Welche Konten sind von der gesetzlichen Einlagensicherung nicht gesichert?
Nicht gesichert sind
- Wertpapier-Depots - dazu erfahren Sie mehr unter „Sind meine Wertpapiere im Sicherungsfall gesichert? Die gesetzliche Anlegerentschädigung“
- Einlagen von institutionellen Kunden, wie z.B. Banken, Versicherungen, Investmentgesellschaften, Pensions- und Rentenfonds
- Einlagen von Bund, Ländern und Gemeinden etc.