Allgemeine Informationen über
Wohnimmobilienkredite für Verbraucher:innen
- Grundbücherliche Eintragung
- Weitere mögliche Sicherheiten
- Weitere Finanzierungsnehmer:innen
Diese haften wie die Finanzierungsnehmer:in selbst für sämtliche Verbindlichkeiten, die aus dem Finanzierungsverhältnis entstehen. Mitkredit- oder Mitdarlehensnehmer:innen ziehen üblicherweise aus den ausbezahlten Finanzierungsmitteln einen eigenen Nutzen und haften gleichermaßen für die Rückzahlung der Finanzierung.
- Bürge- und Zahlerhaftung
Diese haften mit ihrem gesamten Vermögen und können je nach Ausgestaltung des Bürgschaftsvertrages bei Fälligkeit von Forderungen aus der Finanzierung in Anspruch genommen werden.
- Verpfändung
Von Gehaltsansprüchen, Sachwerten wie Sparbücher, Wertpapiere, Handelsgoldmünzen
- Abtretung von Genossenschaftsanteilen
Verpfändet werden die Forderungen gegenüber einer Wohnbaugenossenschaft (= „eingezahlte Genossenschaftsanteile“). Die Besicherung kann in stiller oder offener Form erfolgen. - Versicherungsverpfändung oder -vinkulierung
Bei einer Verpfändung zahlt die Versicherungsgesellschaft bei Eintritt des Versicherungsfalles die Versicherungssumme nur an den Pfandgläubiger aus. Im Falle einer Vinkulierung verpflichtet sich die Versicherung, im Schadensfall Zahlungen nur mit Zustimmung des Finanzierungsgebers durchzuführen.
- Weitere Finanzierungsnehmer:innen
- Er- und Ablebensversicherung, Unfallversicherungen
Dienen zur Abdeckung der Finanzierung bei Er- und/oder Ableben oder bei einem Unfall der Versicherungsnehmer:innen - Kreditrestschuldversicherung
Dient zur Abdeckung der Finanzierung bei Tod der Schuldner:innen, je nach Ausgestaltung der Versicherung auch bei Erwerbsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit etc. - Feuerversicherung
Ist verpflichtend bei der Verpfändung von verbauten Liegenschaften.
Den Kredit können Sie für Wohnzwecke verwenden – etwa Bauen, Kaufen oder Sanieren.
Ein besonderes Merkmal der Wohnimmobilienkredite ist die grundbücherliche Belastung der finanzierten Liegenschaft (Baugrund, Haus, Eigentumswohnung) mit einer Hypothek.
Die Hypothek ist ein Pfandrecht auf einer Liegenschaft, das im Grundbuch eingetragen wird. Sie dient dem Kreditgeber als Sicherheit für die Finanzierung(en). Wenn alles zurückgezahlt ist, können Sie die Hypothek löschen.
Folgende Versicherungen werden üblicherweise zur Sicherstellung der Finanzierung verpfändet oder vinkuliert:
Ausländische Sicherheiten akzeptieren wir nach individueller Prüfung.