Gute Nachrichten für alle Selbständigen
Steuern sparen mit dem Gewinnfreibetrag

Unternehmer wie Ärzte, Anwälte, Handwerker, Frisöre oder Einzelhändler können einen Teil ihres Unternehmensgewinnes steuerfrei stellen, sofern sie diesen entsprechend investieren. Eine Steuerersparnis bis zu 45.350,- Euro ist möglich.

 

Wie Prokurist Christian Födinger, MBA von der Sparkasse Bludenz berichtet, steht der Gewinnfreibetrag allen natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder aus der Land- und Forstwirtschaft zu. Von dieser Begünstigung profitieren beispielsweise Einzel- und Mitunternehmerschaften, Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte oder auch geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH genauso wie Handwerker oder Frisöre.

Der Gewinnfreibetrag ist abhängig davon, in welchem Ausmaß Investitionen getätigt werden. Investieren kann man in „begünstigte Wirtschaftsgüter“, die noch im Jahr 2018 angeschafft werden. Dazu zählen beispielsweise auch Wertpapiere im Sinne des § 14 EStG.

Wie dieses Fördermodell im Detail funktioniert ist auf der Homepage der Sparkasse Bludenz unter www.sparkasse.at/bludenz im Detail beschrieben. Einfach Gewinnfreibetrag 2018 eingeben und alle Informationen online abholen.

Abschließend rät Prokurist Christian Födinger, sich vom Steuerberater oder Wirtschaftstreuhänder berechnen zu lassen, in welcher Höhe steuermindernd investiert werden kann. Die Auswahl und der Ankauf von Wertpapieren erledigen die Berater in allen Filialen der Sparkasse Bludenz gerne gemeinsam mit Interessierten.

Prokurist Christian Födinger: Nützen Sie unser Know-how und investieren Sie noch vor dem 31. Dezember, damit Sie die Steuerbegünstigung heuer noch in Anspruch nehmen können. - Fotocredit Sparkasse Bludenz, Abdruck honorarfrei