Wie hoch war die Förderung?
- Die Förderungshöhe beträgt 20 % der förderungsfähigen Gesamtkosten, maximal 600 Euro pro Wohnobjekt und Jahr. Förderungsfähige Gesamtkosten sind Arbeitsleistungen und Fahrtkosten (exkl. USt), aber keine Materialkosten.
- Die Mindesthöhe pro Endrechnung muss 200 Euro betragen (exkl. USt). In einem Förderungsantrag können mehrere Endrechnungen gesammelt vorgelegt werden.
- Die Auszahlung erfolgt als einmaliger, nicht rückzahlbarer Kostenzuschuss.