
Empfänger-Überprüfung
Einfach prüfen. Richtig überweisen.
Mit 9. Oktober 2025 werden Ihre Überweisungen (SEPA und SEPA-Echtzeit) noch sicherer. Passt der Name der Empfänger:in nicht genau zur IBAN, erhalten Sie eine Warnung, bevor Sie die Überweisung freigeben.
Was ist die Empfänger-Überprüfung?
Vor jeder SEPA-Überweisung und SEPA-Echtzeit-Überweisung in Euro wird kostenfrei geprüft, ob IBAN und Name der Empfänger:in (Konto-Inhaber:in) übereinstimmen.
Diese Prüfung nennt man Empfänger-Überprüfung („Verification of Payee“).
Die Empfänger-Überprüfung hilft, falsche Überweisungen und Betrug zu reduzieren.
In George bequem planen oder stornieren
- Bei SEPA-Überweisungen können Privatkund:innen in George heute schon ein Durchführungsdatum in der Zukunft angeben. Bei SEPA-Echtzeit-Überweisungen noch nicht – das setzen wir bis 09.10.2025 um.
- Zusätzlich für SEPA-Echtzeit-Überweisungen in George für Privatkund:innen kann eine exakte Uhrzeit (Stunden und Minuten) für die Durchführung angegeben werden.
- Beauftragte SEPA-Echtzeit-Überweisungen von Privatkund:innen in George mit geplantem Datum und/oder Uhrzeit können Sie bis 15 Minuten vor der Ausführung direkt in George stornieren.
Daueraufträge in George jetzt auch schneller und flexibler
Gestalten Sie mit George Ihre regelmäßigen Zahlungen jetzt noch schneller und flexibler dank SEPA-Echtzeit-Daueraufträgen.
Beauftragen Sie Abbucher- oder Abschöpfer-Daueraufträge optional als SEPA-Echtzeit-Überweisung.
Geben Sie eine exakte Durchführungsuhrzeit (Stunden und Minuten) an. Bei Abschöpfungen wird automatisch 19:00 Uhr vorgeschlagen.
Ändern Sie die vorgeschlagene Uhrzeit, informiert Sie George über mögliche Auswirkungen – z. B. fehlende Deckung für spätere Abbuchungen.
- Keine Vor-/Nachfälligkeit nötig: Da SEPA-Echtzeit rund um die Uhr funktioniert, entfällt die Einstellung für Wochenenden oder Feiertage.
Die SEPA-Echtzeit-Funktion ist standardmäßig deaktiviert. Aktivieren Sie sie bitte manuell, wenn Sie diese nutzen möchten. Die Option wird nur angezeigt, wenn die Empfängerbank SEPA-Echtzeit-Überweisungen unterstützt.
Was muss ich ab 9.10.2025 beim Geld überweisen beachten?
Schritt 1
Sie geben den Namen und die IBAN der Empfänger:in im Internetbanking George oder am SB-Gerät ein. Sie können weiterhin auch Zahlscheine verarbeiten.
Schritt 2
Die Empfängerbank prüft umgehend, ob Name und IBAN zusammenpassen.
Schritt 3
Stimmen Name und IBAN nicht überein, erhalten Sie einen Warnhinweis.
Welche Hinweise gibt es bei der Empfänger-Überprüfung?
Die Empfänger-Überprüfung zeigt Ihnen, ob Name und IBAN zusammenpassen oder ob es einen Unterschied gibt. Dabei erhalten Sie einen der folgenden Hinweise
So bereiten Sie Ihre Überweisungen vor
Geben Sie bei der Überweisung den Namen der Empfänger:in genau so ein, wie er auf der Rechnung steht.
- Ist auf der Rechnung oder der Zahlungsanweisung ein QR-Code angeführt, scannen Sie diesen mit Ihrem Smartphone. Die Daten sind dann bereits richtig ausgefüllt.
Achtung: Es ist zwar möglich, die Überweisung auch dann durchzuführen, wenn Name und IBAN nicht übereinstimmen, kann aber für Sie haftungsrechtliche Konsequenzen haben.
IBAN und Name passen zusammen. Ihre Angaben stimmen überein.
Hier müssen Sie nichts weiter tun.
Der angegebene Name der Zahlungsempfänger:in stimmt mit dem Namen der Inhaber:in überein, der bei der IBAN des Empfängerkontos hinterlegt ist.
IBAN und Name weichen leicht voneinander ab, Ihre Angaben stimmen teilweise überein.
Sie erhalten die Nachricht: “Der angegebene Name der Zahlungsempfänger:in stimmt nahezu mit dem Namen der Inhaber:in überein, der bei der IBAN des Empfängerkontos hinterlegt ist. Meinten Sie: XXX?"
Jetzt können Sie den Namen nochmals prüfen und aktualisieren, bevor Sie die Überweisung freigeben.
Bei IBAN und Name gibt es keine Übereinstimmung. Ihre Angaben stimmen nicht überein.
Sie erhalten einen Warnhinweis: “Der angegebene Name der Zahlungsempfänger:in stimmt nicht mit dem Namen der Inhaber:in überein, der bei der IBAN des Empfängerkontos hinterlegt ist."
Prüfen Sie die Rechnung, sowie Ihre Eingabe auf Tippfehler. Kontaktieren Sie im Zweifelsfall die Empfänger:in, um die Daten abzugleichen. Jetzt können Sie den richtigen Namen eingeben, bevor Sie die Überweisung freigeben oder sich entscheiden, die Überweisung abzubrechen, falls Sie einen Betrug vermuten.
Die Empfänger-Überprüfung konnte nicht durchgeführt werden.
Hier war die Überprüfung des Namens der Empfänger:in der Überweisung nicht möglich. Dafür gibt es verschiedene Gründe:
- Das Konto der Empfänger:in ist kein Zahlungs-Konto (sondern zum Beispiel ein Spar-Konto).
- Das Konto der Empfänger:in ist geschlossen.
- Der Service für die Überprüfung der Empfänger:in funktioniert aus technischen Gründen nicht.
- Die Bank der Empfänger:in unterstützt die Überprüfung (noch) nicht.
Funktioniert die Empfängerprüfung gerade nicht, kontaktieren Sie sicherheitshalber die Empfänger:in, um die Daten abzugleichen. Versuchen Sie zu einem späteren Zeitpunkt die Empfänger-Überprüfung durchzuführen.
Achtung: Wenn Sie eine Überweisung freigeben, bei der Ihre Angabe von Empfänger-Name und IBAN nicht vollständig übereinstimmen, ohne den Namen zu prüfen, wird das Geld womöglich an die falsche Empfänger:in geschickt.
Die Bank haftet nicht, wenn die Überprüfung der Empfänger:in ordnungsgemäß durchgeführt wurde, Sie aber nicht darauf reagiert haben. In so einem Fall können Sie bei einer Falschüberweisung das Geld nicht von der Bank zurückfordern.
Sie haben Fragen zur Empfänger-Überprüfung?
Wir haben die häufigsten Fragen für Sie zusammengestellt.
Echtzeit-Überweisungen
Mit einer SEPA-Überweisung bzw. SEPA-Echtzeit-Überweisung können Sie im SEPA-Raum Euro überweisen. Eine SEPA-Echtzeit-Überweisung dauert maximal 10 Sekunden und ist rund um die Uhr möglich: 7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr. Sie können Euro innerhalb eines Landes oder von einem Land in ein anderes überweisen.
Bis 9.10.2025 können Sie bis zu 100.000 Euro pro SEPA-Echtzeit-Überweisung senden. Ab 09.10.2025 gilt dieses Limit nicht mehr und Sie können beliebig hohe Beträge in Echtzeit überweisen. Bitte beachten Sie etwaige eingestellte Zeichnungslimits Ihres George-Verfügers, die unter anderem auch für SEPA-Echtzeit-Überweisungen, die Sie in George freigeben, gelten.
Bei einer SEPA-Echtzeit-Überweisung ist das Geld in höchstens 10 Sekunden auf dem Konto der Empfänger:in. Die Empfänger-Überprüfung für SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeit-Überweisungen passiert automatisch und ist kostenlos.
Bei SEPA-Echtzeit-Überweisungen erhalten Sie sofort nach der Durchführung einen Hinweis, ob Ihre Überweisung erfolgreich war oder nicht.
Seit 09.01.2025 ist die Zusatzgebühr für SEPA Echtzeit-Überweisungen für Privatkund:innen sowie Firmenkund:innen weggefallen.
Ab 09.10.2025 können Sie überall, wo Sie SEPA-Überweisungen beauftragen können, auch SEPA-Echtzeit-Überweisungen beauftragen:
- Internetbanking George am Desktop
- George-App
- George Business
- Auf SB-Geräten in den Foyers Ihrer Ersten Bank und Sparkassen-Filiale
- An der Kassa in Ihrer Filiale
- Per Dauerauftrag
- Bei Aufträgen über Drittanbieter:innen
Im Internetbanking George können Sie für SEPA-Echtzeit-Überweisungen ein Limit (eine Begrenzung) festlegen. Dieses Limit gilt nur für SEPA-Echtzeit-Überweisungen.
Sie können
- ein Limit pro Überweisung oder
- ein Limit pro Tag einstellen.
Wenn der Betrag, den Sie überweisen möchten, zu hoch ist, bekommen Sie eine Nachricht. Das Limit können Sie in George jederzeit selbst ändern oder löschen.
Sie haben Fragen zu Betragslimits? Ihre Kundenbetreuer:in hilft Ihnen gerne weiter.
Seit April 2024 gilt die EU-Verordnung 2024/886 für Echtzeit-Überweisungen in Euro innerhalb der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums. Das sind alle EU-Länder sowie Norwegen, Island und Liechtenstein.
Ab 09.10.2025 wird bei jeder SEPA- und SEPA-Echtzeit-Überweisung die Empfänger-Überprüfung durchgeführt, um sicherzustellen, dass die angeführte Empfänger:in und die IBAN der Empfänger:in übereinstimmen.
Seit 09.01.2025 sind alle Banken in EUR-Ländern innerhalb des EWR (Europäischen Wirtschaftsraums) verpflichtet, SEPA-Echtzeit-Überweisungen zu empfangen.
Ab 9.10.2025 müssen diese Banken ihren Kund:innen die Durchführung von SEPA-Echtzeit-Überweisungen aktiv anbieten und vor der Durchführung von SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeit-Überweisungen eine Empfänger-Überprüfung durchführen.
Die Umsetzung der EU-Verordnung für Echtzeit-Überweisungen erfolgt in mehreren Schritten und soll bis zum 9. Oktober 2025 abgeschlossen sein.
Banken in Ländern ohne Euro mit eigenen Währungen müssen die Verordnung bis Januar 2027, beziehungsweise Juli 2027 umsetzen.
Die Regelungen gelten nur für Zahlungskonten nach dem Zahlungsdienstegesetz 2018 und für Überweisungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums in Euro. Sie gelten nicht für Einlagenkonten, Finanzierungskonten oder Wertpapier-Depots.
Sie können ab 9.10.2025 in George ein Datum und eine Uhrzeit für Ihre SEPA-Echtzeit-Überweisung wählen. Die Überweisung können Sie bis 15 Minuten vorher stornieren.
Auch Ihre Daueraufträge können Sie als SEPA-Echtzeit-Überweisung durchführen lassen. Das Limit von derzeit 100.000 EUR pro Echtzeit-Überweisung fällt.
Sie können ein Tageslimit oder ein Limit pro SEPA-Echtzeit-Überweisung auf Ihrem Konto von Erste Bank und Sparkasse einstellen – direkt in George, wenn Sie Kontoinhaber:in oder deren Vertreter:in (zum Beispiel Elternteil) sind.
Nein, das von Ihnen eingestellte Limit gilt für alle SEPA-Echtzeit-Überweisungen von diesem Konto, unabhängig davon, über welchen Zahlungskanal oder von wem sie beauftragt werden.
Nur Personen mit bestimmten Rollen dürfen das Limit ändern. Dazu zählen:
Die Kontoinhaber:in
Erwachsenenvertreter:in
Gesetzliche Vertreter:in (z.B. Elternteil)
Personen mit Vorsorge-Vollmacht
Die Überprüfung des SEPA-Echtzeit-Überweisungs-Limits erfolgt zum Zeitpunkt der Durchführung:
- Bei sofortiger Durchführung erhalten Sie direkt nach der Freigabe eine Ablehnung mit dem Hinweis, wie und wo Sie das Limit anpassen können.
- Bei zukünftiger Durchführung erhalten Sie zum Durchführungszeitpunkt eine aktive Ablehnungsinformation mit denselben Hinweisen.
Wenn ein SEPA-Echtzeit-Dauerauftrag wegen Limitüberschreitung nicht durchgeführt wird, sehen Sie wie gewohnt eine entsprechende Buchungszeile (“nicht durchgeführt”) in Ihrer Umsatzhistorie.
Empfänger-Überprüfung
George zeigt Ihnen den richtigen Namen. Nun können Sie den richtigen Namen übernehmen und die Überweisung freigeben oder die Überweisung ohne Änderung freigeben.
Bitte beachten Sie aber: Wenn Sie eine Überweisung freigeben, deren Empfänger-Überprüfungs-Resultat keine vollständige Übereinstimmung von Empfänger-Name und Empfänger-IBAN ergeben hat, Sie aber nicht darauf reagiert haben, haftet die Bank nicht, wenn das Geld bei einer unbeabsichtigten Empfänger:in landet.
Sie können die Überweisung in George trotzdem freigeben.
Bitte beachten Sie aber: Wenn Sie eine Überweisung freigeben, deren Empfänger-Überprüfungs-Resultat keine vollständige Übereinstimmung von Empfänger-Name und Empfänger-IBAN ergeben hat, Sie aber nicht darauf reagiert haben, haftet die Bank nicht, wenn das Geld bei einer unbeabsichtigten Empfänger:in landet.
Sie sehen das Ergebnis der Empfänger-Überprüfung direkt beim Ausfüllen Ihrer SEPA-Überweisung oder SEPA-Echtzeit-Überweisung. Nach der Freigabe Ihrer Überweisung sehen Sie das Ergebnis in Ihrer Auftragsübersicht (“erledigte Aufträge”) und in Ihrer Umsatzhistorie in George.
Nein. Wenn Sie Geldbeträge zwischen Ihren eigenen Konten übertragen, ist keine Empfängerüberprüfung nötig. George kennt Ihre eigenen Konten bereits und hat sie fix gespeichert. Sie können den Eigenübertrag einfach durchführen.
Ja, George prüft im Rahmen der Neuanlage eines Dauerauftrags/Abbucher (an ein Empfängerkonto innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums), ob der Name der Empfänger:in zur Empfänger-IBAN passt. Wenn Sie bei einem bestehenden Dauerauftrag/Abbucher den Empfängernamen oder Empfänger-IBAN ändern, führt George ebenfalls eine neue Empfänger-Überprüfung durch. Dann sehen Sie, ob die Daten zusammenpassen, bevor Sie die Änderung freigeben.
Wenn Sie Geld an das österreichische Finanzamt oder auf Ihr eigenes Konto überweisen (Eigenübertrag, Abschöpfer), wird keine Empfänger-Überprüfung durchgeführt, da die österreichischen Finanzämter und Ihre eigenen Konten als fixe, unveränderbare Kontakte voreingestellt sind.