
Sparkasse Amstetten Scheibbs AG
Herzlich Willkommen
Wer wir sind
Aus Zwei wird Eins.
Seit September 2026 bündeln die Sparkasse Amstetten und die Sparkasse Scheibbs ihre Stärken in der neuen
Sparkasse Amstetten Scheibbs AG.
Als Regionalbank im Mostviertel begleiten wir Privatkund:innen, Freiberufler:innen und Unternehmen mit persönlicher Beratung sowie maßgeschneiderten Finanzlösungen.
Wir beschäftigen rund 100 Mitarbeiter:innen. Die Eigentümer der Sparkasse Amstetten Scheibbs AG sind die
Sparkassen Amstetten Privatstiftung und Sparkasse Scheibbs Privatstiftung.
Die Merkmale der Sparkasse Amstetten Scheibbs:
- Starke Gemeinwohlorientierung
- Enge Verbundenheit mit den Gemeinden in der Region
- Tiefe Verankerung in der regionalen Wirtschaft, insbesondere bei Klein- und Mittelbetrieben
- Starkes Engagement für Unternehmer:innen, Freiberufler:innen und Privatkund:innen, insbesondere im Bereich der Wohnraumfinanzierung
Aus der Region. Für die Region. Gemeinsam für die Zukunft.
Unser Vorstand
Mag. Adolf Hammerl
Vorstandsvorsitzender
Tel: 05 0100 - 25452
Mario Nefischer
Vorstand Marktfolge
Tel: 05 0100 - 25453
Florian Klemm, BA MSc
Vorstand Markt
Tel: 05 0100 - 79919
Unsere Mitarbeiter:innen
Unser Aufsichtsrat
Unsere Geschichte
Sparkasse Scheibbs
Im Gemeinderat der Stadt Scheibbs wurden die Statuten einer zukünftigen Sparkasse genehmigt.
Die behördlichen Genehmigungen für die Errichtung der Sparkasse und ihre Statuten wurden erteilt.
Der Gemeinderat beschloss am 21.09.1858 unter Bürgermeister Ignaz Höfinger offiziell die Gründung der Gemeindesparkasse Scheibbs.
Die Sparkasse Scheibbs nahm am 01.12.1858 als fünfte Sparkasse Niederösterreichs ihren Geschäftsbetrieb auf.
Der erste Standort befand sich in der Kanzlei des Notars Josef Schisky in Scheibbs.
Übersiedlung in das Rathaus der Stadtgemeinde Scheibbs.
1958 wurde das 100-jährige Bestehen gefeiert.
Zusätzlich übersiedelte die Sparkasse vom Rathaus in die neue Hauptanstalt in der Hauptstraße 52 (ehemaliges Haus Glax).
1978 erwarb die Sparkasse das Grundstück in der Hauptstraße 9 (ehemaliges Haus Dr. Jelinek) und eröffnete das neu errichtete Sparkassenhaus im selben Jahr.
Als weiterer wichtiger Standort der Sparkasse Scheibbs wurde im Wirtschaftsraum Wieselburg eine Filiale eröffnet.
Um die regionale Präsenz zu erweitern und die Kundennähe im Erlauftal zu stärken, eröffnete die Sparkasse eine Filiale in Purgstall an der Erlauf.
In diesem Jahr wurde die Gemeindesparkasse zur Sparkasse Scheibbs AG umgegründet. Sämtliche Aktien werden seither von der Sparkasse Scheibbs Privatstiftung gehalten.
2008 wurde das 150-jährige Bestehen der Sparkasse gefeiert.
Als weiteren Beratungsstandort der Sparkasse wurde 2025 in Scheibbs das Beratungszentrum in der Bahnhofstraße eröffnet.
Sparkasse Amstetten
Der Gemeinderat von Amstetten beschloss die Errichtung einer Sparkasse
Die Genehmigung der ausgearbeiteten Sparkassenstatuten wurde erteilt.
Die Sparkasse der Marktgemeinde Amstetten wurde am 31.12.1873 unter Bürgermeister Ignaz Innerhuber gegründet.
Am 03.07.1874 wurde der Geschäftsbetrieb in der Gemeindekanzlei des Rathauses von Amstetten aufgenommen. Am ersten Geschäftstag legten zehn Kund:innen insgesamt 1.383 Gulden ein.
Durch einen Großbrand wurde das Rathaus und auch die Räumlichkeiten der Sparkasse schwer beschädigt.
1898 konnte die Sparkasse wieder in das neu errichtete Rathaus zurückkehren.
1955 wurde die erste Filiale in Hausmening eröffnet. Im Jahr 2020 ging die Filiale Hausmening im Beratungszentrum Mostviertel auf.
Am Hauptplatz 31 in Amstetten wurde 1957 das neue Sparkassenhaus eröffnet.
Ein weiterer Standort wurde 1978 in Allersdorf eröffnet.
Um das Marktgebiet zu erweitern, wurde 1981 eine Filiale in Wallsee eröffnet.
Mit dem Anschluss der Sparkasse Gaming erfolgte die Übernahme der Filiale Gaming und Gresten.
Im Einkaufszentrum Neufurth wurde 2020 mit dem Beratungszentrum Mostviertel eine neue Filiale eröffnet.
2024 wurde das 150-jährige Bestehen der Sparkasse gefeiert.
2026 - Sparkasse Amstetten Scheibbs AG
Im Mai 2026 wurde der Beschluss gefasst, die Sparkasse Scheibbs AG und die Sparkasse der Stadt Amstetten AG zu einer gemeinsamen Bank zusammenzuführen. Mit der Verschmelzung der beiden Institute und der Namensänderung auf Sparkasse Amstetten Scheibbs AG am 12. September 2026 wurde dieser bedeutende Meilenstein verwirklicht.
Verantwortung
Der Gründungsgedanke der Sparkassen:
Gemeinwohlorientierung & regionale Bindung
Was die Sparkassen einzigartig macht, ist ihre Gründungsidee: Für sie steht nicht die Gewinnmaximierung, sondern die Erfüllung von Aufgaben für die Gesellschaft in der Gründungsurkunde. Die Sparkassen-Idee entstand vor über 200 Jahren als Art der Selbsthilfe von verantwortlichen Bürgern gegründet, um allen Bevölkerungsschichten, auch weniger begüterten, die finanzielle Eigenvorsorge zu ermöglichen. Der Sparkassengedanke bedeutet somit letztlich Schutz und Fürsorge für alle.
Die Sparkassen in Österreich unterscheiden sich von anderen Sektoren der Kreditwirtschaft durch ihre Verankerung in der regionalen Wirtschaft, vor allem bei Klein- und Mittelbetrieben, durch ihre enge Bindung an die Gemeinden, durch ihr hohes Engagement bei Freien Berufen sowie Privatkund:innen, unter anderem bei der Finanzierung von Wohnvorhaben und vor allem durch ihre hohe Corporate Social Responsibility gegenüber ihren Kund:innen, ihren Mitarbeiter:innen und der Bevölkerung.
Und weil zu den Aufgaben der Sparkassen nicht nur der soziale Aspekt, sondern auch die wirtschaftliche Entwicklung und die Bereitstellung der Infrastruktur gehören, entwickelten sich die Sparkassen zu modernen Finanzdienstleistern. Sie sammeln Einlagen vor Ort ein und geben sie als Kredite für die regionale Wirtschaft weiter. Dadurch sind die Sparkassen fest in ihrer Region verwurzelt. Das verbindet sie auch mit der Bevölkerung und der Wirtschaft vor Ort.
Die Dezentralität der Sparkassen ist heute ein besonders stabilisierendes Element. Die breit gestreute Veranlagung und das dezentrale Risikomanagement sorgen dafür, dass immer noch ausreichend Liquidität für die regionale Wirtschaft vorhanden ist. Als selbständige Institute fällen sie ihre Entscheidungen vor Ort und schneller als in komplexen Firmengebilden möglich wäre. Aus dieser Nähe zum Markt entstehen Kundenkenntnis und gegenseitiges Vertrauen. Und genau das ist die wichtigste Basis für Finanzgeschäfte der Sparkassen.
Haftungsverbund
Zusätzliches Sicherheitsnetz von Erste Bank und Sparkassen
Der Haftungsverbund ist eine auf freiwilliger Basis abgeschlossene Vereinbarung zwischen der Erste Group Bank AG und allen österreichischen Sparkassen. Kern dieser Vereinbarung ist ein Frühwarnsystem, das mögliche wirtschaftliche Probleme von Mitgliedern erkennt und frühzeitig mit Maßnahmen gegensteuert. Im Haftungsverbund stehen wir Sparkassen mit unserer wirtschaftlichen Substanz gegenseitig für unseren Fortbestand ein. Dadurch stellen wir die Solvenz der Sparkassen sicher und wirken einem Entschädigungsfall entgegen.
Die wesentlichen Aufgaben des Haftungsverbundes bestehen
1. in der Etablierung einer einheitlichen Geschäfts- und Marktpolitik, die u.a. folgende Bereiche umfasst: Planung und Entwicklung sowie einheitlicher Einsatz von Sektorprodukten und -dienstleistungen, Bündelung wesentlicher Abwicklungsfunktionen, Vereinheitlichung des Marktauftritts und der Werbelinie, koordinierte Marketingplanung und
2. in der Ausübung eines Frühwarnsystems, das allfällige wirtschaftliche Probleme seiner Mitglieder möglichst früh erkennt und den Mitgliedern bei der Bewältigung wirtschaftlicher Probleme effiziente Hilfe zukommen lässt, sowie gemeinsame Risikobewertungs-, Risikomess- und Risikokontrollverfahren.
Die Kooperation in der Sparkassengruppe bietet zudem weitere Vorteile für alle KundInnen. Gemeinsam bilden wir neben der Haftungsgemeinschaft auch einen Zusammenschluss für die Produktentwicklung, den Vertrieb und das Marketing. Unsere KundInnen profitieren dadurch vom breiten und modernen Angebot an Finanzdienstleistungen und vom gemeinsamen technischen Fortschritt innerhalb der Sparkassengruppe. Der Haftungsverbund ermöglicht so auch außerhalb der städtischen Ballungsräume ein umfassendes Angebot an Finanzdienstleistungen und leistet so einen Beitrag zur Versorgung der ländlichen Gebiete mit Bankdienstleistungen.
Fragen zum Haftungsverbund:
2002 haben die Erste Group Bank AG und ein Großteil der österreichischen Sparkassen den Haftungsverbund gegründet. Inzwischen ist die Erste Holding mit sämtlichen Sparkassen im Rahmen von Haftungsvereinbarungen verbunden.
Die Mitglieder des Haftungsverbundes setzen auf eine intensivere und raschere Umsetzung des bisherigen Kooperationsweges (einheitliche Geschäfts- und Marktpolitik, rentabilitätsorientierte Arbeitsteilung, einheitlicher Marktauftritt) unter Einbindung ihres Zentralinstitutes Erste Group Bank AG als „Lead Bank“. Daneben wurde ein Frühwarnsystem zur Früherkennung und Vermeidung von wirtschaftlichen Schwierigkeiten von Sparkassen etabliert sowie das wechselseitige Einstehen und die Verpflichtung zur sachlichen und finanziellen Unterstützung in der Sparkassengruppe – der Haftungsverbund – begründet, der, über die gesetzlich gebotene Einlagensicherung hinaus, bestimmte Forderungen von Kund:innen absichern soll.
Der Haftungsverbund wurde im Laufe der Zeit in Übereinstimmung mit den wettbewerbsrechtlichen Vorgaben ausgebaut und parallel dazu die Zusammenarbeit zwischen seinen Mitgliedern weiter intensiviert. Der gemeinsamen, jedoch im mehrheitlichen Anteilsbesitz der Erste Bank Oesterreich stehenden Haftungsgesellschaft wurden weitreichende Befugnisse gegenüber den Mitgliedern eingeräumt.
Mitglieder des Haftungsverbundes sind die Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, die Erste Group Bank AG und die österreichischen Sparkassen in den Bundesländern. (Ausnahme Unicredit Bank Austria AG).
Im Absicherungsfall (das ist die Eröffnung des Konkurses über ein Mitglied des Haftungsverbundes) sind vom Haftungsverbund Kundenforderungen bis zu einer gewissen Höhe abgedeckt. Folgende Kundenforderungen seien beispielhaft genannt: Spareinlagen, Guthaben auf Giro- und Verrechnungskonten, Geldforderungen aus der Begebung von Wertpapieren (wie z.B. Schuldverschreibungen oder Kassenobligationen der Erste Bank oder Sparkassen - Eigenemissionen).
Von der Absicherung nicht umfasst sind jedoch folgende Ausnahmen:
- Forderungen von Kreditinstituten
- Eigenmittelbestandteile gemäß Art. 26ff, 51ff, 62ff CRR (ehemals § 23 BWG)
- ohne Rücksicht auf ihre Anrechenbarkeit (z.B. Partizipations-, Hybrid- oder Ergänzungskapital)
- Forderungen im Zusammenhang mit Geldwäscherei
- Forderungen im Zusammenhang mit strafrechtlich zu verfolgenden Handlungen
Voraussetzung für einen Absicherungsfall im Haftungsverbund ist die Eröffnung des Konkurses über ein Mitglied des Haftungsverbundes.
Die Kooperation in der Sparkassengruppe begründet eine Produktions-, Vertriebs-, Werbungs-, Spezialisierungs- und Garantiegemeinschaft, die Vorteile für alle Stakeholder bietet.
Verbraucher profitieren von der Verbreiterung und Modernisierung des Angebots und von dem technischen Fortschritt, der dadurch auf breiterer Basis innerhalb der Sparkassengruppe erzielt werden kann.
Der Haftungsverbund stellt sicher, dass auch außerhalb der städtischen Ballungsräume ein umfassendes Angebot von allen von den Kund:innen benötigten Finanzdienstleistungen gewährleistet ist und leistet so einen Beitrag zur Versorgung der ländlichen Gebiete mit Bankdienstleistungen.
Weiters bestehen Effizienzvorteile für die Mitglieder des Haftungsverbundes. Die Haftungsverbundmitglieder ziehen aus der Zusammenarbeit Vorteile durch die gemeinsame EDV-Plattform und IT-Anwendungen, gemeinsame Entwicklung von Produkten, gemeinsames Produktmarketing und den einheitlichen Werbeauftritt. Beispiele für die umfassenden Zusammenarbeitsmöglichkeiten im Kooperationsverbund sind das gemeinsame Vorgehen bei IT-Entwicklungen (Harmonisierung Marktservice), gemeinsame Produktentwicklungen (gemeinsames Aktionsprodukt zum Weltspartag), die Umsetzung einheitlicher Vertriebskonzepte (österreichweite Kooperation mit einer Handelskette).
Verbraucher, Sparkassen und Aufsicht ziehen daraus Vorteile, dass der Haftungsverbund vor allem jedoch danach trachtet, Sicherungsfälle dank des Frühwarnsystems erst gar nicht entstehen zu lassen und allfällige Probleme eines Mitgliedes durch die intern vorgesehenen Sanierungs- und Beteiligungsmaßnahmen bereits im Vorfeld gemeinsam zu lösen.
Hier finden Sie detaillierte Infos zur Einlagensicherung
Unsere Rechtsform
Sparkassenrecht – Organe der Sparkasse Amstetten Scheibbs
Die Sparkasse Amstetten Scheibbs ist eine Aktiengesellschaft. Eigentümer sind die Sparkassen Amstetten Privatstiftung und die Sparkassen Scheibbs Privatstiftung.
Organe der Sparkasse Amstetten Scheibbs sind der Vorstand und der Aufsichtsrat
Vereinssparkassen und Gemeindesparkassen
Vereinssparkassen wurden von Sparkassenvereinen gegründet, der Sparkassenverein hat jetzt nur mehr die Aufgabe der Sicherung des organisatorischen Bestandes dieser Sparkasse. Organe des Sparkassenvereins sind die Vereinsversammlung und der Vereinsvorsteher. Die Vereinsmitglieder haften nicht für die Verbindlichkeiten der Sparkassen.
Gemeindesparkassen wurden von einer oder mehreren Gemeinden unter deren Haftung gegründet. Diese Gemeinde(n) haftet/n für alle Verbindlichkeiten als Ausfallsbürge(n) im Falle der Zahlungsunfähigkeit. Für neue Verpflichtungen unterliegt die Ausfallshaftung einer Fristenregelung. Die wesentliche Aufgabe der Gemeinde(n) ist wie beim Sparkassenverein die organmäßige Besetzung des Aufsichtsorgans (Sparkassenrat bzw. Aufsichtsrat).
Sparkassenaufsicht
Die bisherigen Aufsichtsregelungen wurden durch ein neues Finanzmarktaufsichtsgesetz teilweise novelliert, das am 1. April 2002 in Kraft trat. An die Stelle des Bundesministers für Finanzen tritt eine neue Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), die nach dem BWG die Einhaltung aller Vorschriften überwacht und Missständen entgegenwirkt. Die neue Behörde (bisher der Finanzminister) kann Auskünfte über Geschäftsfälle verlangen und Prüfungen veranlassen. Weiters genehmigt sie/er die Satzungen und die Satzungsänderungen sowie allfällige Fusionen und ist für die Aufsicht über den Sparkassen-Prüfungsverband zuständig. Das Staatskommissärwesen bildet einen integralen Bestandteil der Bankenaufsicht in Österreich. Bei Kreditinstituten mit einer Bilanzsumme über 1 Milliarde Euro, bei allen Sparkassen und bestimmten Sonderkreditinstituten sowie bei Pensionskassen sind zur effektiveren Ausübung der Aufsichtstätigkeit ein Staatskommissär und ein Stellvertreter durch den Bundesminister für Finanzen zu bestellen (vgl. § 76 Abs. 1 BWG ).
Code of Conduct
Der „Code of Conduct“ beschreibt eine freiwillige Selbstverpflichtung der Sparkassengruppe gegenüber Stakeholdern wie dem Staat, den Kund:innen und den eigenen Mitarbeiter:innen, denen sich die Sparkassen zu einem bestimmten Verhalten öffentlich verpflichten. Einen besonderen Schwerpunkt in unserem „Code of Conduct“ bildet zudem die regionale Verantwortung der Sparkassen gegenüber der Zivilgesellschaft.