Unser Morgen braucht deine/ Ihre Ideen.
Ihre Ideen für unsere Zukunft
#weltvonmorgen-Fördertopf
Seit 200 Jahren glaubt die Steiermärkische Sparkasse an Vor- und Weiterdenker:innen. Sie sind eine:r davon? Dann teilen Sie Ihre Vision von einem lebenswerten Morgen mit uns. Die besten Ideen werden mit bis zu 10.000 Euro unterstützt.
Was wird uns begeistern? Wie werden wir arbeiten? Welche Träume werden wir uns erfüllen können? Wie werden wir Krisen meistern? Was braucht es für ein lebenswertes Morgen?
Auch wenn uns diese Fragen heute mehr denn je beschäftigen, sind sie nicht neu. Bereits vor 200 Jahren haben sich Menschen Gedanken über eine lebenswerte Zukunft gemacht. Und bereits vor 200 Jahren haben wir als Steiermärkische Sparkasse an sie geglaubt. Bei unserer Gründung 1825 haben wir versprochen, den Menschen eine verlässliche Partnerin zu sein und sie in erfolgreichen wie herausfordernden Zeiten zu unterstützen. Seit zwei Jahrhunderten erfüllen wir – heute gemeinsam mit der Steiermärkische Verwaltungssparkasse – diesen Gründungsgedanken mit Leben. Mit einem Teil unserer wirtschaftlichen Gewinne unterstützen wir Projekte, die unseren Alltag und unsere Region gerechter, vielfältiger, spannender und grüner machen.
Im Jubiläumsjahr 2025 stellen wir einen zusätzlichen Fördertopf für zukunftsweisende Projekte zur Verfügung. Der Kopf dahinter könnten Sie sein. Denn wir fragen Sie:
Wie sieht Ihre Welt von morgen aus?
Ihre Idee kann die Welt verändern.
- Sie sind ein:e Einzelperson, Gruppe, Team, Unternehmer:in, Gründer:in, Institution oder engagieren sich in einem Verein oder einer Organisation,
- Ihr Vereins-, Firmen- oder Wohnsitz ist in der Steiermark,
- Ihr Projekt/Ihre Idee hat einen Bezug zum Gründungsgedanken der Steiermärkischen Sparkasse
- und wird in der Steiermark ausgerollt, ist nachhaltig, herausragend, innovativ und modern oder zukunftsweisend?*
Dann freuen wir uns auf Ihre Einreichung für den #weltvonmorgen-Fördertopf.
Der Fördertopf ist mit insgesamt 200.000 Euro dotiert und ermöglicht Steirer:innen, Ihre Ideen von einer lebenswerten Zukunft zu realisieren. Gefördert werden Projekte aus den Bereichen Regionalität, nachhaltiges Leben, Mobilität, digitale Transformation, Umwelt/Biodiversität, Financial Health, Gemeinschaft/Inklusion. Pro Projekt werden maximal 10.000 Euro ausgeschüttet, wenn das Projekt von unserer Jury ausgewählt wurde – ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, der Rechtsweg ist dementsprechend ausgeschlossen.
*Im Rahmen eines Projekts müssen nicht alle Kriterien erfüllt werden.
So teilen Sie Ihre Vision mit uns.
Details zur Einreichung
Konkret sollen eingereichte Projekte einer der beiden Hauptkategorien
- Attraktive Lebensräume
- Gesellschaftliche Verantwortung
zugeordnet werden können.
Zusätzlich dazu sollen die Projekte einem oder mehreren der folgenden Sustainable Development Goals (SDGs) zugeordnet werden:

Folgende Punkte muss die Einreichung jedenfalls beinhalten:
- Projektbeschreibung (Titel, Ziele, Zielgruppen etc.)
- Zeitplan
- Finanzplan
- Vereinsregisterauszug/Firmenbuchauszug/Meldezettel
- Auflistung werblicher Leistungen für die Steiermärkische Sparkasse
- Bestätigung, dass die Idee geistiges Eigentum der:des Einreichenden ist
Die Einreichfrist für Projekte ist am 30. Juni 2025 zu Ende gegangen.
Die Gewinner:innen werden am 13. Oktober 2025 im Rahmen der Preisverleihung bekannt gegeben.
Die Jury
Alle formal korrekten und vollständigen Einreichungen werden von einer Jury geprüft. Die Mitglieder kommen aus verschiedenen Fachbereichen und sind langjährige Wegbegleiter:innen der Steiermärkischen Sparkasse:
Herbert Beiglböck, Vorsitzender des Universitätsrats der Universität Graz
Horst Bischof, Rektor der Technischen Universität Graz
Gerhard Fabisch, Mitglied des Vorstands Steiermärkische Verwaltungssparkasse
Georg Bucher, Vorstandsvorsitzender der Steiermärkische Bank und Sparkassen AG
Eva Heigl, Vorsitzende des Vorstands Steiermärkische Verwaltungssparkasse
Friedrich Santner, Aufsichtsratsvorsitzender Steiermärkische Bank und Sparkassen AG
Gabriele Krenn, Sparkassenratsvorsitzende Steiermärkische Verwaltungsparkasse
Sie haben eine erste Idee, wissen aber nicht, ob sie zur Steiermärkischen Sparkasse passt? Dann finden Sie hier ein paar Einblicke in bereits unterstützte Projekte:
„Egal, ob es die ideenhungrigen Gründer:innen und Unternehmer:innen sind, die Winzer:innen, die Nachhaltigkeit und Erfolg vereinen, die Ehrenamtlichen, die für ein gerechteres Morgen kämpfen, oder die vielen Menschen, die unseren Alltag mit kleinen Gesten besser machen: Seit 200 Jahren sind wir all diesen Menschen eine verlässliche Partnerin. Wir glauben an sie und unterstützen ihre Visionen einer lebenswerten Zukunft. Mit dem #weltvonmorgen-Fördertopf haben wir nun die Möglichkeit, noch mehr Menschen und ihre zukunftsweisenden Projekte zu begleiten.“
Gerhard Fabisch, Mitglied des Vorstands Steiermärkische Verwaltungssparkasse
„Wir haben keine Glaskugel, mit der wir die Zukunft voraussagen können. Aber wir wissen aus Erfahrung: Wenn man an Menschen glaubt und sie befähigt/ermutigt, über sich hinauszuwachsen, gelingt das auch. Deshalb lade ich alle Vor- und Weiterdenker:innen in der Steiermark ein: Teilen Sie Ihre Vision mit uns. Glauben Sie an Ihre Ideen und an sich. Wir tun es auch.“
Eva Heigl, Vorsitzende des Vorstands Steiermärkische Verwaltungssparkasse
Fragen und Antworten zum #weltvonmorgen-Fördertopf
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die am Tag der Einreichung mindestens 14 Jahre alt sind (Jahrgang 2011 und älter). Mehrfach-Teilnahmen sind erlaubt. Pro Projektwerber:in wird nur ein Projekt unterstützt.
Die Auswahl der Gewinnerprojekte erfolgt im September 2025. Danach werden die Einreichenden über die Auswahl informiert. Bei einer Preisverleihung am 13. Oktober 2025 in Graz werden die Preisträger:innen ausgezeichnet. Ein Rechtsanspruch auf Förderung wird durch die Einreichung einer Idee nicht begründet, nur die von der Jury ausgewählten Projekte werden unterstützt. Aus diesem Grund ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
Die Durchführung und Vergabe obliegt der Steiermärkische Verwaltungssparkasse, der Haupteigentümerin der Steiermärkische Bank und Sparkassen AG. Die Projekte müssen 2025 beginnen und spätestens mit 31. Dezember 2026 ausgerollt/umgesetzt/abgeschlossen sein.
Pro Projekt werden maximal 10.000 Euro an Förderung ausgeschüttet. Die Gesamtkosten eines Projekts dürfen nicht höher als 50.000 Euro sein.
Ja, es dürfen auch Projekte eingereicht werden, die sich bereits in Umsetzung befinden.
Ausgeschlossen sind
- politische Organisationen und deren Vorfeldorganisationen,
- Vorhaben, die mit hohen Risiken verbunden sind (z.B. Gefahr für Mensch, Tiere oder Umwelt) bzw. kein sozial adäquates Ziel verfolgen,
- Anfragen, bei denen die Mittelverwendung intransparent und unklar ist,
- umweltbelastende Projekte und Veranstaltungen (z.B. Motorsport),
- CD/Musikproduktionen,
- Ankauf von Büchern,
- Tierschutz,
- medizinische Themen.