Bei der Vermögensweitergabe geht's nicht nur um Zahlen, sondern auch um Emotionen. Deshalb sollten Sie sich rechtzeitig damit beschäftigen und Hilfe von Expert:innen in Anspruch zu nehmen. Das frühzeitige Regeln Ihrer Vermögensweitergabe führt zu Sicherheit für Erblasser und Erben. Lesen Sie hier, was dabei zu beachten ist.
Alle Erbschaftsfragen genau zu regeln, gibt Ihnen ein beruhigendes Gefühl. Es stellt sicher, dass Ihr Vermögen ohne Streit und rechtliche Unklarheiten genau nach Ihren Wünschen weitergegeben wird.
Checkliste für die Errichtung eines Testaments
Damit Sie nichts Wichtiges vergessen.
Infos zum Erbrecht
Gesetzliche Erbfolge
Das gesetzliche Erbrecht wird dann angewendet, wenn es keinen Erbvertrag und kein Testament gibt, und wenn auch keine vertraglich oder testamentarisch eingesetzte Erb:in zum Zug kommt – etwa durch Erbunwürdigkeit, Enterbung oder Entschlagung (Nichtannahme).
Schenkung
Die Schenkung auf den Todesfall erfolgt erst nach dem Ableben der schenkenden Person. Die beschenkte Person muss das Schenkungsversprechen annehmen. Durch den Schenkungsvertrag ist der Geschenkgeber gebunden, der Vertrag muss in Form eines Notariatsakts errichtet werden. Die schenkende Person darf sich kein Widerrufsrecht vorbehalten.
Meldepflicht bei Schenkungen
Schenkungen und Zweckzuwendungen unter Lebenden sind dem Finanzamt anzuzeigen, wenn Bargeld, Kapitalforderungen, Unternehmensanteile, Betriebe (Teilbetriebe) etc. erworben werden. Die Ausnahme: Schenkungen zwischen Angehörigen müssen der Finanzbehörde erst ab einer Wertgrenze von 50.000 Euro pro Jahr gemeldet werden.
Steuern
In Österreich fällt keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer an. Bei Erbschaften oder Schenkungen von Grundstücken ist jedoch die Grunderwerbssteuer zu entrichten.
Grunderwerbssteuer
Bei unentgeltlichen Grundstücksübertragungen (durch Schenkung oder Erbschaft) sowie bei jeder Grundstücksübertragung im Familienkreis wird ein Stufentarif angewendet:
Ausführliche Infos finden Sie in unserem
Handbuch zum ErbrechtHilfe für Angehörige im Todesfall
Wichtige Infos über die Erledigungen im Trauerfall.
Bestattungsvorsorge
Mit der s Bestattungsvorsorge decken Sie die Kosten Ihrer eigenen Beerdigung ab. Ihre Angehörigen werden nicht finanziell belastet. Gestalten Sie Ihre Bestattungsversicherung mit Einmalzahlung oder laufender Prämienzahlung.
Interessiert?
Wir beraten Sie gern – einfach Gesprächstermin vereinbaren.
Versicherer ist: WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group, Schottenring 30, 1010 Wien. Die Sparkasse der Gemeinde EggLoco 873, 6863 Egg, (GISA-Zahl: 27506981, abrufbar unter Registernummer: https://www.gisa.gv.at/versicherungsvermittlerregister) übt die Tätigkeit eines vertraglich gebundenen Versicherungsagenten der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group als Nebengewerbe aus und vermittelt ausschließlich Produkte dieser Versicherung. Sie stützt ihren Rat nicht auf eine umfassende Marktuntersuchung und erhält für vermittelte Versicherungsverträge Provisionen, die in den Versicherungsprämien enthalten sind.