Innsbruck, 19. Dezember 2023
Bis zu 5.180 Euro Ersparnis
Tiroler Sparkasse bietet finanzielle Unterstützung für junges und nachhaltiges Wohnen
- 2 %-Startbonus: Bis zu 4.000 Euro in den ersten 2 Jahren bei Neukrediten für junge Erwachsene bis 35 Jahre
- Umweltbonus: Bis zu 1.000 Euro für Finanzierungen von nachhaltigem Bauen und Wohnen
- Übernahme der Beratungskosten von 180 Euro bei der Energieagentur Tirol
Mit dem 2 %-Startbonus sowie dem Umweltbonus unterstützt die Tiroler Sparkasse junge Menschen und Familien, die sich aktuell den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen möchten. Das Angebot gilt für in der Tiroler Sparkasse angebotene neue Kredite sowohl zum eigengenutzten Grund-, Haus- und Wohnungskauf, Neu-, Zu- und Umbau, als auch für Renovierung, Sanierung, Modernisierung, Energiesparmaßnahmen oder das Ablösen von Erbanteilsforderungen.
„Eigentum bietet nicht nur Unabhängigkeit, es ist auf lange Sicht auch eine wesentliche Vorsorgekomponente. Gerade in der Pension erweitert ein abbezahltes Eigenheim den finanziellen Spielraum und leistet damit einen essenziellen Beitrag zur Prävention von Altersarmut. Deshalb wollen wir als Tiroler Sparkasse jungen Familien bei den derzeitigen Rahmenbedingungen eine konkrete finanzielle Unterstützung anbieten“, erklärt Patrick Götz, Vorstand der Tiroler Sparkasse.

Patrick Götz, Vorstand Tiroler Sparkasse
Bildnachweis: Thomas Steinlechner
Bis zu 5.180 Euro sparen
Um vor allem jungen Menschen auf ihrem Weg zum Eigenheim im aktuell herausfordernden Umfeld unter die Arme zu greifen, hat die Tiroler Sparkasse ein Unterstützungspaket für junges und nachhaltiges Wohnen geschnürt. Einerseits erhalten junge Erwachsene bis 35 Jahre (einkommensabhängig) zwei Jahre lang einen Startbonus in der Höhe von jährlich 2 % auf bis zu 100.000 Euro des Kreditvolumens auf ihr Gehaltskonto bei der Tiroler Sparkasse gutgeschrieben. Das entspricht einem Bonus von maximal 4.000 Euro in zwei Jahren.
Andererseits honoriert die Tiroler Sparkasse seit Ende Juli 2023 grüne Finanzierungen mit einem Umweltbonus von bis zu 1.000 Euro und übernimmt die Kosten für ein Beratungsgespräch bei der Energieagentur Tirol. Damit können zusätzlich 180 Euro gespart werden. Ob ein Vorhaben als nachhaltig klassifiziert werden kann und somit unter die Bedingungen für den Umweltbonus bei der Tiroler Sparkasse fällt, wird auf Basis der Kriterien der EU-Taxonomie geprüft. Als Grundlage dient der Energieausweis der finanzierten Immobilie.
Wer beide Aktionen in Anspruch nimmt, kann somit bis zu 5.180 Euro sparen. Sowohl der 2 %-Startbonus als auch der Umweltbonus sind bis zum 31. Dezember 2024 erhältlich.
Der Startbonus ist ein weiterer Schritt der Unterstützungen im Bereich Wohnraumfinanzierung. Neben dem Umweltbonus wurde bereits im Oktober 2023 das Aussetzen der Mahnspesen und die Vergütung der Verzugszinsen für alle Wohnfinanzierungen umgesetzt. Kund:innen mit variablen Krediten, die in Stresssituationen geraten, werden darüber hinaus durch verschiedene Maßnahmen wie individuelle Zahlungsplanänderungen unterstützt.
„Die wirtschaftlichen, aber auch regulatorischen Rahmenbedingungen sind derzeit alles andere als einfach. Der Traum von den eigenen vier Wänden darf für junge Menschen nicht platzen. Wir stehen für die Finanzierung von Eigenheim bereit. Mit dem 2 %-Startbonus sowie dem Umweltbonus leisten wir unseren Beitrag, es braucht aber von allen Akteur:innen ein klares Bekenntnis, den Aufbau von Eigentum zu fördern und die aktuell geltenden Regeln der KIM-Verordnung auf die neue Situation der Zinslandschaft anzupassen“, so Karin Svoboda, Vorständin der Tiroler Sparkasse.
Einkommensabhängige Verfügbarkeit des Startbonus
Der 2 %-Startbonus richtet sich an junge Menschen der mittleren Einkommensklassen. Die Alters- und Einkommensbegrenzung entspricht der Wohnstarthilfe (Zuschuss Junges Wohnen) der Tiroler Wohnbauförderung. So wird der Startbonus jungen Erwachsenen gewährt, die zum Zeitpunkt des Kreditantrags das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für einen Zweipersonenhaushalt oder eine Familie mit einem Kind sowie bei Eigentümerpartnerschaft liegt die Einkommensbegrenzung beispielsweise bei 4.900 Euro monatliches Nettoeinkommen (1/12 des jährlichen Nettoeinkommens). Bei einer Familie mit zwei Kindern steigt die Grenze auf 5.200 Euro.