In welchen Fällen muss ich zur Eröffnung in eine Filiale kommen?
In bestimmten Ausnahmefällen ist die schnelle und unkomplizierte Online-Eröffnung leider nicht möglich. Sie müssen zur Eröffnung in eine Filiale kommen, wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:
- Sie eröffnen das Konto nicht für sich selbst
- Sie möchten für Ihr Konto eine/n MitinhaberIn oder benötigen eine Zeichnungsberechtigung für eine andere Person.
- Sie sind eine politisch exponierte Person, oder einer solchen nahe stehend
- Sie erhalten oder tätigen regelmäßige Transaktionen außerhalb des Europäischen Wirtschaftraumes (EWR)
- Sie tätigen Transaktionen mit Personen oder Unternehmen, die auf Sanktionslisten stehen.
- Sie planen laufende (regelmäßige) Bareinzahlungen
- Sie erwarten in den nächsten 12 Monaten außerordentliche Zahlungseingänge auf Ihr Konto
- Sie möchten Vermögen von außerhalb des Europäischen Wirtschaftraumes veranlagen