Kontovollmacht nach Tod der Kontoinhaber:in

  • Wer verwaltet mein Geld im Notfall?
  • Was passiert mit meinen Konten, wenn ich sterbe?
  • Berechtigungen und Rollen an Vertrauenspersonen vergeben

Finanzielle Gesundheit bedeutet, in Geld- und Versicherungsthemen eigenständig, sicher und unabhängig zu bleiben. Auch Gedanken darüber, wie man im Falle eines Unfalls, einer Krankheit oder dem Verlust der Geschäftsfähigkeit an die eigenen Finanzen kommt – oder wer diese notfalls übernehmen könnte, zählen dazu. Die eigenen Finanzen über den eigenen Tod hinaus zu Lebzeiten zu regeln, ist heute ein Leichtes – und durchaus sinnvoll. Dafür kann man auch nahestehende Personen einbinden: Es ist nie zu früh oder zu spät, eine Vertrauensperson zu bitten, sich mit uns gemeinsam mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Einerseits ist dieser Schritt wichtig für uns selbst: Haben wir unsere Angelegenheiten geregelt, können wir nicht nur beruhigt sein, sondern wir stellen auch sicher, dass wir in Notlagen liquide bleiben. Manchmal kann es zudem einfach angenehm sein, Einzahlungen von Erlagscheinen, zum Beispiel, zu delegieren. Indem wir gewisse Vorsorge-Maßnahmen für unsere Finanzen schaffen, ersparen wir auch unseren Liebsten später einmal administrativen Aufwand.

“Ein erster Schritt kann sein, für sich selbst eine Liste mit allen Konten, Versicherungen und Depots zu machen. Das nennt man Vermögensverzeichnis. Zum einen bekommt man selbst einen guten Überblick über die eigenen Finanzen. Darüber hinaus gibt so ein Vermögensverzeichnis auch den Hinterbliebenen und nahestehenden Personen, mit denen wir die Liste teilen, Orientierung. Das Verzeichnis kann auch um digitale Konten, wie unterschiedliche Cloud-Speicher, und deren Zugangsdaten (Stichwort: Passwörter) ergänzt werden.”

“Ein erster Schritt kann sein, für sich selbst eine Liste mit allen Konten, Versicherungen und Depots zu machen. Das nennt man Vermögensverzeichnis. Zum einen bekommt man selbst einen guten Überblick über die eigenen Finanzen. Darüber hinaus gibt so ein Vermögensverzeichnis auch den Hinterbliebenen und nahestehenden Personen, mit denen wir die Liste teilen, Orientierung. Das Verzeichnis kann auch um digitale Konten, wie unterschiedliche Cloud-Speicher, und deren Zugangsdaten (Stichwort: Passwörter) ergänzt werden.”

Wer verwaltet mein Geld im Notfall? 

Als Kontoinhaber:in (auch Verfügungsberechtigte genannt) kann man bei den eigenen Konten folgende Rollen vergeben und sie somit mit unterschiedlichen Personen teilen:

  • Zeichnungsberechtigung
    Die oder der Zeichnungsberechtigte kann ebenfalls über das Bankkonto verfügen und zum Beispiel Geld beheben, Geld einzahlen und auch Daueraufträge eröffnen. Die Rechte der Zeichnungsberechtigung gelten aber nur zu Lebzeiten der Kontoinhaber:in und erlöschen bei einem Einzelkonto automatisch mit ihrem Tod.  

  • Mitinhaber:in
    Jede Kontoinhaber:in kann einzeln über das Konto verfügen. Geht es um Entscheidungen, die den Kontovertrag betreffen – also etwa Zeichnungsberechtigungen, Kontoschließung oder die Erweiterung des Kontorahmens z. B. – müssen alle Mitinhaber:innen (es kann nämlich mehr als zwei Inhaber:innen geben) gemeinsam entscheiden. Zu Lebzeiten der Kontoinhaber:innen haben alle die gleichen Rechte und Pflichten. Verstirbt eine der Kontoinhaber:innen, können die anderen Mitinhaber:innen weiterhin uneingeschränkt über das Konto verfügen. 

  • Vorsorgevollmacht 
    Mit einer Vorsorgevollmacht können volljährige und entscheidungsfähige Personen für den Fall eines späteren Verlusts ihrer Entscheidungsfähigkeit vorsorgen. Dazu bestimmt die Vollmachtgeber:in mithilfe der schriftlichen Vorsorgevollmacht eine oder mehrere Vertrauenspersonen. Grundsätzlich kann jede volljährige Person Vorsorgebevollmächtigte/Vorsorgebevollmächtigter sein. Die Vertrauenspersonen können – je nach Umfang der Vorsorgevollmacht – Entscheidungen für die Vollmachtgeber:in treffen (z. B. bestimmte Geschäfte in ihrem Namen durchführen, Immobilien und andere Vermögenswerte verwalten, über Konten, Depots, Sparbücher, Bausparguthaben, Safes, Schließfächer etc. verfügen). Die Vorsorgevollmacht ist nicht zeitlich befristet und kann jederzeit widerrufen werden. Die Errichtung der Vorsorgevollmacht erfolgt bei einer Notar:in, einer Rechtsanwält:in oder einem Erwachsenenschutzverein. Diese nehmen auch die zwingend erforderliche Registrierung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) vor. Erst mit Eintritt und Eintragung des Vorsorgefalls, also wenn die Person nicht mehr entscheidungsfähig ist, wird die Vorsorgevollmacht wirksam.
  • Spezialvollmacht
    Mit einer Spezialvollmacht kann die Kontoinhaber:in zu Lebzeiten eine Vertrauensperson für bestimmte Geschäfte ermächtigen. Dabei gibt es zwei Varianten. In beiden Fällen muss sich die bevollmächtigte Person mit einem amtlichen Lichtbildausweis bei der Bank ausweisen. Tipp: Da es bei der Ausstellung der Vollmachten spezielle Formvorschriften gibt, kann es hilfreich sein, vor dem Ausstellen Kontakt mit der Bankberatung aufzunehmen, um entsprechende Muster zu erhalten. 
    • 1. Spezialvollmacht über eine einzelne Verfügung (zum Beispiel eine einmalige Behebung). Nach dieser Transaktion erlischt die Vollmacht automatisch. Wichtig: Eine Spezialvollmacht für eine einzelne Verfügung wird nur akzeptiert, wenn diese nicht älter als 1 Monat ist.
    • 2. Spezialvollmacht die bis auf Widerruf gilt. Auswirkung bei Tod der Kontoinhaber:in: Die Vollmacht erlischt. Wichtig: Eine Spezialvollmacht, um dauerhaft über das Konto zu verfügen, wird nur akzeptiert, wenn diese nicht älter als 1 Jahr ist.

Bin ich Alleininhaber:in und versterbe ich, haben andere Menschen keinen Zugriff auf mein Konto. Das gilt zum Bei­spiel für mein Giro­konto, mein Sparbuch oder auch mein Wertpapierdepot. Wenn es Zeichnungs­berech­tigun­gen ge­ge­ben hat, dann er­löschen diese. Auch Dauer­auf­träge und Ein­züge werden nicht mehr durch­geführt. Was bedeutet das für die Praxis? Wurde von meinem Giro­konto zum Beispiel immer die Miete für die ge­mein­same Wohnung mit meiner Partner:in ab­ge­bucht, wird diese nun nicht mehr ab­ge­bucht. Damit das nicht passiert, kann man eine Mit­inhaber:in er­nennen oder ein Gemein­schafts­konto eröffnen, von dem aus solche Fix­kosten ab­ge­bucht werden. Jetzt beraten lassen.

Bin ich Alleininhaber:in und versterbe ich, haben andere Menschen keinen Zugriff auf mein Konto. Das gilt zum Bei­spiel für mein Giro­konto, mein Sparbuch oder auch mein Wertpapierdepot. Wenn es Zeichnungs­berech­tigun­gen ge­ge­ben hat, dann er­löschen diese. Auch Dauer­auf­träge und Ein­züge werden nicht mehr durch­geführt. Was bedeutet das für die Praxis? Wurde von meinem Giro­konto zum Beispiel immer die Miete für die ge­mein­same Wohnung mit meiner Partner:in ab­ge­bucht, wird diese nun nicht mehr ab­ge­bucht. Damit das nicht passiert, kann man eine Mit­inhaber:in er­nennen oder ein Gemein­schafts­konto eröffnen, von dem aus solche Fix­kosten ab­ge­bucht werden. Jetzt beraten lassen.

Bei Unfall oder Krankheit: Wer kümmert sich um meine Finanzen? 

Hand aufs Herz. Wie oft denken wir uns: Das passiert mir sicher nie? Etwa, wenn es um schwere Krankheiten wie einen Herzinfarkt geht. Oder dass wir aufgrund eines Unfalls zum Beispiel unsere Geschäftsfähigkeit verlieren könnten. Niemand denkt gerne darüber nach, niemand erwartet es. Und doch passiert es häufig.

Kann man sich kurzfristig also nicht selbst um die Überweisung seiner Fixkosten kümmern, ist jedoch noch geistig fit und bei klarem Verstand, kann man eine Vertrauensperson bitten, sich mit einer Vollmacht oder Zeichnungsberechtigung der Überweisungen anzunehmen. So verhindert man, dass es zu Mahnungen kommt oder Leistungen eingestellt werden. Hat man seine Geschäftsfähigkeit allerdings bereits verloren, ist es nicht mehr möglich, eine Vollmacht zu erteilen. Man muss sich für solche Fälle eben bereits vorab absichern.

Todesfall: Wer hat Zugriff auf meine Konten? 

Vielen ist nicht bewusst, dass das Bankgeheimnis, also dass die Bank keine Auskunft über die Geschäftsbeziehung mit ihren Kund:innen geben darf, mit dem Tod der Kund:innen nicht erlischt. Die Bank kann zum Beispiel einer Ehepartner:in nicht einmal verraten, ob der Strom für die gemeinsame Wohnung vom Konto der Verstorbenen abgebucht wurde. Oft wissen die Partner:innen oder Kinder nicht einmal, welche Konten, Versicherungen oder Depots die Verstorbenen hatten.

Für die Entbindung der Bank vom Bankgeheimnis gibt es nur ganz wenige Ausnahmen. Die Hausbank kann beispielsweise nur Auskünfte über die Finanzen der verstorbenen Person geben, wenn man eine Amtsbestätigung der Gerichtskommissär:in (also von der Notar:in, die mit der Abwicklung der Verlassenschaft betraut wurde) oder einen richterlichen Beschluss zu den eigenen Gunsten (Einantwortungsbeschluss) hat.

Verlassenschaft – einfach erklärt

Als “Verlassenschaft” werden alle Pflichten, Rechte, Vermögen und Schulden, die in den rechtlichen Besitz der Erb:innen übergehen, bezeichnet. Die Notar:in erhebt als Gerichtskommissär:in die Vermögenswerte der verstorbenen Person und ermittelt die Erb:innen. In diesem Verfahren wird auch sichergestellt, dass eine vorhandene letztwillige Verfügung – also zum Beispiel ein Testament – der verstorbenen Person beachtet wird.

Verlassenschaft – einfach erklärt

Als “Verlassenschaft” werden alle Pflichten, Rechte, Vermögen und Schulden, die in den rechtlichen Besitz der Erb:innen übergehen, bezeichnet. Die Notar:in erhebt als Gerichtskommissär:in die Vermögenswerte der verstorbenen Person und ermittelt die Erb:innen. In diesem Verfahren wird auch sichergestellt, dass eine vorhandene letztwillige Verfügung – also zum Beispiel ein Testament – der verstorbenen Person beachtet wird.

Im folgenden Abschnitt haben wir einen ersten Überblick über die Auswirkungen eines Todesfalls unserer Kund:innen auf die Geschäftsbeziehung mit uns als Bank aufgearbeitet. Bei weiteren Fragen beraten wir gerne persönlich.

Geld kann selbst nach dem eigenen Tod noch Thema sein. Das ist sogar ziemlich häufig der Fall. Etwa, wenn die Angehörigen plötzlich die Bestattungskosten für die verstorbene Person übernehmen müssen. Zusätzlich zur Trauer kann das eine finanzielle Belastung für sie sein. Mit der s Bestattungsversicherung kann man zu Lebzeiten selbst dafür sorgen, dass diese Kosten eines Tages gedeckt sind – und Angehörige eine Sorge weniger haben. Der Versicherungsschutz besteht weltweit.  

Geld kann selbst nach dem eigenen Tod noch Thema sein. Das ist sogar ziemlich häufig der Fall. Etwa, wenn die Angehörigen plötzlich die Bestattungskosten für die verstorbene Person übernehmen müssen. Zusätzlich zur Trauer kann das eine finanzielle Belastung für sie sein. Mit der s Bestattungsversicherung kann man zu Lebzeiten selbst dafür sorgen, dass diese Kosten eines Tages gedeckt sind – und Angehörige eine Sorge weniger haben. Der Versicherungsschutz besteht weltweit.  

Fazit

Um in einem Notfall, bei Krankheit, beim Verlust unserer Geschäftsfähigkeit oder im Todesfall unsere finanziellen Angelegenheiten geregelt zu wissen, empfiehlt es sich, vorab Vertrauenspersonen in die eigene Kontoführung einzubinden. Das ist mit unterschiedlichen Rollen möglich. So bleiben wir auch liquide, wenn wir uns selbst nicht um unser Geld kümmern können. Und ersparen unseren Liebsten später einmal administrativen Aufwand.  

Weiterführende Informationen

Bitte beachten Sie:

Hierbei handelt es sich um eine Werbe­mitteilung und nicht um eine Anlage­empfehlung. Diese Werbe­mit­teilung ersetzt somit keine Anlage­beratung und berück­sichtigt weder die Rechts­vorschriften zur Förderung der Un­ab­hängigkeit von Finanz­analysen, noch unter­liegt sie dem Verbot des Handels im An­schluss an die Ver­breitung von Finanz­analysen. 

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