Zur Attraktivierung und Stärkung der Primärversorgung in Österreich stehen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität der Europäischen Kommission attraktive Fördermöglichkeiten für PVEs und Gruppenpraxen zur Verfügung.
PVE sind eine wichtige Ergänzung der bestehenden Struktur im niedergelassenen Bereich. Durch die strukturierte Zusammenarbeit von Gesundheits- und Sozialberufen mit erweiterten Öffnungszeiten wird eine umfassende, wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung sichergestellt. Damit sollen sie dazu beitragen, die Primärversorgung in Österreich auch in Zukunft zu gewährleisten.
Beispielhafter Aufbau einer PVE
Förderungen
- als nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Abwicklung über aws
- Förderungen für
- Neuerrichtung einer PVE (maximale Zuschusssumme 1,6 Mio Euro)
- Projektförderung für bestehende PVEs (maximale Zuschusssummer 500.000 Euro)
- Projektförderung für Vertragsgruppenpraxen und Ambulatorien (seit 2.1.2024)
Was wird gefördert?
- Kosten für den Neubau einer PVE, Instandsetzungsmaßnahmen und bauliche Adaptierungen und/oder Erwerb bestehender Räumlichkeiten
- Kosten für medizinische Ausstattung
- Außenanlagen (z.B. Parkplätze) zum Zweck der Nutzung der Primärversorgungseinheit
- Kosten für nichtmedizinische Ausstattung (z.B. Laptop, Beamer, etc.)
- Rechts- und Steuerberatungskosten
- Weitere Gründungsberatungskosten sowie (ggf. externe) Fort- und Weiterbildungskosten
Wichtiger Hinweis: Nur Kosten, die ab Einlangen des Antrags bei der aws (Anerkennungsstichtag) entstehen, sind förderbar. Kosten, die vor dem Anerkennungsstichtag entstanden sind (verbindliche Bestellungen, Rechnung, Anzahlung, Lieferung und Zahlung), sind nicht förderbar. Sofern Sie keine Zusage der ÖGK erhalten bzw. es nicht zur Gründung einer PVE kommt, können Kosten jedenfalls nicht gefördert werden.
Förderhöhe:
Die Förderung beträgt 50% der genehmigten Kosten. Die maximale Zuschusssumme beträgt 1,6 Millionen Euro.
Nützliche Links:
- Richtlinie für die Gründungsförderung PVE des Bundesministeriums: Link zur Förderungsrichtlinie des Bundesministeriums
- Details inklusive Ansprechpartner:innen bei der aws: Link zu Details und Ansprechpartner:innen der aws
- Reichen Sie Ihr Projekt über den aws Fördermanager ein: Link zum aws Fördermanager
Was wird gefördert?
Gefördert werden in erster Linie Investitionen in das abnutzbare Anlagevermögen:
- Kosten für Neu-, Um- und Ausbau einer PVE
- Kosten für medizinische Ausstattung
- Kosten für Fort- und Weiterbildungen in einer PVE
- Kosten für nachhaltige Mobilität
- Kosten für die weitere Ausstattung der PVE (z.B. Laptop, Banner, etc.)
Wichtiger Hinweis: Nur Kosten, die ab Einlangen des Antrags bei der aws (Anerkennungsstichtag) entstehen, sind förderbar. Kosten, die vor dem Anerkennungsstichtag entstanden sind (verbindliche Bestellungen, Rechnung, Anzahlung, Lieferung und Zahlung), sind nicht förderbar.
Förderhöhe:
Die Förderung beträgt 50% der genehmigten Kosten. Die maximale Zuschusssumme beträgt 500.000 Euro.
Nützliche Links:
- Richtlinie für die Gründungsförderung PVE des Bundesministeriums: Link zur Förderungsrichtlinie des Bundesministeriums
- Details inklusive Ansprechpartner:innen bei der aws: Link zu Details und Ansprechpartner:innen der aws
- Reichen Sie Ihr Projekt über den aws Fördermanager ein: Link zum aws Fördermanager
Was wird gefördert?
Gefördert werden in erster Linie Investitionen in das abnutzbare Anlagevermögen:
- Kosten für Neu-, Um- oder Ausbau, Instandsetzungsmaßnahmen und bauliche Adaptierungen einer Gruppenpraxis bzw. eines selbständigen Ambulatoriums und/oder der Erwerb bestehender Räumlichkeiten zum Zweck der Nutzung für die Primärversorgung
- Kosten für medizinische Ausstattung
- Kosten für Fort- und Weiterbildungen einer Gruppenpraxis bzw. eines selbständigen Ambulatoriums
- Kosten für nachhaltige Mobilität
- Kosten für die weitere nichtmedizinische Ausstattung der Gruppenpraxis bzw. des selbständigen Ambulatoriums
- Planungskosten bis zu einer Höhe von 10 % der förderbaren Kosten für den Neu-, Um- oder Ausbau und bauliche Adaptierungen bestehender Räumlichkeiten
Wichtiger Hinweis: Nur Kosten, die ab Einlangen des Antrags bei der aws (Anerkennungsstichtag) entstehen, sind förderbar. Kosten, die vor dem Anerkennungsstichtag entstanden sind (verbindliche Bestellungen, Rechnung, Anzahlung, Lieferung und Zahlung), sind nicht förderbar.
Förderhöhe:
Die Förderung beträgt 50% der genehmigten Kosten. Die maximale Zuschusssumme beträgt 500.000 Euro.
Nützliche Links:
- Richtlinie für die Gründungsförderung PVE des Bundesministeriums: Link zur Förderungsrichtlinie des Bundesministeriums
- Details inklusive Ansprechpartner:innen bei der aws: Link zu Details und Ansprechpartner:innen der aws
- Reichen Sie Ihr Projekt über den aws Fördermanager ein: Link zum aws Fördermanager
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