#glaubandich-Förderpreis
Ihr Projekt ist uns Geld wert.

Das € 10.000 Vereinsprojekt der Wiener Neustädter Sparkasse

Sozial nachhaltiges Agieren ist für die Wiener Neustädter Sparkasse Gründungsgedanke, Herzensangelegenheit und fester Bestandteil ausgezeichneter Unternehmensqualität. Aus diesem Grund haben wir den „#glaubandich-Förderpreis“ ins Leben gerufen, bei dem wir ein Projekt bzw. eine Anschaffung von einem Verein oder einer gemeinnützigen Organisation mit einem Betrag in Höhe von € 10.000 unterstützen. Darüber hinaus vergeben wir im gleichen Zeitraum einen Sonderpreis in Höhe von € 2.000 zur Förderung der Jugend- und Nachwuchsarbeit.

€ 10.000 für ein gemeinnütziges Projekt

Vereine und gemeinnützige Organisationen sind eine tragende Säule für ein gutes Miteinander in der Region. Sie beleben mit einem attraktiven Freizeitangebot die Gemeinden und setzen sich durch die unzähligen freiwilligen Arbeitsstunden ihrer Mitglieder aktiv für die Gesellschaft und Umwelt ein.

Um zu unterstreichen, wie wichtig uns dieser Beitrag für die Gemeinschaft ist, unterstützen wir die Menschen in der Region Wiener Neustadt & Traiskirchen in Höhe von € 10.000.

Die Möglichkeiten sind vielfältig und wir sind uns sicher, dass viele Organisationen ein spannendes Projekt in den folgenden Bereichen verwirklichen können:

Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge

Schul- und Volksbildung

Erziehung und Berufsausbildung

Kunst und Wissenschaft

Sport auf Amateurbasis

Naturschutz

Soziale und caritative Vorhaben

Heimatkunde

Bewertungskriterien

Ökonomie

Langlebigkeit des finanzierten Projekts

Ökologie

Nachhaltige Ressourcennutzung

Gemeinwohl

Förderung des Gemeinwohls 

Vereinsnutzen

Auswirkung auf Vereinsentwicklung

Projektidee einreichen

Erzählen Sie uns von Ihren Ideen und Wünschen!

Bis 31.05.2023 über das Online-Formular eine Projektidee für Ihren Verein oder Ihre Organisation einreichen.

In 5 Schritten zu € 10.000

1

Sie entwickeln eine Idee für ein Projekt oder eine Anschaffung, für die Ihr Verein oder Ihre Organisation € 10.000 gebrauchen kann.

2

Sie füllen das Formular mit Ihren Projektideen bis 31.05.2023 aus.

3

Sie werden bis 13.06.2023 über einen möglichen Finaleinzug Ihres Projekts informiert.

4

Sie ziehen in das Finale ein und überzeugen die Jury am 23.06.2023 in einem zweiminütigen Live-Pitch. 

5

Sie erhalten in Summe die höchste Punktezahl aus der Jury-Bewertung und dem Online-Voting, anhand Ihrer aufgezeichneten Live-Präsentation. Bekanntgabe am 06.07.2023

€ 2.000 Sonderpreis zur Nachwuchsförderung

Parallel zum "#glaubandich-Förderpreis" vergeben wir im gleichen Zeitraum einen Sonderpreis in Höhe von € 2.000. Im heurigen Jahr liegt der Schwerpunkt auf der Förderung der Jugend- und Nachwuchsarbeit. Vereine und Organisationen können unabhängig vom "#glaubandich-Förderpreis" Projektideen zur Umsetzung der Nachwuchsförderung einreichen und am Wettbewerb teilnehmen. Das Gewinnerprojekt wird ausschließlich anhand einer transparenten Jury-Bewertung ermittelt (es erfolgt kein Live-Pitch bzw. Online-Voting). Die Einreichung ist bis 31.05.2023 möglich.

Die Jury

  • Stadträtin Erika Buchinger
  • Präs. Mag. Andrea Klemm - Wiener Neustädter Sparkasse
  • Andrea List-Margreiter - Wirtschaftskammer Niederösterreich
  • Mag. (FH) Karin Rettenbacher - Wiener Neustädter Sparkasse
  • Mag. Julia Taschner-Wukowich - Notarsubstitutin
  • VDir. Dr. Klaus Lehner - Wiener Neustädter Sparkasse
  • Christian Schützl - WNTV
  • VDir. Mag. Christian Spitzer - Wiener Neustädter Sparkasse
  • Anton Urban - Wiener Neustädter Sparkasse

Die Jury

#glaubandich-Förderpreis

Fragen und Antworten zum #glaubandich-Förderpreis

Teilnahmebedingungen

Der Wettbewerb richtet sich an alle Vereine und gemeinnützige Institutionen im Einzugsgebiet der Wiener Neustädter Sparkasse, die Projekte in den Bereichen Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge; Schul- und Volksbildung; Erziehung und Berufsausbildung; Kunst und Wissenschaft; Sport auf Amateurbasis; Naturschutz oder Heimatkunde umsetzen möchten und dafür finanzielle Unterstützung benötigen. Ausgenommen sind jedoch politische Vereine, unternehmensnahe Vereine oder Vereine, die im Einflussbereich der Wiener Neustädter Sparkasse oder deren Eigentümer stehen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme des Wettbewerbs oder auf die Gewinnauszahlung. Die am Projekt beteiligten Personen stehen für mögliche Videobeiträge und Fotos zur Verfügung. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Verwendung des gewonnen Preisgeldes erfolgt auf eigene Gefahr und Kosten und wird nach Projektfortschritt ausbezahlt. Allenfalls mit einem Gewinn verbundene Steuern und Abgaben tragen die Gewinner:innen. Die Wiener Neustädter Sparkasse behält sich das Recht vor, den Wettbewerb jederzeit zu unterbrechen oder zu beenden oder die Teilnahmebedingungen ohne Vorankündigung und ohne Angaben von Gründen zu ändern. Die Wiener Neustädter Sparkasse kann von dieser Möglichkeit insbesondere dann Gebrauch machen, wenn die weitere Durchführung des Wettbewerbs aus rechtlichen oder technischen Gründen nicht aufrechterhalten werden kann. In diesem Fall sind jegliche Ansprüche auf Ersatz von getätigten Aufwendungen sowie Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Änderungen im Ablauf und Programm des Wettbewerbs bleiben vorbehalten. Die Wiener Neustädter Sparkasse haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen, außer es handelt sich um Personenschäden. Die Wiener Neustädter Sparkasse haftet nicht für die Richtigkeit sämtlicher Angaben, die durch Eingriffe von Dritten oder höherer Gewalt verändert oder verfälscht wurden. Insbesondere übernimmt die Wiener Neustädter Sparkasse keine Haftung oder Gewähr für die Verfügbarkeit und die Funktion der Downloadmöglichkeiten der Teilnahmebedingungen, des Anmeldeformulars und der Beurteilungskriterien. Die Wiener Neustädter Sparkasse behält sich das Recht vor, einzelne Organisationen ohne Angabe von Gründen vom Wettbewerb auszuschließen.

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