Das Land Niederösterreich fördert Investitionen in Landgasthäuser. Antragsberechtigt sind Wirtshäuser, die Mitglieder des Vereins „NÖ Wirtshauskultur“ sind.
Im Rahmen der Investitionsförderung „Wirtshauskultur“ werden Investitionen in Anlagegüter mit einem Projektvolumen von € 10.000 bis € 750.000 durch einen Zuschuss unterstützt. Im Zentrum der Förderung steht die Sicherung der Grundversorgung vor allem in ländlichen Gebieten sowie die Verbesserung der Qualität des Angebotes und des Erscheinungsbildes der Unternehmen.
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, die Mitglieder des Vereins „NÖ Wirtshauskultur“ sind.
Förderung
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von maximal 10% (max. € 30.000) der förderbaren Kosten. Die Höhe der Unterstützung ist abhängig von Investitionsstandort (Regionalfördergebiet) und der Unternehmensgröße.
Dafür gibt es Geld
Förderbar sind Erstinvestitionen im Gastronomiebereich (v.a. Küche, Gastzimmer, Speisesaal, Gastgarten, Fassade), sofern sie aktiviert werden und direkt zu Ausgaben führen. Die Investition muss in dem betreffenden Fördergebiet mindestens drei Jahre nach Abschluss der Investition aufrechterhalten bleiben.