Geschichte
Seit der Öffnung der ehemals kommunistischen Länder Zentral- und Osteuropas investierten die Sparkassen, allen voran die Erste Bank, hohe Summen in diesem erweiterten Heimmarkt. Höhepunkte dieser Expansion waren der Kauf der Česká spořitelna (2000),der Slovenská sporitel'ňa (2001) und der Banca Comerciala Romana (2005) durch die Erste Bank. Auch in Slowenien, Ungarn, Kroatien, Mazedonien, der Ukraine und Serbien entstanden starke Sparkassen-Tochterbanken, an denen auch regionale Sparkassen beteiligt sind.
Im Jahr 2001 wurde mit dem Abschluss des Haftungsverbundes ein Meilenstein in der Kooperation innerhalb der Sparkassengruppe gesetzt. Gegen diese Neustrukturierung der Gruppe und ihre Aufgabenverteilung lag allerdings bald eine wettbewerbsrechtliche Klage von der Bank Austria vor, die jahrelang das Kartellgericht und letztlich auch den OGH beschäftigte. Erst 2008 wurde schließlich der Haftungsverbund in neuer Form durch diese beiden Gerichte rechtlich voll abgesichert und von der EU-Kommission als Reverenz-Modell für dezentrale Banksektoren in Europa bezeichnet. Der Kooperations- und Haftungsverbund Neu trat im Juni 2008 in Kraft.
Nach der EDV-Umstellung auf das neue Jahrtausend wurde mit der Einführung des Euro im Jahr 2002 das zweite Großprojekt der jüngsten Sparkassengeschichte erfolgreich abgeschlossen. Mit Basel II und der Umsetzung des europäischen Zahlungsraum SEPA wurden weitere Großprojekte erfolgreich umgesetzt. Ab 2003 gibt es erstmals eine gemeinsame EDV-Plattform für alle Sparkassen, auch im Zahlungsverkehr werden laufend rationellere übersektorale Lösungen gesucht.
Die Ereignisse des 11. September 2001 brachten eine Änderung des Anlegerverhaltens zugunsten der risikoärmeren Veranlagungsformen ("Renaissance des Sparbuchs"). Die Jahre 2004 bis 2007 ließen die Anleger zwar wieder weitgehend in die Wertpapiere zurückkehren, die schwere Finanzkrise des Jahres 2008 werteten abermals das Sparbuch und die sicheren Sparformen auf. Diese Sparformen befinden sich derzeit in der „Beliebtheitsskala“ der Österreicher klar vor den Aktien und Investmentfonds.
2008 kam es zur Spaltung der Erste Group und der Erste Bank Oesterreich, wobei die Erste Group als Holding der Tochterbanken in Österreich und sieben weiteren zentral- und osteuropäischen Ländern mit mehr als 17 Mio. Kunden fungiert. Die Erste Bank Oesterreich ist das Spitzeninstitut der österreichischen Sparkassen. Neben ihr gibt es Die Zweite Sparkasse und 52 Regionalsparkassen, von denen 40 ihren Geschäftsbetrieb in eine Bankaktiengesellschaft eingebracht haben. Die ursprüngliche Sparkasse blieb als Anteilsverwaltungssparkasse bestehen, die in 34 Fällen in eine Stiftung umgewandelt wurde, was seit 1999 im Sparkassengesetz geregelt ist.
Am 30.04.2013 wurde durch die Erste Group der Verkauf der Erste Bank Ukraine finalisiert.
In diesem Jahrzehnt erfolgte eine Strukturreform des Sparkassensektors und damit des gesamten Kreditwesens in Österreich sowie die Anpassung des österreichischen Bankrechts an das EU-Recht.
Ab 1990 erfolgten einige Fusionen großer Banken in den Sparkassensektor. Die Zentralsparkasse fusionierte mit der Länderbank 1990 zur Bank Austria AG und erwarb 1997 die Mehrheit an der Creditanstalt. 1992 kam das ÖCI zur GiroCredit, die wieder 1994 von der Anteilsverwaltung Zentralsparkasse erworben und 1997 an die Erste weiterverkauft wurde. Durch Fusion vereinigten sich Erste und GiroCredit zur neuen Leadbank „Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG", die als neues Spitzeninstitut fungierte. Damit wurde nach einigen misslungenen Strukturmaßnahmen (z. B. die versuchte Holdinglösung 1994) eine neue Sektorverfassung im Sparkassensektor geschaffen. Die Bank Austria verließ in der Folge schrittweise den Sektor, wurde 2000 eine Tochter der bayrischen HypoVereinsbank, fusionierte 2002 mit der Creditanstalt und trat 2004 aus dem Sparkassenverband aus.
Die Erste Bank und die übrigen Sparkassen traten seit 1997 als Sparkassengruppe mit einer gemeinsamen Marketinglinie und zunehmend gleichen Finanzdienstleistungen auf. Die Sparkassen vereinbarten eine rentabilitätsorientierte neue Arbeitsteilung nach dem Prinzip „Zentrale Produktion – dezentraler Vertrieb". Schließlich übergab die Erste ihre Bundesländerfilialen und damit auch die in den Jahren zuvor fusionierten regionalen Sparkassen zumeist im Tausch gegen Aktienanteile an Landeshauptstadtsparkassen und größere regionale Institute.
Als Folge der zwei Fusionswellen kam es in den fünf Jahre ab 1989 zur Verringerung der Sparkassenzahl um 50 Institute auf 74 (1994), die aufnehmenden Institute waren wieder vor allem die Wiener Sparkassen und die Landeshauptstadtsparkassen.
Der EU-Beitritt Österreichs im Jahr 1996 erforderte die Übernahme des EU-Bankenrechts (Kapitaladäquanz-, Solvabilitäts- und Großkreditregelungen) im Rahmen einer umfangreichen Novelle des Bankwesengesetzes. Dieser Beitritt und die Globalisierung der Wirtschaft zwangen die Banken zur Regelung des Insiderhandels, der Geldwäsche und der Sorgfaltspflichten (Compliance Code).
Der Börseboom des Jahres 1990 brachte hohe jährliche Wachstumsraten im Wertpapierhandel (ÖTOB, Investmentclubs, Investmentpläne), 1997 lag auf den Wertpapierdepots der Sparkassenkunden bereits mehr Geld als auf den Sparbüchern. Die Spareinlagen litten unter dem geringen Zinsniveau in Folge der geringen Inflationsraten und der geldwertorientierten EU-Politik. 2000 wurde die Anonymität der Spareinlagen und Wertpapierdepots abgeschafft.
Die Einführung des Multi-Channel-Vertriebs wurde eine wichtige Sparkassenstrategie, ab 1996 wurde das Electronic Banking (netbanking) eingeführt, Standardgeschäfte können seither rund um die Uhr in Selbstbedienungszonen, per Telefon und auf den Heim-PCs erledigt werden. Mit der Erweiterung der Vertriebswege wurden auch zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Servicequalität (quality management, Einführung von Ombudsstellen) gesetzt.
Mit der Schaffung einer Pensionskassenregelung im Sparkassensektor kam es ab 1995 zu einer spürbaren Entlastung der Personalkosten. Sechs Jahre später folgte eine grundlegende Gehaltsreform.
In diesem Jahrzehnt kam es zu umfangreichen Veränderungen in der Sparkassen-Geschäftspolitik auf Grund des KWG 1979. Die Sparkassen wurden Universalbanken und passten schrittweise ihre Geschäftsfelder an die der Banken an. Im Gegenzug drangen die Banken in die angestammten Geschäftsfelder der Sparkassen ein, die Konkurrenz erreichte einen Höhepunkt – u. a. auch durch den Wegfall fast aller dirigistischen Maßnahmen (Zins-Abkommen etc.). Das Beteiligungsverbot fiel und es kam ab 1985 zur 2ten Gründerwelle der Allfinanz- bzw. Verbundpartner: mit dem s Realservice, der s Versicherung, den Immobilienanlagengesellschaften und den Pensionskassen konnten alle Finanzdienstleistungen am Sparkassenschalter angeboten werden.
Seit dem Jahr 1988 sind die Sparkassen steuerrechtlich mit den anderen Kreditinstituten gleichgestellt, der 1967 begonnene steuerliche Privilegienabbau wurde damit beendet.
Als weitere Folge des KWG kam es zur ersten großen Fusionswelle im Sparkassensektor, zwischen 1979 und 1983 wurden 34 Sparkassen ausnahmslos mit anderen Sparkassen verschmolzen. 1983 gab es nur mehr 128 Sparkassen. Durch grundlegende Reformen des Sparkassengesetzes wurde die historische Rechtsform der Sparkasse geöffnet. Vorerst erfolgte die Möglichkeit der Begebung von Partizipations- und Ergänzungskapital, ab 1986 konnten die Sparkassen ihren bankwirtschaftlichen Betrieb in eine Sparkassen-Aktiengesellschaft einbringen. Die eigentümerlose Sparkasse blieb als Anteilsverwaltungs-Sparkasse (AVS) bestehen.
Mit der Verschmelzung der Villacher Sparkasse mit der Zentralsparkasse im Jahr 1989 begann eine weitere Fusionswelle vor allem von Gemeindesparkassen, bei der die fiktiven Liquidationserlöse den ehemaligen Haftungsgemeinden zugute kamen.
Als Folge der Wirtschaftskrise am Beginn der 80er Jahre kam es erstmals zu größeren Forderungsausfällen und Rentabilitätsüberlegungen, die zu neuen Gebühren im Zahlungsverkehr, zu verstärkten Rationalisierungen und Wirtschaftlichkeitsüberlegungen sowie zu neuen Kreditüberwachungsinstrumenten führten.
Schließlich erreichte die Automation des Sparkassengeschäfts den ersten Höhepunkt. Die Selbstbedienungszonen mit Kontoauszugsdrucker und Geldausgabeautomaten ermöglichten viele Bankgeschäfte auch außerhalb der Öffnungszeiten, die ersten Bildschirmsysteme („Barbara") und Online-Programme „Caroline" wurden von der Spardat umgesetzt. 1983 entstand das BTX als erste Form des Homebankings und als Vorläufer des Internetbankings.
Dieses Jahrzehnt wurde von den betriebswirtschaftlichen Aktivitäten geprägt: Als Folge der neuen Idee eines umfassenden Marketingkonzepts wurden die Unternehmens- und Verkaufsplanung eingeführt, durch den endgültigen Übergang von einem Käufer- zu einem Verkäufermarkt entstanden neue Vertriebswege wie der Außendienst. Durch die ersten EDV-Konzepte konnte der Vertrieb vereinfacht und verbessert werden.
Nach jahrelanger Vorbereitung entstanden mit dem Kreditwesengesetz 1979 und dem Sparkassengesetz Meilensteine in der Sparkassengeschichte: Schwerpunkte des KWG waren die Umwandlung aller Kreditinstitute in Universalbanken, die Autonomie der Zinsgestaltung, die endgültige Filialfreigabe und die Verstärkung des Gläubiger- und Konsumentenschutzes.
Im Sparkassengesetz 1979 wurde die Rechtsstellung der Sparkassen neu definiert, statt der ehrenamtlich tätigen Sparkassenleiter gab es eine kollegiale Vorstandsverfassung mit mindestens zwei hauptberuflichen Vorstandsdirektoren. Das Regionalitätsprinzip fiel weg, die Sparkassen wurden aufgabenmäßig mit den anderen Kreditinstituten gleichgestellt.
Das Zweigstellennetz verdoppelte sich in diesen zehn Jahren auf 955, die beiden Wiener Institute gingen mit Filialen in alle Bundesländer. Als Folge wuchs der Personalstand im Sparkassensektor von 9.278 (1970) auf 17.001 (1980).
Beim Weltspartag 1979 wurde mit über 2 Mio. Einzahlungen und einem Volumen von 6 Mrd. Schilling ein „ewiger" Rekord erreicht. Das Anlegerverhalten veränderte sich langsam in Richtung längerfristigeren und risikoreicherer Formen, das Eckzinssparbuch verlor seine dominante Stellung, Sparbriefe, Prämiensparen und Investmentfonds boomten.
Diese zehn Jahre waren das Jahrzehnt der neuen Geschäftsfelder. Die Sparkassen forcierten den privaten Spargiroverkehr, 1966 gab es bereits mehr private als kommerzielle Girokonten. Die ersten Wertpapiere, zuerst Anleihen, dann auch Investmentfonds, wurden verkauft, im Ausleihungsgeschäft gab es nicht nur zahlreiche Aktionskredite mit staatlichen Förderungen (Agrarkredite, ERP- und BÜRGES-Kredite), sondern auch die Einführung der Privat-Kleinkredite.
Mit der ersten Gründerwelle von Tochterfirmen (Spardat, Sparinvest, Intermarket Factoring, IMMORENT, STUSA) begann das Allfinanz-Konzept des Sparkassensektors, in diesen Jahren wurden auch der Sparkassenverlag und die Bausparkasse neu strukturiert.
Es gab in diesem Jahr 174 Sparkassen, davon 140 Gemeinde(Bezirks)- und 34 Vereinssparkasse. Zwischen 1960 und 1970 wurden 100 neue Zweigstellen eingerichtet, dafür gab es ein kompliziertes Genehmigungsverfahren, die freie Standortwahl wurde erst 1975 erlaubt.
In Wien wurde 1965 das Haus der Sparkassen in der Grimmelshausengasse eröffnet. Das Sparkassen S wurde 1963 beim Sparkassen-Weltkongress in Wien in der älteren Form eingeführt und 1975 in die jetzige Form umgewandelt. Unter Josef Taus (Girozentrale), Josef Neubauer (Zentralsparkasse), Walter Sadleder (Hauptverband) und später auch Hans Haumer (Erste) erhielt der Sparkassensektor ein neues, dynamisches Zukunftskonzept.
Die Marktanteile der Sparkassen erreichten bei den Einlagen 36 % und bei den Ausleihungen über 27 %.
Nach der Währungsstabilisierung 1952 begann eine neue Blütezeit des Sparkassenwesens mit extrem hohen Zuwachsraten, allerdings auch unter starken staatlichen Restriktionen zur Inflationsbekämpfung, vor allem im Ausleihungsgeschäft durch die Kreditkontrollabkommen. Bis 1980 gab zahlreiche solche „Kreditplafonds- und Limesregelungen“, zudem wurden im Nationalbankgesetz Liquiditätsregelungen für Banken, wie z. B. die Mindestreservepflicht eingeführt.
Erstmals gab es 1952 wieder einen Weltspartag, der Staat unterstützte ab 1954 das Schulsparen und verankerte es 1962 sogar gesetzlich. Die Spareinlagen verzehnfachten sich innerhalb der nächsten zehn Jahre von 1,4 Mrd. auf 18,9 Mrd. Schilling, die jährlichen Wachstumsraten lagen in dieser Zeit zwischen 25 und 56 %. Am Weltspartag 1952 gab es rund 16.000 Einzahlungen mit einer Sparsumme von 8,5 Mio. Schilling, zehn Jahre später waren es über 500.000 Einzahlungen mit 429 Mio. Schilling. Als Symbol der Spargesinnung der Österreicher galt der Sparefroh, der sich bald österreichweiter Beliebtheit als Symbol- und Kultfigur erfreute. Der Staat versuchte, durch Sparförderungsgesetze die Menschen zum Sparen zu motivieren.
Damit stand auch wieder Geld für Darlehen und Kredite zur Verfügung, die sich zwischen 1952 und 1962 ebenfalls verzehnfachten, und zwar auf 15,6 Mrd. Schilling. Das Ausleihungsgeschäft konzentrierte sich vorerst auf die Wohnbau- und Betriebsmittelfinanzierung.
1955 konnten die Sparkassen durch das Rekonstruktionsgesetz und das Schilling-Eröffnungsgesetz erstmals seit dem Ende des 2. Weltkriegs wieder ordentliche Bilanzen legen, was durch die hohen Non-Valeurs der deutschen Reichstitel aus der NS-Zeit nicht möglich war.
1957 wurde die Girozentrale in eine AG ungewandelt, die ersten Ausschüsse der Sparkassen (für Betriebswirtschaft, Werbung und Ausbildung) und der Betriebsvergleich wurden eingerichtet.
Der Marktanteil der Sparkassen betrug 1955 bei den Einlagen 27 %, bei den Spareinlagen sogar 44 %, und bei den Ausleihungen 20 %. Bei der Zahl der Zweigstellen und der Sparkassenbeschäftigten gab es in diesem Jahrzehnt eine weitgehende Stagnation. Neue Zweigstellen konnten nach dem Zweigstellenabkommen bis in die 70er Jahre nur durch ein kompliziertes Bewilligungsverfahren entstehen.
Die Wiederaufnahme des Sparkassengeschäfts ab Juli 1945 verlief unter schwierigsten Bedingungen: Viele Sparkassengebäude erlitten Bombenschäden, die Besatzungszonen und die fehlenden Transportmittel verhinderten monatelang den überregionalen Kontakt zwischen den Sparkassen. Die reichsdeutsche Bankengesetzgebung galt weitgehend weiter, ebenso das Regulativ 1844 und das Sparkassenverwaltungsgesetz 1936. Die Sparkassen wurden personalpolitisch durch die Entnazifizierungsverfahren und die zahlreichen in Kriegsgefangenschaft befindlichen Mitarbeiter belastet.
Die Sparkassen mussten wie 1919 die staatliche Wirtschafts- und Währungspolitik unterstützen, besonders bei der staatlichen Kreditlenkung und beim 1947 erlassenen Währungsschutzgesetz. Mit diesem Gesetz wurden wegen der Notwendigkeit der Abschöpfung des Geldüberhangs 2/3 des Bargeldes eingezogen und Sparguthaben entsprechend vernichtet. Aufgrund des Währungsschutzgesetzes sanken die Spareinlagen zwischen 1945 und 1948 von 5,2 Mrd. auf 460 Mio. Schilling. Erstmals hatten die Sparkassen mehr Giro- als Spareinlagen zur Verfügung, der Spargiroverkehr wurde zum „Lebensretter der Sparkassen“. Erst durch die Wiedereinführung der im „Dritten Reich“ abgeschafften Anonymität und die Stabilisierung der Währung begannen die Spareinlagen wieder zu steigen und verdoppelten sich dann bis 1950 auf knapp unter 1 Mrd. Schilling.
Der Hauptverband der österreichischen Sparkassen wurde 1946 als Nachfolgeorganisation des Ostmärkischen Spar- und Giroverbandes gegründet, der aber ebenso wie der Alpenländische Verband bis 1979 bestehen blieb. Deren Agenden wurden ebenso vom Hauptverband übernommen, wie die des Fachverbandes der Sparkassen als Teilorganisation der Wirtschaftskammer. Die Girozentrale der österreichischen Sparkassen trat an die Stelle der im Dritten Reich gegründeten Vorgängerbank.
1 Schilling des Jahres 1950 entsprach 63 Euro-Cent.
Nach dem März 1938 wurden viele Führungskräfte und sonstige Mitarbeiter aus politischen Gründen ihres Postens enthoben. Die Besetzung Österreichs durch das Deutsche Reich brachte grundlegende Änderungen für die österreichische Sparkassenorganisation und das Sparkassenrecht: Der Reichsverband ging in einem Ostmärkischen und einem Alpenländischen Sparkassen- und Giroverband auf, die Landesverbände werden aufgelöst. De facto war aber nur der Verband in Wien tätig. Die bereits 1937 gegründete Girovereinigung der Sparkassen nahm als „Girozentrale der ostmärkischen Sparkassen" mit neuer Aufgabenstellung (vor allem für den Spargiroverkehr) im Jahr 1940 den Betrieb als zentrales Spitzeninstitut auf. Der Reichsverband konnte verhindern, dass die Gemeindesparkassen in öffentlich-rechtliche Körperschaften nach deutschem Recht umgewandelt wurden.
24 Sparkassen, vor allem in Wien und Niederösterreich, wurden fusioniert, der Verband konnte mit Mühe die Fusion der Zentralsparkasse mit der Ersten verhindern. Vor allem in Ostösterreich wurden 70 neue Zweigstellen eröffnet (Gesamtstand 1942: 188), in Tirol und Vorarlberg gab es hingegen bis 1948 nur 5 Sparkassen-Zweigstellen.
Die Übernahme des reichsdeutschen Kreditwesengesetzes und die Mustersatzung 1941 wirkten sich vor allem auf das Spargeschäft (Aufhebung der Anonymität) und den Zahlungsverkehr aus. Der Spargiroverkehr ersetzte den bis dahin brieflich abgewickelten Scheckverkehr, es gab ein neues Überweisungssystem, Gehaltskonten und die Einführung der Bankleitzahlen. Haben- und Sollzinsabkommen wurden abgeschlossen. Sparen galt als „nationale Pflicht" und „Deutsche Spartag" löste den Weltspartag ab. Die Spareinlagen verdreifachten sich zwischen 1938 und 1944 auf 3,4 Mrd. Reichsmark, die Sparkassen mussten das Geld großteils in Reichspapieren anlegen, die zur Kriegsfinanzierung verwendet wurden.
1 Reichsmark entsprach wertmäßig ca. 3,6 Euro.
Die kurze Blütezeit der Sparkassen und der gesamten Kreditwirtschaft fand mit dem „Schwarzen Freitag“ in New York und seinen Folgen für die österreichische Wirtschaft ein jähes Ende. Der Höhepunkt der Wirtschaftskrise erfolgte im Jahr 1931 mit dem Zusammenbruch der Creditanstalt. Die darauffolgende Bankenkrise führte zu ernsten Liquiditätsproblemen vor allem bei den größeren Sparkassen, die der Staat durch Eingriffe in die Sparkassen-Autonomie (gesetzliche Reduzierung der Gehälter und Pensionen, zeitweises Verbot von Kreditvergaben) zu lösen versuchte.
Weitere Eingriffe in die Sparkassenautonomie brachten die politischen Umwälzungen ab 1934. Bei den sozialdemokratisch beeinflussten Sparkassen, besonders der Zentralsparkasse der Gemeinde Wien, wurde der gesamte Funktionärsstab ausgetauscht. Der Reichsverband konnte mit Mühe nachhaltige negative Auswirkungen auf die Sparkassen verhindern. Erstmals gab es zahlreiche politisch bedingte Umbesetzungen in den Führungsetagen und eine staatliche Lenkung der Spendentätigkeit. 1936 konnte der Reichsverband zwar eine Zerschlagung des Sparkassensektors und eine Auflösung des demokratischen Sparkassenverbandes verhindern, er musste aber zahlreiche Kompetenzen an einen ständisch orientierten Fachverband abtreten. Dieser wurde letztendlich vom Verbandsanwalt des Reichsverbandes Dr. Hans Stigleitner in Personalunion geführt.
Ab 1931 stagnierten die Spareinlagen und das Ausleihungsgeschäft völlig, der Personalstand war 1937 nur etwas höher als 1912. Zuwachsraten gab es nur bei den Kontokorrentkrediten, vor allem für Gemeinden in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, und bis 1935 bei den Wohnbauförderungsdarlehen.
Erstmals gab es 1931 eine obligate Revision für alle Verbandsmitglieder, die ersten Sparkassen-Leiterkurse wurden organisiert, eine einheitliche Sparkassenstatistik und ein einheitliches Sparkassenbilanzschema wurden eingeführt.
Das Sparkassenverwaltungsgesetz 1936 und die Sparkassenregister-Verordnung vereinheitlichten die Sparkassenorganisation (v. a. die Zusammensetzung der Gremien) und verringerten den Einfluss der Gemeinden (Verringerung der Anteile der Kommunaldarlehen und der Gemeindevertreter in den Gremien). Die Einführung der Liquiditätsreserve und der Abschluss eines Zinsfußübereinkommens im Jahr 1936 sollten den Preiswettbewerb vermindern und die Kreditzinsen senken.
Die seit 1926 diskutierten Pläne zur Gründung einer Sparkassen-Girozentrale nach deutschem Muster führten 1937 zur Gründung der Girovereinigung der Sparkassen, deren Arbeitsaufnahme unter anderen Vorzeichen erst am 1.4.1938 erfolgte.
Die Einführung des Schilling und die Konsolidierung der Währung 1925 führten zu einer großen Konkurswelle von Banken, die großteils von Spekulationen gelebt hatten. Allein in Wien ging fast die Hälfte der Banken in Konkurs. Die Sparkassen hatten sich zwar nicht an den Spekulationen beteiligt, waren jedoch insofern eingebunden, als sie Gelder bei solchen Banken veranlagt hatten.
In den Jahren bis 1930 erfolgte eine kurze wirtschaftliche Blütezeit der Sparkassen, die 1926 durch die Liquidation der Centralbank der deutschen Sparkassen unterbrochen wurde. An dieser Bank waren die Sparkassen zwar nur mehr Minderheitsbeteiligte, sie hatten aber umfangreiche Bankeinlagen deponiert und verloren mit ihr das Spitzeninstitut. Man behalf sich zehn Jahre mit unzureichenden Kooperationen mit der deutschen Sparkassenorganisation, erst 1937 wurde wieder ein neues Spitzeninstitut gegründet.
Die Spareinlagen verdreifachten sich von 1925 bis 1930 auf 1,5 Mrd. Schilling, 1925 wurde erstmals der Weltspartag durchgeführt. Auch das Ausleihungsgeschäft stieg zwischen 1925 und 1930 von 370 Mrd. auf 1.017 Mrd. Schilling. Es kam auch wieder zu einer Renaissance des Hypothekardarlehensgeschäfts und die Wohnbaufinanzierung wurde ein neuer wichtiger Geschäftszweig, bei dem die Sparkassen in diesen Jahren einen Marktanteil von 67 % erreichten. Die Konkurrenz wurde so groß, dass 1929 erstmals ein Wettbewerbsabkommen zwischen den Sektoren abgeschlossen wurde. 1933 folgte der Abschluss des ersten Einlagenzinsabkommens.
Der Schilling der 1. Republik entsprach ca. 2,5 Euro.
Die Sparkassen und Banken mussten nach Kriegsende unpopuläre staatliche Maßnahmen (vor allem den Banknotenumtausch nach Kriegsende und kurzfristig auch den Legitimationszwang beim Spargeschäft) unterstützen, was das Vertrauen der Bevölkerung in die Kreditwirtschaft stark belastete.
Die galoppierende Inflation der Jahre 1921-24 führte zur starken Zunahme von Aktien- und Devisenspekulationsgeschäften durch die Banken, wodurch das Sparkassengeschäft weitgehend lahm gelegt wurde. Die Sparkassen konnten diese Krise nur durch die Genehmigung des Erweiterten Geschäftskreises durch das Innenministerium überwinden. Als neue Geschäftsfelder wurden 1921 das Effekten-, Devisen- und Valutengeschäft sowie das kurzfristige Ausleihungsgeschäft (Betriebsmittelkredit und Pfanddarlehen) eingeführt. Die großen wirtschaftlichen Probleme führten in Wien, Linz und Klagenfurt zu den ersten Fusionen von Sparkassen und zu einem Beitritt aller Sparkassen zum Reichsverband. Die letzte Sparkasse, die dem Verband beitrat, war die Erste österreichische Spar-Casse im Jahr 1923.
1919 wurde für Sparkassen das Beamtendienstrechtsgesetz eingeführt und 1921 erfolgte eine große Verwaltungsreform für Sparkassen (Einführung eines Kuratoriums, Mitspracherechte für Mitarbeiter). Ab 1919 kam es erstmals zur Gründung von Zweigstellen in größerem Umfang, die Zahl der Zweigstellen wuchs von 12 zu Kriegsende auf 100 im Jahr 1930. Die Erste österreichische Spar-Casse eröffnete 1927 erst im 108. Jahr ihres Bestehens ihre erste Zweigstelle, die Zentralsparkasse hatte noch im Gründungsjahr 1907 zwei Zweiganstalten in Wien eröffnet und führte 1925 schon 14 Zweiganstalten.
Die Spareinlagen hatten sich von 1919 bis 1924 zwar nominell von 5 auf 2.500 Mrd. Kronen erhöht, real entsprach das jedoch einem Stillstand der Spartätigkeit. 1919 wurde aus steuerlichen Gründen die Anonymität aufgehoben, aufgrund des starken Drucks des Reichsverbandes wurde diese Entscheidung 1921 wieder zurückgenommen. Durch die Inflation stiegen die Einlagenzinsen bis 20 % und die Darlehenszinsen bis 36 %.
Mit dem Beginn des ersten Weltkriegs endete die Gründungswelle der Sparkassen, die in den 70er und 80er Jahren des 19. Jahrhunderts den Höhepunkt erreicht hatte. 1918 bestanden in der österreichischen Reichshälfte 695 Sparkassen, auf dem Gebiet des heutigen Österreichs 211 Sparkassen, davon 43 Vereinssparkassen, 160 Gemeindesparkassen und 8 Bezirkssparkassen.
Während des Kriegs gab es zahlreiche staatliche Eingriffe in die Sparkassenpolitik (z. B. Stundung privatrechtlicher Forderungen, restriktive Regelungen für das Darlehensgeschäft). Mit den Kriegsanleihen wurde auch der kleine Sparer erstmals in das Wertpapiergeschäft einbezogen, die Sparkassen durften erstmals als Zeichnungsstellen für Anleihen fungieren.
Im 1. Weltkrieg erhielten einige Sparkassen die Erlaubnis, Personalkredite (ohne dingliche Sicherheiten) und das Kontokorrentgeschäft anzubieten, um den kurzfristigen Kapitalbedarf zu decken. Die Banken boten diese Finanzierungsformen meist schon seit vielen Jahren an. Dafür kam der langfristige Hypothekarkredit fast völlig zum Erliegen. Die steigende Geldentwertung sorgte durch die erleichterte Darlehensrückzahlung vielmehr für eine umfangreiche Bodenentschuldung.
1905 wurde in Wien der „Reichsverband Deutscher Sparkassen in Österreich" als gesamtösterreichische Interessenvertretung gegründet, aus ihm ging der heutige Österreichische Sparkassenverband hervor. Vorerst traten die Erste und andere größere Sparkassen diesem Verband noch nicht bei. Ab 1906 fanden in vorerst zweijährigen Abständen deutsch-österreichische Sparkassentage statt, 1908 fand die erste Ausbildungsveranstaltung für Sparkassenbeamte statt. Der Reichsverband gab ab 1906 die „Deutsche Sparkassen-Zeitung" als Vorgängerin der Österreichischen Sparkassenzeitung heraus.
1908 überschritt die Zahl der Sparkassen-Beamten und -gehilfen in den 205 Instituten die 1000er Grenze, die 2000er Grenze wurde erst 1963 erreicht. 1971 gab es 10.000, 1989 20.000 Sparkassen-Mitarbeiter.
Die Mittelverwendungsseite war nach wie vor streng sicherheitsorientiert: 55 % der Bilanzsumme wurden vor dem 1. Weltkrieg in Hypothekar-Darlehen veranlagt, 11 % in sonstigen Ausleihungen, die restlichen 24 % in staatlichen Wertpapieren. Einlagen bei anderen Banken wurden erst 1914 erlaubt.
1906 brachte das Scheckgesetz den Sparkassen die passive Scheckfähigkeit, 1908 wurden Kontokorrenteinlagen erlaubt. Damit wurde der bargeldlose Zahlungsverkehr ermöglicht. Dieses Jahr war auch das Geburtsjahr der Heimsparkassen und der kontokorrentmäßigen Abwicklung von Darlehen.
In den Jahren vor dem Ersten Weltkrieg kam es bei den Sparkassen zu einer Stagnation der Spareinlagen und des Ausleihungsgeschäfts, weil die Konkurrenz der Banken und Genossenschaftskassen deutlich spürbar wurde.
1907 wurde nach 16-jähriger Gründungsvorbereitung die Zentralsparkasse der Gemeinde Wien gegründet. Sie wurde nach der Fusion aller anderen Sparkassen in Wien 1925 die größte österreichische Sparkasse.
Im Jahr 1899 entstand in Niederösterreich der erste Regionalverband, dem bis 1905 Verbände in allen anderen Kronländern folgten.
1897 wurde die „Deutsche Kreditgenossenschaft für Böhmen" als erste Zentralbank für Sparkassen (vorerst auch für Genossenschaften) gegründet. Diese wurde 1901 in die „Centralbank der deutschen Sparkassen" umgewandelt, die ihren Sitz in Prag hatte, und als Spitzeninstitut für den Liquidationsausgleich und zur Mitfinanzierung größerer Kreditvorhaben. Sie verlegte 1916 ihren Sitz nach Wien.
Die Absicht, eine gesamtösterreichische Sparkassenvereinigung zur Lösung gemeinsamer Probleme zu gründen, wurde konkreter, vorerst blieb es aber bei regelmäßigen regionalen Sparkassentagen.
Mit der Gründung des k. k. Postsparkassenamtes im Jahr 1883, das mit dem Scheck- und Clearingverkehr einen großen Teil des damaligen Zahlungsverkehrs in den 4.000 Postämtern der Monarchie abwickelte, und mit den Genossenschaftsbanken gab es auch in den ländlichen Gebieten erstmals Mitbewerber in einem allerdings stark wachsenden Markt. Ab 1892 konnten die Sparkassen am Anweisungsverkehr der Postsparkasse teilnehmen.
Die Spenden- und Bauförderungstätigkeit erreichte dank der guten Gewinnsituation einen Höhepunkt, der Neubau des Sparkassengebäudes (mit Konzertsaal) und die Finanzierung des Rathauses in Graz änderten beispielsweise das Stadtbild der dortigen Innenstadt völlig. Viele öffentliche Gebäude der Gründerzeit gehen auf Stiftungen der Sparkassen zurück.
Die Nachfrage nach Bankdienstleistungen war noch nicht sehr groß, nur die Hälfte aller Sparkassen hat an mehr als zwei Tagen in der Woche die Schalter geöffnet. Als neuer Geschäftsbereich wurde das Depotgeschäft (Verwahrung von Einlagebüchern und Wertpapieren) eingeführt, das aber erst 1909 eine gesetzliche Grundlage erhielt.
Das Musterstatut 1872 hob die Beschränkung der Sparkassen auf „minderbemittelte Klassen" und die Zinsendegression auf, sie wurden nun „Geldanstalten humanitären Charakters“, die mit allen Bevölkerungsschichten Geschäfte abschließen konnten. In der Folge des Börsenkraches von 1873 kam es zu einer großen Krise in der Kreditwirtschaft. Mehr als 100 meist kurz davor vor allem für Spekulationsgeschäfte gegründete Banken wurden allein in Wien liquidiert, der Sparkassensektor verlor hingegen kein einziges Institut. Die vielen kleinen Banken hatten vor 1873 hohe Einlagezinsen angeboten und das Sparkassengeschäft sehr stark konkurriert.
1876 wurde durch Conrad von Metzel erstmals eine Sparkassenzeitung herausgegeben. Ab 1879 wurden Sparkassentage in den einzelnen Kronländern der österreichisch-ungarischen Monarchie veranstaltet, Themen waren die Besteuerung der Zinsen, Wettbewerbs- und Dienstrechtsfragen.
In diesen Jahren wurden die ersten Arbeiter-Sparvereine und Schulsparkassen (1875 in Horn) gegründet, das Schulsparen wurde vor allem nach dem 1. Weltkrieg eine vorrangige Aufgabe der Sparkassen. Der Marktanteil der Sparkassen bei Spareinlagen betrug damals über 70 %.
Nach dem Börsenkrach von 1873 wurden Kreditvereine gegründet, bei denen die Kreditnehmer gegenseitig hafteten und dadurch kleinere Unternehmenskredite möglich machten. Allerdings konnten die bis dahin eher unbedeutenden Darlehen an die öffentliche Hand, vor allem an Gemeinden, forciert werden (1870 0,2 Mio., 1875 4,8 Mio. Gulden).
1866 begann der Gründungsboom der Sparkassen, in den zwei Jahrzehnten bis 1874 wurden im heutigen Österreich 71 Gemeinde (Bezirks)- sowie 19 Vereinssparkassen gegründet. Damit konnte man auch auf den durch die Aufhebung des Feudalsystems und die Liberalisierung der Gewerbeordnungen gestiegenen Kapitalbedarf u. a. für Grundbefreiungen reagieren. Die Sparkassen wurden dadurch ein wirtschaftlicher Entwicklungsmotor der Monarchie, insbesondere des Bürgertums und der Klein- und Mittelbetriebe.
1865 erfolgte die Aufhebung der gesetzlichen Fixierung des Darlehenszinsfußes, der Spareinlagenzinssatz stieg sukzessive auf 5 %, die Darlehenszinssätze wurden immer so parallel angehoben, dass die Zinsspanne bei 1 % blieb. Durch diese Einlagenzins-Anhebung konnten die Sparkassen auf den Trend zur Veranlagung in höher verzinste öffentliche Papiere und Pfandbriefe reagieren.
Zwischen 1868 und 1874 stiegen die Spareinlagen der damaligen 63 Sparkassen von 106 auf 307 Mio. Gulden, das Durchschnittsguthaben wuchs in diesen 6 Jahren von 236 auf 421 Gulden. Damit konnte auch vor allem die kurzfristige Darlehensgewährung forciert werden (1868 - 84 Mio., 1874 - 232 Mio. Gulden).
Der Wert des Guldens war seit Beginn des Jahrhunderts auf ca. 10 heutige Euro gefallen.
Durch das Musterstatut 1855 wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gründung von Sparkassen festgelegt. Die ersten Gemeindesparkassen wurden in Waidhofen/Ybbs (1853), Markt St. Florian, Grein und Salzburg (1856) gegründet, Bregenz wurde nachträglich in eine Gemeindesparkasse umgewandelt.
Mit der Gründung der Salzburger Sparkasse gab es in jedem heutigen Bundesland zumindest eine Sparkasse, insgesamt waren es 1865 bereits 15.
Im Jahr 1854 wurde die Mündelsicherheit von Sparkasseneinlagen eingeführt. Bei den Spareinlagen wurde 1858 die 50-Mio.-Gulden-Grenze überschritten, noch immer entfielen weit mehr als die Hälfte davon auf die Erste in Wien.
Im Jahr 1844 wurde das „Sparkassen-Regulativ" für die Bildung, Einrichtung und Überwachung von Sparkassen erlassen, das im Wesentlichen bis 1979 die gültige Rechtsgrundlage für die Organisation der Sparkassen war. Erst aufgrund dieses Regulativs konnten auch Gemeinden Sparkassen gründen. Allerdings konnten sich erst ab dem Jahr 1849 politische Gemeinden konstituieren. In diesem Regulativ wurden die Sparkassen als gemeinnützige Anstalten zur Förderung der Sparsamkeit und Arbeitsamkeit bezeichnet, die Staatsaufsicht wurde eingeführt und erstmals wurden auch Spenden erlaubt, womit die Gemeinnützigkeit der Sparkassen legalisiert wurde. Im Sparkassen-Regulativ wurde auch der Rechtscharakter des Sparkassenbuches neu geregelt. Für die Spareinlagen gab es aber weiterhin Kündigungsfristen, Einlagengrenzen auch nach oben und eine degressive Verzinsung. Zinssatzänderungen waren nicht vorgesehen, der Spareinlagenzinssatz blieb bis 1865 konstant in fast allen Sparkassen bei 4 %, der Darlehenszinssatz bei 5 %.
Das jahrzehntelange Hauptproblem war die Disposition der Spareinlagen. In Krisensituationen wurden diese panikartig abgehoben (z. B. 1848 und 1866), dann stiegen sie wieder so stark an, dass sie kaum ertragbringend veranlagt werden konnten.
Zwischen 1827 und 1843 gab es insgesamt 45 sogenannte „Kommanditen" der Ersten in der gesamten Monarchie, u.a. in Mailand, Agram und Preßburg als Vorläufer von Zweigstellen. Außerdem gründete sie mit der „Allgemeinen Versorgungsanstalt" eine Altersvorsorgeeinrichtung für alle Kronländer.
1831 wurde in der Ersten erstmals ein Staatskommissär als Organ der Sparkassenaufsicht geschaffen.
Die Spareinlagen und die Darlehen der fünf damals bestehenden Sparkassen überschritten im Jahr 1833 jeweils die 10-Mio.-Gulden-Grenze. Die Obergrenze der Spareinlagen war limitiert, man wollte nur Einlagen der ärmeren Bevölkerungsschichten und verzinste höhere Einlagen degressiv, das heißt für höhere Einlagen gab es geringere Zinssätze als für kleinere Einlagen.
Die ersten Sparkassen waren Vereinssparkassen und wurden von sogenannten „Menschenfreunden" gegründet, das waren vor allem Adelige, Geistliche, hohe Verwaltungsbeamte, aber auch Ärzte, Apotheker oder Berufsvertretungen. Sie wurden vorerst auf unserem heutigen Staatsgebiet fast ausnahmslos in Städten, und zwar in Innsbruck und Bregenz (1822), in Graz (1825) sowie in Klagenfurt (1835) gegründet. Nur in Hollabrunn (1825) entstand auch eine Landsparkasse.
In den meisten Kronländern waren diese Sparkassen bis in die 1850er Jahre die einzigen Kreditinstitute. Noch 1830 wurden rund 90 % des Einlagen- und Darlehensgeschäftes aller Sparkassen in der Ersten in Wien abgewickelt.
Als erste Sparkasse der österreichischen Monarchie wurde in Wien-Leopoldstadt die Erste österreichische Spar-Casse, das Vorgängerinstitut der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen, gegründet. Sie sollte als Gegengewicht gegen die Bankhäuser eine Präventiveinrichtung gegen die Verarmung der Bevölkerung und ein Instrument der Vermögensbildung der erwerbstätigen Bevölkerung sein. Die ersten Geschäftsfelder der neuen Sparkasse waren das Sparbuchsparen, das Wechselgeschäft und Darlehen gegen Verpfändung von Grundstücken (Hypothekardarlehen) oder Wertpapieren (Lombarddarlehen).
Die gesamten Spareinlagen der Ersten betrugen im ersten vollen Geschäftsjahr 65.000 Gulden (bei 2.500 Konten). Das entsprach einem Durchschnittsguthaben von 25 Gulden. Das Ausleihungsgeschäft betrug 21.000, das Wechselgeschäft 43.000 Gulden.
Der Gulden dieser Jahre entspricht wertmäßig ca. 15 heutigen Euro.