Leasing

Investieren und dennoch liquid bleiben.

Leasing zählt zu den sogenannten „alternativen Finanzierungsinstrumenten“. Wie auch Factoring, Lieferantenkredit, Double Equitiy und Crowdfunding.​


Wie funktioniert Leasing?​

Beim Leasing geht es darum, ein Wirtschaftsgut zu nutzen, ohne es zu besitzen. Die Leasingnehmer:in zahlt monatliche Raten, um das Leasingobjekt zu nutzen. Am Ende des Vertrags kann das Objekt zurückgegeben, der Vertrag verlängert oder das Objekt gekauft werden – je nach Vereinbarung. ​

Während der Laufzeit bleibt das Leasingobjekt im Eigentum der Leasinggesellschaft und scheint daher auch nicht in der Bilanz der Leasingnehmer:in auf. Das hat positive Auswirkungen auf die Bilanzkennzahlen. ​ ​

Die Vertragslaufzeit bei Leasingverträgen beträgt 40 % bis 90 % der wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Ihr Vorteil: Die Leasingraten sind oft zur Gänze steuerlich absetzbar (Ausnahme: nicht vorsteuerabzugsberechtigte Kfz). Bei kurzen Laufzeiten ergeben sich höhere Betriebsausgaben als durch die Abschreibung. Dadurch reduziert sich der steuerliche Gewinn und somit die Steuerlast.​ ​

Ein typisches Leasingobjekt ist das Auto. Geleast werden können auch Produktionsmaschinen, Photovoltaikanlagen, Ausstattung für Geschäftslokalen, Baumaschinen und Spezialfahrzeuge, medizinisch-technische Anlagen oder die Ausstattung für Tourismusgebiete und -betriebe​.


Leasing​

  • Geringe Anfangsinvestition: Beim Leasing entfällt die hohe Anfangsinvestition, die beim Kauf eines Fahrzeugs oder einer Maschine erforderlich wäre. Stattdessen zahlen Sie monatliche Raten, was die Liquidität schont.​

  • Hohe Planungssicherheit: Monatlichen Leasingraten ermöglichen eine genaue Kalkulation der Kosten über die gesamte Vertragslaufzeit. Dies bietet finanzielle Stabilität und Sicherheit.​

  • Flexibilität: Leasingverträge können flexibel gestaltet werden, sowohl in Bezug auf die Laufzeit als auch auf die Nutzung. Dies gilt besonders für Pay-per-use-Leasing, bei dem nur für die tatsächliche Nutzung gezahlt wird​

  • Steuervorteile: Leasingraten sind in der Regel steuerlich absetzbar, was besonders für Unternehmen attraktiv ist. Dies kann die finanzielle Belastung weiter reduzieren.​


Leasing-Modelle​

  • Restwert-Leasing (Teilamortisations-Vertrag): Beim Restwert-Leasing wird das Leasingentgelt so berechnet, dass zum Ende der Vertragsdauer ein kalkulierter Restwert übrigbleibt. Dieser Restwert wird in der Berechnung des Leasingentgelts als nicht amortisierbarer Teil angesetzt. Damit ist die Rate im Vergleich zu einer Vollamortisation bei gleichen Finanzierungskosten und gleicher Laufzeit entsprechend niedriger. ​
  • Full-Pay-Out-Leasing (Vollamortisations-Vertrag): Beim Full-Pay-Out-Leasing werden während der Grundmietzeit über das Leasingentgelt die gesamten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, Finanzierungskosten etc. von der Leasingnehmer:in beglichen. Am Ende des Leasingvertrags kann zwischen den Vertragspartnern verhandelt werden, ob die Leasingnehmer:in das Leasingobjekt weiterleasen, käuflich erwerben oder an die Leasinggeber:in zurückstellen möchte. ​
  • Pay-per-use-Leasing: Mit dem Leasingmodell Pay-per-use zahlen Sie Ihre monatliche Leasingrate je nach Auslastung Ihrer Maschine oder Anlage. Das Leasingmodell eignet sich besonders für Anlagen mit saisonaler oder schwankender Auslastung ab 50.000 Euro, wie z. B. Photovoltaikanlagen, E-Ladestationen, Stromspeicher, Produktions- und Baumaschinen oder Fahrzeuge zur Grünflächenpflege. ​ Über eine benutzerfreundliche Plattform können Sie Ihre Anlage oder Maschine laufend überwachen und erhalten übersichtliche Dashboards zu Nutzung, Leasingrate, CO₂-Verbrauchswerten bei PV-Anlagen, erzielte Einsparung und vielem mehr.​ Die laufenden Zahlungen orientieren sich an der tatsächlichen Produktion. Daraus ergibt sich eine variable Laufzeit des Leasingvertrags und variable Raten.​

Bitte beachten Sie:

Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung und nicht um eine Anlageempfehlung. Diese Werbemitteilung ersetzt somit keine Anlageberatung und berücksichtigt weder die Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen, noch unterliegt sie dem Verbot des Handels im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen. 

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