Erste Bank und Sparkassen bilden einen Haftungsverbund, der neben der gesetzlichen Einlagensicherung und Anlegerentschädigung unsere Bankengruppe noch sicherer macht.
Wesentlicher Bestandteil ist ein Früherkennungssystem, das wirtschaftliche Schwierigkeiten erkennt und frühzeitig mit Maßnahmen gegensteuert, z. B. durch Kapital- oder Liquiditätsunterstützung.
Wir setzen alles daran, dass es niemals zu einem Anlassfall für den Haftungsverbund kommt und die Kundeneinlagen – so wie bisher – sicher veranlagt sind.
Erste Bank und Sparkassen bilden einen Haftungsverbund, der unsere Bankengruppe noch sicherer macht.
Die Mitglieder des Haftungsverbundes setzten auf eine intensivere und raschere Umsetzung des bisherigen Kooperationsweges (einheitliche Geschäfts- und Marktpolitik, rentabilitätsorientierte Arbeitsteilung, einheitlicher Marktauftritt) unter Einbindung ihres Zentralinstitutes Erste Group Bank AG als „Lead Bank“. Daneben wurde ein Frühwarnsystem zur Früherkennung und Vermeidung von wirtschaftlichen Schwierigkeiten von Sparkassen etabliert sowie das wechselseitige Einstehen und die Verpflichtung zur sachlichen und finanziellen Unterstützung in der Sparkassengruppe – der Haftungsverbund – begründet.
Der Haftungsverbund setzt alles daran, dass es niemals zu einem Sicherungsfall kommt und die Kundeneinlagen sicher veranlagt sind.
Der Haftungsverbund wurde im Laufe der Zeit in Übereinstimmung mit den wettbewerbsrechtlichen Vorgaben ausgebaut und parallel dazu die Zusammenarbeit zwischen seinen Mitgliedern weiter intensiviert.
Mitglieder im Haftungsverbund sind die Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, die Erste Group Bank AG, die Zweite Sparkasse, die s Bausparkasse sowie die anderen 46 Sparkassen in den Bundesländern.
Erste Bank und Sparkassen bilden einen Haftungsverbund, der unsere Sparkassengruppe noch enger zusammenarbeiten lässt und sicherer macht. Wir Sparkassen vermeiden übermäßige Risiken, können jedoch niemals völlig ausschließen, dass ein Institut in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät. Der Haftungsverbund hat daher die Aufgabe, die Zahlungsfähigkeit und Liquidität für einen solchen Ausnahmefall zu sichern. Dadurch kann die Geschäftsbeziehung zu Kund:innen dauerhaft und ohne Einschränkung fortgeführt werden.
Wesentlicher Bestandteil dieses Haftungsverbunds ist ein Frühwarnsystem, das mögliche wirtschaftliche Probleme von Mitgliedern erkennt und frühzeitig mit Maßnahmen gegensteuert, z. B. durch Kapital- oder Liquiditätsunterstützung. So bekommen die Haftungsverbundmitglieder effiziente Hilfe für die Bewältigung allfälliger wirtschaftlicher Probleme. Und das bringt allen Sparkassen und somit auch allen Kund:innen ein Höchstmaß an Sicherheit.
Die Kooperation in der Sparkassengruppe begründet eine Produktions-, Vertriebs-, Werbungs-, Spezialisierungs- und Garantiegemeinschaft, die Vorteile für alle Stakeholder bietet.
Verbraucher:innen profitieren von der Verbreiterung und Modernisierung des Angebots und von dem technischen Fortschritt, der dadurch auf breiterer Basis innerhalb der Sparkassengruppe erzielt werden kann.
Der Haftungsverbund stellt sicher, dass auch außerhalb der städtischen Ballungsräume ein umfassendes Angebot von allen von den Kund:innen benötigten Finanzdienstleistungen gewährleistet ist und leistet so einen Beitrag zur Versorgung der ländlichen Gebiete mit Bankdienstleistungen.
Weiters bestehen Effizienzvorteile für die Mitglieder des Haftungsverbundes. Die Haftungsverbundmitglieder ziehen aus der Zusammenarbeit Vorteile durch die gemeinsame EDV-Plattform und IT-Anwendungen, gemeinsame Entwicklung von Produkten, gemeinsames Produktmarketing und den einheitlichen Werbeauftritt. Beispiele für die umfassenden Zusammenarbeitsmöglichkeiten im Kooperationsverbund sind das gemeinsame Vorgehen bei IT-Entwicklungen (Harmonisierung Marktservice), gemeinsame Produktentwicklungen oder die Umsetzung einheitlicher Vertriebskonzepte.
Verbraucher:innen, Sparkassen und Aufsicht ziehen daraus Vorteile, dass der Haftungsverbund vor allem danach trachtet, Sicherungsfälle dank des Frühwarnsystems erst gar nicht entstehen zu lassen und allfällige Probleme eines Mitgliedes durch die intern vorgesehenen Sanierungs- und Beteiligungsmaßnahmen bereits im Vorfeld gemeinsam zu lösen.
Mit Jänner 2019 hat die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) mit Bescheid das institutsbezogene Sicherungssystem der heimischen Sparkassen („Haftungsverbund“) als gesetzliche Einlagensicherung nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) amtlich anerkannt.
Dadurch sind alle österreichischen Sparkassen in einer eigenen Einlagensicherung zusammengefasst und nicht Teil der allgemeinen Einlagensicherung der Österreichischen Wirtschaftskammer (Einlagensicherung AUSTRIA GmbH).
Während der gesetzliche Entschädigungsanspruch eine reine Rückfalllösung ist, stehen wir Sparkassen im Haftungsverbund mit unserer wirtschaftlichen Substanz gegenseitig für unseren Fortbestand ein. Dadurch stellen wir die Solvenz der Sparkassen sicher und vermeiden den Entschädigungsfall.
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