Information gemäß §§ 5 und 8 ff des Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz (FernFinG) 

1. Beschreibung des Unternehmens

Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG bzw. die jeweilige Sparkasse

Die genauen Daten zu den einzelnen Instituten entnehmen Sie bitte deren Website, die über www.erstebank.at bzw. www.sparkasse.at erreichbar ist.
 
Zuständige Aufsichtsbehörden:
Finanzmarktaufsicht
(Bereich Bankenaufsicht)
A-1090 Wien, Otto-Wagner-Platz 5
http://www.fma.gv.at
 
Kammer/Berufsverband:
Wirtschaftskammer Österreich
Sektion Banken
A-1040 Wien, Wiedner Hauptstrasse 63
http://www.wko.at
 
Anwendbare gewerbe- und berufsrechtliche Vorschriften:
Anwendbare Rechtsvorschriften sind insbesondere das Bankwesengesetz (BWG), das Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) und das Sparkassengesetz (SpG) in der jeweils geltenden Fassung
http://www.ris.bka.gv.at

2. Beschreibung der Finanzdienstleistung

siehe Produktbeschreibung

3. Informationen über den Fernabsatzvertrag

Sie sind gemäß § 8 des FernFinG berechtigt, von dem geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen zurückzutreten. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

Sollten Sie von Ihrem Rücktrittsrecht gemäß § 8 FernFinG Gebrauch machen wollen, so ist Ihr Rücktritt gegenüber der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG  bzw. der jeweiligen Sparkasse ausdrücklich zu erklären. Sollten Sie von diesem Rücktrittsrecht nicht binnen 14 Tagen ab Abschluss des Vertrages Gebrauch machen, so gilt die mit Ihnen getroffene Vereinbarung auf unbestimmte Zeit bzw. auf die jeweils vereinbarte Laufzeit abgeschlossen.
 
Gemäß § 8 Abs 5 des FernFinG darf innerhalb der Rücktrittsfrist mit der Erfüllung des Vertrages erst nach Vorliegen Ihrer ausdrücklichen Zustimmung begonnen werden. In diesem Fall sind wir berechtigt, für Leistungen, die wir vor Ablauf der Ihnen gemäß § 8 des FernFinG zustehenden Rücktrittsfrist erbracht haben, die vereinbarten Entgelte und Aufwandersätze zu verlangen.

Nach Ablauf der Rücktrittsfrist sind Sie berechtigt, den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung bzw. gemäß den im Vertrag enthaltenen Bestimmungen aufzukündigen.

Soweit keine Vereinbarung auf bestimmte Dauer vorliegt, können wir und Sie – die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Teile davon gemäß Z 22 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Frist kündigen. Abweichend davon können Sie bei einem Verbrauchergirokonto den Girokontovertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Wir können einen auf unbestimmte Dauer abgeschlossenen Girokontovertrag mit einem Verbraucher unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten kündigen. Die Kündigung muss in Papierform oder auf einem anderen vereinbarten dauerhaften Datenträger mitgeteilt werden.

Gemäß Z 23 können wir bei Vorliegen eines wichtigen Grundes den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. 

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG bzw. der jeweiligen Sparkasse gilt österreichisches Recht.

Informationen gemäß §§ 5 und 8 des FernFinG sowie die diesem Vertrag zugrunde liegenden Vertragsbedingungen werden Ihnen in deutscher Sprache mitgeteilt.

4. Informationen über Rechtsbehelfe

Für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit bestimmten Kundenbeschwerden in der Kreditwirtschaft wurde die "Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft", Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien eingerichtet. Sie haben die Möglichkeit schriftlich oder elektronisch unter kurzer Schilderung des Sachverhalts und unter Beifügung der notwendigen Unterlagen Beschwerde an diese Schlichtungsstelle zu richten.