Ausschreibung Innovationspreis 2026 für gemeinnützige Projekte
Veränderungen als Motor des Fortschritts
Unsere Gesellschaft steht vor großen Problemen. Darum brauchen wir neue und frische Ideen. Mit dem Innovationspreis für gemeinnützige Projekte will die Privatstiftung gute Lösungsansätze schneller umsetzen.
Die Privatstiftung Dornbirner Sparkasse möchte neue Entwicklungen in der Region fördern, gute Projekte für die Gesellschaft und das Gemeinwohl. Mit dem Innovationspreis können diese Projekte schneller verwirklicht werden. Der Preis wird 2026 zum dritten Mal ausgeschrieben.
"Der Innovationspreis fördert vielversprechende Ideen, die einen klaren Nutzen für unsere Region und ihre Bevölkerung haben."
Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann, Vorsitzende des Stiftungsvorstands
Preisgeld
Wer teilnehmen kann
Der Innovationspreis wird nur an bestimmte Einrichtungen vergeben:
- an Gebietskörperschaften (z. B. Gemeinden)
- an gemeinnützige Einrichtungen (z. B. Vereine)
- an mildtätige Einrichtungen (z. B. Sozialorganisationen) und
- an kirchliche Einrichtungen, die gesetzlich anerkannt sind.
Diese Einrichtungen müssen im Geschäftsgebiet der Dornbirner Sparkasse Bank AG tätig sein und dort einen Mehrwert für die Region bringen.
Gemeinnützige Wohnbaugesellschaften und Privatpersonen können keinen Antrag einreichen.
Was gefördert wird
1. Das Projekt passt in folgende Themenbereiche:
- Kunst und Wissenschaft
- Umwelt- und Klimaschutz
- Gesundheitspflege
- Kinder- Jugend- und Familienfürsorge
- Körpersport
- Denkmalpflege
- Schulbildung, Volksbildung, Berufsausbildung
- Bekämpfung von Elementarschäden
- Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichem Gebrechen behaftete Menschen
- Tierschutz
2. Gefördert werden nur gemeinnützige Projekte im regionalen Bereich der Dornbirner Sparkasse in Vorarlberg. Der umfasst die Gemeinden Dornbirn, Schwarzach, Lauterach, Lustenau, Höchst, Hohenems und Altach.
3. Das Projekt muss im Vorarlberger Wirkungsbereich der Dornbirner Sparkasse umgesetzt werden.
4. Das Projekt ist entweder noch in Planung. Oder es handelt sich um ein neues Teilprojekt oder die Fortsetzung von bereits bestehenden Projekten.
5. Das Projekt muss einen erkennbaren Nutzen für die Region und ihre Bevölkerung bringen. Die Region umfasst die Gemeinden Dornbirn, Schwarzach, Lauterach, Lustenau, Höchst, Hohenems und Altach.
6. Das Projekt ist visionär und bringt neue und frische Ideen.
7. Das Projekt ist sehr wichtig für die Gesellschaft und bringt vielen Menschen einen Nutzen.
8. Das Projekt wird in den nächsten 12 Monaten umgesetzt.
9. Das Einreichformular muss vollständig ausgefüllt werden.
10. Eine Budgetplanung muss mit den Einreichunterlagen mitgeschickt werden.
Einreichung der Projekte und Abgabefrist
- Die Projekte können nur mit dem Einreichformular eingereicht werden.
- Alle Unterlagen müssen bis spätestens 31. Oktober 2026 vollständig abgegeben werden.
- Die Einreicher:innen bekommen bis spätestens 23. Dezember 2023 Bescheid, ob sie Geld erhalten.
Wer entscheidet
Der Vorstand und die Mitglieder der Privatstiftung Dornbirner Sparkasse
entscheiden über
- die Höhe der Förderung im Rahmen vom Innovationspreis und
- wer den Preis bekommt.
Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.