Die Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) bietet Tourismusbetrieben mit vorübergehenden finanziellen Schwierigkeiten Überbrückungshilfen. Voraussetzung allerdings ist, dass aus Landesmitteln Zuschüsse in zumindest gleicher Höhe gewährt werden.
Ziel des „ÖHT-Restrukturierungsprogramms“ im Rahmen der TOP-Tourismus-Förderung 2014 – 2020 ist die Unterstützung von KMUs der Hotellerie und Gastronomie in finanziellen Schwierigkeiten, denen Beratungshilfe und finanzielle Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden.
Wer wird gefördert?
- physische + juristische Personen + sonstige Gesellschaften des Unternehmensrechts der Hotellerie und Gastronomie, die wesentliche Angebotsträger sind
Was wird gefördert?
- Kosten des Sanierungskonzeptes oder von anteiligen Coachingleistungen
- materielle Hilfestellung auf die nach Sanierung verbleibenden Verbindlichkeiten
Wie wird gefördert?
- Übernahme einer Haftung
- Zinsenzuschuss von max. zwei Prozent für Fremdkapital
- Landesbeteiligung in mindestens gleicher Höhe ist Voraussetzung
- Übernahme der Kosten des Sanierungskonzeptes oder von Coachingleistungen
Unter- und Obergrenzen
- Das Kapital, auf das ein Zinsenzuschuss gewährt wird, soll den Umfang von 40 Prozent der gesamten Fremdfinanzierung nach Restrukturierung nicht überschreiten.
- Untergrenze: 100.000 Euro
- Obergrenze: 2 Mio. Euro