Leasingfahrräder als Incentives für Mitarbeiter:innen

05.12.2024

Firmenwagen war gestern, Firmenfahrrad ist heute: Immer mehr Unternehmen bieten ihren Mitarbeiter:innen geleaste Firmenräder an. Von City- über Gravel- bis zu E-Bikes können alle Arten von Fahrrädern geleast werden. Es gibt in Österreich auch keine Beschränkungen, was den Maximalwert betrifft.

Das Modell ist denkbar einfach: Die Arbeitgeberin least ein Firmenfahrrad und überlässt dieses einer Mitarbeiter:in . Am Ende des Leasingvertrages kann das zuvor überlassene Firmenfahrrad zum Restwert gekauft werden. 

Das Modell ist denkbar einfach: Die Arbeitgeberin least ein Firmenfahrrad und überlässt dieses einer Mitarbeiter:in . Am Ende des Leasingvertrages kann das zuvor überlassene Firmenfahrrad zum Restwert gekauft werden. 

Je nach Einkommen kann es beim Firmenfahrrad steuerliche Vergünstigungen von 30 bis 40 Prozent geben. © Adobe Stock

Je nach Einkommen kann es beim Firmenfahrrad steuerliche Vergünstigungen von 30 bis 40 Prozent geben. © Adobe Stock

Steuervorteile durch Reduktion der Bruttobezüge 

Wird den Mitarbeiter:innen ein arbeitgebereigenes Fahrrad bzw. Kraftrad mit einem CO2-Emissionswert von Null für nicht berufliche Fahrten überlassen, ist kein Sachbezugswert anzusetzen.  Es ist somit möglich, als Nutzungsgebühr eine Lohn- bzw. Gehaltsreduktion zu vereinbaren, um im Gegenzug ein (Elektro-)Firmenfahrrad oder emissionsfreies Firmenkraftrad zur privaten Verwendung zu erhalten. Damit entsteht je nach Einkommen eine steuerliche Vergünstigung von meist 30 bis 40 Prozent. Dafür gibt es jedoch einige Grundvoraussetzungen: 
 

  • Die Mitarbeiter:in kauft oder least ein Fahrrad mit einem CO2-Emissionswert von Null.

  • Das bisherige Entgelt liegt über dem kollektivvertraglichen Mindestlohn.

  • Eine schriftliche Dienstvertragsänderung über eine befristete oder unbefristete Reduktion des Bruttobezuges wird abgeschlossen. Das kommt einer arbeitsrechtlich zulässigen Verschlechterungsvereinbarung gleich.

  • Das verbleibende Bruttoentgelt entspricht zumindest dem kollektivvertraglichen Lohn und gilt als Beitragsgrundlage.

 
Kauf am Ende des Leasingvertrags 

Kauft die Mitarbeiter:in am Ende des Leasingvertrages das (Elektro-) Firmenfahrrad verbilligt ein, stellt dies einen geldwerten Vorteil dar. Dessen Höhe ergibt sich aus der Differenz zwischen dem tatsächlichen Übernahmepreis (Kaufpreis) und dem um übliche Preisnachlässe verminderten Endpreis des Abgabeortes. In vielen Fällen ist das deutlich vergünstigt möglich, der Restwert beträgt üblicherweise ungefähr zehn Prozent des Neupreises. Alternativ kann auch der steuerliche Buchwert abzüglich eines pauschalen Abschlages von 20 Prozent herangezogen werden.  

Bei (Elektro-)Fahrrädern wird eine Nutzungsdauer von fünf Jahren angenommen. Errechnet sich der Buchwert von den Netto-Anschaffungskosten, sind für den üblichen Endpreis 20 Prozent Umsatzsteuer hinzuzurechnen. Wie viel die Mitarbeiter:in für ihr Leasingrad monatlich bezahlt, hängt vom jeweiligen Bruttogehalt ab. 

 

Weitere Informationen zum Firmenrad finden Sie auf der Website der sLeasing.

Steuervorteile durch Reduktion der Bruttobezüge 

Wird den Mitarbeiter:innen ein arbeitgebereigenes Fahrrad bzw. Kraftrad mit einem CO2-Emissionswert von Null für nicht berufliche Fahrten überlassen, ist kein Sachbezugswert anzusetzen.  Es ist somit möglich, als Nutzungsgebühr eine Lohn- bzw. Gehaltsreduktion zu vereinbaren, um im Gegenzug ein (Elektro-)Firmenfahrrad oder emissionsfreies Firmenkraftrad zur privaten Verwendung zu erhalten. Damit entsteht je nach Einkommen eine steuerliche Vergünstigung von meist 30 bis 40 Prozent. Dafür gibt es jedoch einige Grundvoraussetzungen: 
 

  • Die Mitarbeiter:in kauft oder least ein Fahrrad mit einem CO2-Emissionswert von Null.

  • Das bisherige Entgelt liegt über dem kollektivvertraglichen Mindestlohn.

  • Eine schriftliche Dienstvertragsänderung über eine befristete oder unbefristete Reduktion des Bruttobezuges wird abgeschlossen. Das kommt einer arbeitsrechtlich zulässigen Verschlechterungsvereinbarung gleich.

  • Das verbleibende Bruttoentgelt entspricht zumindest dem kollektivvertraglichen Lohn und gilt als Beitragsgrundlage.

 
Kauf am Ende des Leasingvertrags 

Kauft die Mitarbeiter:in am Ende des Leasingvertrages das (Elektro-) Firmenfahrrad verbilligt ein, stellt dies einen geldwerten Vorteil dar. Dessen Höhe ergibt sich aus der Differenz zwischen dem tatsächlichen Übernahmepreis (Kaufpreis) und dem um übliche Preisnachlässe verminderten Endpreis des Abgabeortes. In vielen Fällen ist das deutlich vergünstigt möglich, der Restwert beträgt üblicherweise ungefähr zehn Prozent des Neupreises. Alternativ kann auch der steuerliche Buchwert abzüglich eines pauschalen Abschlages von 20 Prozent herangezogen werden.  

Bei (Elektro-)Fahrrädern wird eine Nutzungsdauer von fünf Jahren angenommen. Errechnet sich der Buchwert von den Netto-Anschaffungskosten, sind für den üblichen Endpreis 20 Prozent Umsatzsteuer hinzuzurechnen. Wie viel die Mitarbeiter:in für ihr Leasingrad monatlich bezahlt, hängt vom jeweiligen Bruttogehalt ab. 

 

Weitere Informationen zum Firmenrad finden Sie auf der Website der sLeasing.