Wann und wo konnte der Förderungsantrag gestellt werden?
- Ihren Antrag können Sie erst nach Umsetzen der Maßnahmen stellen.
- Die Endrechnung muss vorliegen und die Rechnungssumme bereits an das ausführende Unternehmen bezahlt sein.
- Ihr Antrag mit allen Beilagen muss zwischen 4. Juli 2016 und 28. Februar 2017 (bzw. wenn 2017 Fördermittel zur Verfügung stehen bis 28. Februar 2018) bei einer Bausparkassenzentrale per E-Mail oder Fax einlangen.
Bitte beachten Sie: Projekte werden nur so lange gefördert, wie Budgetmittel vorhanden sind.