Was geschieht mit Verträgen mit einer SMR als Referenzwert?
Für Verträge, die vor dem 1. April 2015 abgeschlossen wurden, wird die UDRB als gesetzlicher Nachfolgeindikator für die Zinssatz-Berechnung herangezogen.
Für Verträge, die vor dem 1. April 2015 abgeschlossen wurden, wird die UDRB als gesetzlicher Nachfolgeindikator für die Zinssatz-Berechnung herangezogen.