spesenfrei zurückzahlen.
Sicher: Fixer Zinssatz
Der Fix-Zinssatz wird zu Beginn der Finanzierung vereinbart und bleibt für den gewählten Zeitraum gleich – Ihre Rate ändert sich nicht. Wie sich der Zinssatz danach zusammensetzt, wird schon bei Abschluss vereinbart.
Ändert sich meine Rate?
Während der Fixzinsphase bleibt Ihre Rate unverändert.
Wann empfiehlt sich diese Variante?
Wenn Sie für einen bestimmten Zeitraum kein Veränderungsrisiko eingehen wollen.
Kann ich vorzeitig zurückzahlen?
Falls Sie den Kredit während der Fixzinsphase vorzeitig zurückzahlen, wird eine Pönale verrechnet.
Zins-Cap: Flexibel mit Obergrenze
Mit einer Einmalprämie kaufen Sie einen Zinscap-Optionsschein. Damit fixieren Sie eine Höchstzinssatz-Grenze für die gewählte Laufzeit. Sie tragen das Bonitätsrisiko der Erste Group.
Wann und wie ändert sich meine Rate?
Ihre Rate steigt oder fällt mit jeder Zinssatzänderung – meistens alle 3 Monate. Falls der vereinbarte Höchstzinssatz erreicht wird, erhalten Sie eine Ausgleichszahlung.
Wann empfiehlt sich diese Variante?
Wenn Sie das niedrige Zinsniveau nützen wollen und zusätzlich eine Absicherung möchten. Sollte der vereinbarte Höchstzinssatz nicht erreicht werden, geht die einmalig bezahlte Prämie für den Zinscap verloren.
Kann ich vorzeitig zurückzahlen?
Sie können Ihren Kredit jederzeit vorzeitig zurückzahlen.
Hinweis: Durch die Kombination der Bestandteile "Finanzierung" und "Veranlagung" könnte sich das mit der Veranlagung verbundene Risiko auf das Risikoprofil des Bestandteils Finanzierung auswirken. Außerdem könnte es auch einen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil des Pakets haben. Der Optionsschein und das Grundgeschäft sind zwei rechtlich getrennte Geschäfte und können auch einzeln bzw. nicht zeitgleich in beliebiger Reihenfolge erworben werden. Dennoch weisen wir darauf hin, dass sich bei einem Wegfall des zu sichernden Grundgeschäfts der Optionsschein zu einer spekulativen Risikoposition verändert. Eine Veranlagung in Wertpapiere enthält Risiken, bitte beachten Sie die Wertpapier-Infos zu Zinscaps auf www.zinscap.at.
Höchstzinssatz: Flexibel mit Ober- und Untergrenze
Das Bauspardarlehen hat eine fixe und eine variable Zinsphase. Es gibt eine Zinssatzober- und -untergrenze für maximal 20 Jahre ab Zuteilung (gem. ABB).
Wie ändert sich meine Rate?
In der Fixzinsphase bleibt Ihre Rate unverändert.
Wann empfiehlt sich diese Variante?
Wenn Sie sich gegen einen Zinsanstieg auf über 6 % p.a. für max. 20 Jahre ab Zuteilung absichern wollen (gem. ABB).
Kann ich vorzeitig zurückzahlen?
Falls Sie den Kredit während der Fixzinsphase vorzeitig zurückzahlen, wird eine Pönale verrechnet.
Für einen Wohnkredit oder eine Baufinanzierung müssen Sie künftig mindestens 20 % der Gesamtkosten inklusive Nebenkosten als Eigenmittel einbringen können. Unter anderem hängt Ihre Kreditrate von der Höhe Ihres Eigenkapitals ab.
Damit Ihre geplante Finanzierung langfristig leistbar ist, ermitteln wir Ihr Einkommen, Ihre Ausgaben und wirtschaftlichen Verhältnisse. Dazu benötigen wir vollständige Unterlagen von Ihnen. Bitte verschaffen Sie sich einen Überblick über alles, was zu beachten ist.
Die Auszahlung erfolgt nach Klärung aller offenen Fragen direkt auf das Treuhandkonto – oder auf jenes Konto, das im Kreditvertrag vereinbart wurde.
Ein besonderes Merkmal der Wohnimmobilienkredite ist die grundbücherliche Belastung der finanzierten Liegenschaft mit einer Hypothek (etwa Baugrund, Haus oder Eigentumswohnung). Die Hypothek ist ein Pfandrecht auf einer Liegenschaft, das im Grundbuch eingetragen wird. Sie dient dem Kreditgeber als Sicherheit für Ihre Finanzierung(en). Wenn alles zurückgezahlt ist, können Sie die Hypothek wieder löschen.
Folgende Versicherungen werden üblicherweise zur Sicherstellung der Finanzierung verpfändet oder vinkuliert:
Ausländische Sicherheiten akzeptieren wir nach individueller Prüfung.