Innsbruck, 14. November 2016

 

Erbrechtsreform 2017: Änderungen im Pflichtteilsrecht und neue Gestaltungsmöglichkeiten für Stifter

  • Familienunternehmen generationsübergreifend weitergeben
  • Zahlreiche Neuerungen für Privatstiftungen durch das neue Erbrecht ab 2017
  • Die  Tiroler Sparkasse lädt dazu zum Stiftungsfrühstück am 23. November!

Privatstiftungen sind eine relevante wirtschaftliche Größe

Dipl.-Bank-BW (BA) Harald Schett, Leiter des Stiftungsoffice der Tiroler Sparkasse

„Die Reformen im Erbrecht, die ab 1. Jänner 2017 in Kraft treten werden, bringen jetzt zahlreiche Änderungen und auch neue Gestaltungsmöglichkeiten für Privatstiftungen mit sich, die unter anderem auch die generationenübergreifende Vermögensweitergabe erleichtern“, so Dipl.-Bank-BW (BA) Harald Schett, Leiter des Stiftungsoffice der Tiroler Sparkasse. Wie relevant dieses Thema auch in der Praxis ist, zeigt sich darin, dass rund 64 Prozent der Privatstiftungen Beteiligungen an einem oder mehreren Unternehmen halten, wovon zwei Drittel zu den größten privaten Unternehmen Österreichs zählen. Bei einer möglichen Zerschlagung von Stiftungsvermögen sind nach Schätzungen des Verbands der österreichischen Privatstiftungen etwa zehn Prozent aller Beschäftigten in Österreich betroffen.

„Die Reformen im Erbrecht, die ab 1. Jänner 2017 in Kraft treten werden, bringen jetzt zahlreiche Änderungen und auch neue Gestaltungsmöglichkeiten für Privatstiftungen mit sich, die unter anderem auch die generationenübergreifende Vermögensweitergabe erleichtern“, so Dipl.-Bank-BW (BA) Harald Schett, Leiter des Stiftungsoffice der Tiroler Sparkasse. Wie relevant dieses Thema auch in der Praxis ist, zeigt sich darin, dass rund 64 Prozent der Privatstiftungen Beteiligungen an einem oder mehreren Unternehmen halten, wovon zwei Drittel zu den größten privaten Unternehmen Österreichs zählen. Bei einer möglichen Zerschlagung von Stiftungsvermögen sind nach Schätzungen des Verbands der österreichischen Privatstiftungen etwa zehn Prozent aller Beschäftigten in Österreich betroffen.

Dipl.-Bank-BW (BA) Harald Schett, Leiter des Stiftungsoffice der Tiroler Sparkasse

Information beim Stiftungsfrühstück: Zu den Chancen der neuen Rechtslage

Am 23. November 2016 lädt das Stiftungsoffice der Tiroler Sparkasse deshalb im Rahmen eines Stiftungsfrühstücks dazu ein, sich in gelöster Atmosphäre über die wichtigsten Änderungen durch die Erbrechtsreform 2017 zu informieren. Dabei werden die Stiftungsrechtsexperten DDr. Katharina Müller und Dr. Martin Melzer die Eckpfeiler der neuen Rechtslage vorstellen und auch neue Gestaltungsmöglichkeiten, die sich daraus für die Absicherung eines erfolgreichen Generationenwechsels in der Stiftung für Stifter und Stifterfamilien ergeben, erörtern. „Das neue Gesetz wird einige Erleichterungen mit sich bringen. Je nach Interessenlage des Stifters bedarf es allerdings weiterhin einer wohl durchdachten Ausgestaltung der Stiftungserklärungen, um den Bestand der Stiftungen nachhaltig abzusichern“, so Dr. Martin Melzer, der im Zuge des Stiftungsfrühstücks im Besonderen auf die Chancen der neuen Rechtslage eingehen wird.  

Einladung zum Stiftungsfrühstück des Stiftungsoffice der Tiroler Sparkasse:

am 23. November 2016, ab 9 Uhr
Die Teilnahme ist kostenlos, die Teilnehmerzahl aber beschränkt.

Anmeldungen bitte an – genauer Veranstaltungsort wird dann mitgeteilt:

Stiftungsoffice der Tiroler Sparkasse
Dipl.-Bank-BW (BA) Harald Schett
Telefon: 05 0100 - 70380
harald.schett@tirolersparkasse.at

Fragen an

TIROLER SPARKASSE Bankaktiengesellschaft Innsbruck
Dr. Andreas Glätzle, Kommunikation, Strategie und Assistenz des Vorstands 
Sparkassenplatz 1, 6010 Innsbruck

Telefon: 05 0100 - 70112 
Mobil: 05 0100 - 6 70112 
E-Mail: andreas.glaetzle@tirolersparkasse.at