Warum Sicherheiten?

Verringern Sie ihr Risiko!

Der Grundsatz „kein Kredit ohne Absicherung“ bietet Kreditnehmer:innen und Kreditgeber:innen Sicherheit vor unliebsamen Überraschungen. Sicherheiten dienen als Garantie für die Rückzahlung des Kredits und verringern grundsätzlich das Risiko für die Kreditgeber:in. Im Regelfall bedeutet dies für die Kreditnehmer:in günstigere Konditionen. ​

Welche Arten von Sicherheiten gibt es?

Versicherungen

Versicherungen sind eine häufige Lösung, um für verschiedene Risikofälle vorzusorgen. Versicherungen mit Leistungskombination eignen sich besonders als Besicherung. In der Regel wird hauptsächlich der Todesfall abgesichert. Doch was passiert im Falle eines schweren Unfalls oder bei schwerer Erkrankung? Wie soll der Kredit getilgt werden, wenn das Einkommen plötzlich drastisch gesunken ist? Mit entsprechenden Leistungskombinationen stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung, um für entsprechende Risikofälle – zumindest finanziell – vorzusorgen.​

Hypotheken

Die Hypothek ist ein Pfandrecht an einem bebauten oder unbebauten Grundstück oder einer Eigentumswohnung. Erstrangige Hypotheken stehen im Grundbuch an erster Stelle und werden vor allen anderen Belastungen bedient. Erst nach Befriedigung der erstrangigen Hypothek werden die in den Rängen folgenden Hypotheken berücksichtigt.​

Eine Hypothek kann auf einer Liegenschaft oder auf mehreren Liegenschaften gleichzeitig eingetragen werden.​

Bürgschaft

Die Bürgschaft ist ein zwingend schriftlicher, einseitig verpflichtender Vertrag, aufgrund dessen sich die Bürg:in gegenüber der Gläubiger:in zur Rückzahlung der Schuld verpflichtet, wenn die ursprüngliche Kreditnehmer:in ihrer Verpflichtung nicht nachkommt. ​ Wird ein Kredit mit einer Bürgschaft besichert, haftet also nicht mehr nur die Kreditnehmer:in allein für die Rückzahlung des ausgeliehenen Betrags. Der Kreis der Verpflichteten wird auf mehrere Personen ausgedehnt.​

Die Haftung der Bürg:innen kann auf verschiedene Arten beschränkt werden. Es kann insbesondere die Höhe der übernommenen Bürgschaft limitiert werden. Die Ausfallsbürg:in haftet nur dann, wenn die Kreditgeber:in vergeblich versucht hat, durch gerichtliche Schritte die Schuld bei der Hauptschuldner:in einzutreiben. Haftet die Bürg:in hingegen als „Bürg:in und Zahler:in“, übernimmt sie eine solidarische Bürgschaft, das heißt, sie haftet gleich der Hauptschuldner:in. Erfüllt die Bürg:in die Schuld der Hauptschuldner:in, so hat sie einen Rückgriffsanspruch gegenüber dieser. Die Bürgschaft läuft aus, wenn die Hauptschuldner:in ihre Schuld getilgt hat und wenn die Gläubiger:in die Bürg:in entlässt.​

Verpfändung von Wertpapieren und Sparguthaben

Auch Wertpapiere und Sparguthaben können als Kreditsicherheit dienen. Bei der Bewertung von Wertpapieren kommt es auf die Bonität der Emittent:in und den Risikogehalt des Wertpapiers an.​

Eigentumsvorbehalt

Vor allem die Finanzierung von Anlagegütern (z. B. Maschinen) wird mittels Eigentumsvorbehalts besichert. Das Grundprinzip besteht darin, dass die Verkäufer:in einer Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentümer: in der Ware bleibt und dieses vorbehaltene Eigentum im Rahmen der Finanzierung auf die Bank übergeht.

Welche Vorteile bieten höhere Sicherheiten?

  • Bessere Konditionen: Kreditgeber:innen sind bei genügend Sicherheiten eher bereit, günstigere Zinssätze und flexible Rückzahlungsmodalitäten anzubieten.
  • Höhere Kreditwürdigkeit: Durch Sicherheiten können Sie Ihre Bonität verbessern – was auch für die Höhe des Kredits von Relevanz sein kann.
  • Schnellere Entscheidung: Mehr Sicherheiten heißt weniger Risiko. Das kann die Prozesse Ihrer Finanzierung beschleunigen.

Bitte beachten Sie:

Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung und nicht um eine Anlageempfehlung. Diese Werbemitteilung ersetzt somit keine Anlageberatung und berücksichtigt weder die Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen, noch unterliegt sie dem Verbot des Handels im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen. 

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