Welche Möglichkeiten der Kreditbesicherung stehen mir als KundIn zur Verfügung?
- Grundbücherliche Eintragung
Ein besonderes Merkmal der Wohnimmobilienkredite ist die grundbücherliche Belastung der finanzierten Liegenschaft (Baugrund, Haus, Eigentumswohnung) mit einer Hypothek.
Die Hypothek ist ein Pfandrecht auf einer Liegenschaft, das im Grundbuch eingetragen wird. Es dient dem Kreditgeber als Sicherheit für Ihre Finanzierung(en). Wenn alles zurückgezahlt ist, kann die Hypothek von Ihnen wieder gelöscht werden.
- Weitere mögliche Sicherheiten
- weitere FinanzierungsnehmerInnen
Diese haften wie die FinanzierungsnehmerIn selbst für sämtliche Verbindlichkeiten, die aus dem Finanzierungsverhältnis entstehen. Mitkredit- oder MitdarlehensnehmerInnen ziehen üblicherweise aus den ausbezahlten Finanzierungsmitteln einen eigenen Nutzen und haften gleichermaßen für die Rückzahlung der Finanzierung.
- BürgInnen
Diese haften mit ihrem gesamten Vermögen und können je nach Ausgestaltung des Bürgschaftsvertrages bei Fälligkeit von Forderungen aus der Finanzierung in Anspruch genommen werden.
- Verpfändung von z.B.
Gehaltsansprüchen, Sachwerten wie Sparbücher, Wertpapiere, Handelsgoldmünzen
- Abtretung Genossenschaftsanteile
Verpfändet werden die Forderungen gegenüber einer Wohnbaugenossenschaft (= „eingezahlte Genossenschaftsanteile“). Die Besicherung kann in stiller oder offener Form erfolgen. - Versicherungsverpfändung oder –vinkulierung
Bei einer Verpfändung zahlt die Versicherungsgesellschaft bei Eintritt des Versicherungsfalles die Versicherungssumme nur an den Pfandgläubiger aus. Im Falle einer Vinkulierung verpflichtet sich die Versicherung, im Schadensfall Zahlungen nur mit Zustimmung des Finanzierungsgebers durchzuführen.
- weitere FinanzierungsnehmerInnen
Folgende Versicherungen werden üblicherweise zur Sicherstellung der Finanzierung verpfändet oder vinkuliert:
- Er- und Ablebensversicherung, Unfallversicherungen
Dienen zur Abdeckung der Finanzierung bei Er- und/oder Ableben bzw. bei einem Unfall der VersicherungsnehmerInnen - Kreditrestschuldversicherung
Dient zur Abdeckung der Finanzierung bei Tod der SchuldnerInnen, je nach Ausgestaltung der Versicherung auch bei Erwerbsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit etc. - Feuerversicherung
Ist verpflichtend bei Verpfändung von verbauten Liegenschaften.
Ausländische Sicherheiten akzeptieren wir nach individueller Prüfung.