OÖ Kreditgarantiegesellschaft mbH (KGG) übernimmt gegenüber Banken Bürgschaften für Kredite, die an kleine und mittlere Unternehmungen gewährt werden und von den KMU nicht ausreichend besichert werden können.
Mit der Standardbürgschaft besichern die KGG bis zu 80 Prozent eines Kredites in der Höhe zwischen 25.000 Euro und 1.000.000 Euro. Die Antragstellung erfolgt durch das Kreditinstitut.
Ausfallbürgschaften
Die OÖ. KGG ist ein Haftungspool, bestehend aus Banken, der Wirtschaftskammer OÖ und dem Land Oberösterreich, mit dem Ziel, das Wirtschaftswachstum in Oberösterreich zu fördern. Sie übernimmt Ausfallsbürgschaften für Kredite, die an kleine und mittlere Unternehmungen gewährt werden, die sonst nicht die notwendigen Sicherheiten beibringen können. Die Unternehmen müssen Mitglieder der Wirtschaftskammer Oberösterreich sein.
Kosten
Die Kosten der Haftung betragen einmalig ein Prozent des verbürgten Kreditteils (mind. 500 Euro) sowie jährlich 0,25 bis 1,5 Prozent p.a. des jeweils aushaftenden Kreditbetrages.
Verwendungszweck des Kredits
Der zu besichernde Kredit dient zur Finanzierung von Investitionen, Betriebsmitteln oder für Bankgarantien. Ebenfalls möglich ist eine Bürgschaftsübernahme für die Prolongation eines Betriebsmittelkredites, der mindestens drei Jahre besteht.
Voraussetzungen
Für die Übernahme einer Bürgschaft verlangt die KGG
- das Vorliegen der erforderlichen Gewerbeberechtigung und Projektbewilligungen,
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse des Unternehmens sowie
- eine angemessene Besicherung durch den Kreditnehmer selbst.
Bei Anträgen bis zu 100.000 Euro ist ein vereinfachtes Prüfverfahren möglich.
Ausschlussgründe
Nicht verbürgbar sind Umschuldungskredite und bestehende Kredite, außer bei Betriebsübernahmen.