Innsbruck, 15. November 2019


Steuern sparen & Gewinnfreibeträge investieren


Ab einem Gewinn von mehr als 30.000 Euro können Selbständige und Unternehmer den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag in Anspruch nehmen und damit Steuer sparen.

Der Gewinnfreibetrag ist für UnternehmerInnen und FreiberuflerInnen ein Ausgleich für die begünstigte Besteuerung des 13. und 14. Gehaltes bei Dienstnehmern. Für die ersten 30.000 Euro Gewinn beträgt der Freibetrag 13 %.

Ulrich Reisenbauer, Chef der Sparte Kommerzkunden in der Tiroler Sparkasse, erklärt: „Bei den ersten steuerbegünstigten 30.000 Euro sprechen wir vom Grundfreibetrag, der jedem zusteht. Alles was darüber hinausgeht, wird ebenfalls mit bis zu 13 % steuerlich begünstigt. Allerdings nur, wenn der Betrag investiert wird. Hier sprechen wir vom investitionsbedingten Gewinnfreibetrag. Wer dieses Geld richtig investiert, kann also zusätzlich Steuern sparen.

Neue Investitionsmöglichkeiten

Aufgrund einer Gesetzesänderung im Jahr 2014 konnten Gewinne, abgesehen von Investitionen in Sachgüter, nur noch in Wohnbauanleihen steuerbegünstigt investiert werden. Diese brachten aber kaum Erträge. 2017 wurde diese Beschränkung aufgehoben. Jetzt dürfen UnternehmerInnen und FreiberuflerInnen in Wertpapiere und Fonds investieren, die den Voraussetzungen zur Deckung für Pensionsrückstellungen entsprechen.

Ulrich Reisenbauer weiß: „Gut beraten ist, wer sich gut beraten lässt. Wir in der Tiroler Sparkasse setzen genau darauf. Unsere ExpertInnen sind bestens vorbereitet und klären auch über mögliche Risiken auf. In der Tiroler Sparkasse wählen Sie aus einem breiten Wertpapierangebot. Damit haben Sie zusätzlich zur Steuerersparnis die  Chance auf eine positive Wertentwicklung der Veranlagung.“

Den neuen Gewinnfreibetrags-Rechner und weitere Infos finden Sie auf

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