Wer wurde gefördert?
- Gültig nur für Privatpersonen
- Umfasst Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser und Wohnungen
- AntragstellerInnen müssen das Objekt für private Wohnzwecke nutzen und mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sein
Wichtig: Pro AntragstellerIn ist pro Jahr für ein Wohnobjekt nur ein Förderantrag möglich. Sobald das Förderbudget ausgeschöpft ist, wird die Aktion beendet – dies kann auch schon vor Ende der Einreichfrist sein. Sollten für 2017 wieder Fördermittel vorhanden sein, können Sie 2017 erneut einen Antrag stellen.