EU-Zahlungsverkehr  

Für den Zahlungsverkehr innerhalb der Europäischen Union (EU) hat die Europäische Kommission eine Verordnung verabschiedet. Ziele sind die Harmonisierung der Zahlungsverkehrssysteme, die Verbesserung der Qualität der Auftragsdaten und somit die Reduktion der Kosten und Kundengebühren.

Seit 01. Juli 2002 gelten für Kartentransaktionen innerhalb der EU bereits die gleichen Gebühren wie im Inland.

Seit 01. Juli 2003 gelten für Überweisungen innerhalb der EU die selben Preise wie für Inlandsüberweisungen, wenn folgende Kriterien zutreffen:

EU-Standardüberweisung

Die IBAN (International Bank Account Number) ist eine international genormte Darstellung Ihrer Kontoverbindung und setzt sich aus dem Länder-Code, den Prüfziffern, der Bankleitzahl und Ihrer Kontonummer zusammen. Der BIC (Bank Identifier Code, auch bekannt als SWIFT-Code) ist eine eindeutige weltweit gültige Kennung für Banken. Beide zusammen bilden die Grundlage für eine vollautomatische Verarbeitung von grenzüberschreitenden Zahlungsaufträgen innerhalb der EU.

Ist diese nicht möglich (z.B. durch eine falsche IBAN, spezielle Leitwege und besondere Services) werden die Standardgebühren für Auslandsüberweisungen berechnet.

IBAN und BIC sind auf jedem Kontoauszug angedruckt. Natürlich stellt Ihnen Ihr Berater gerne die IBAN für Ihre Konten bei der Salzburger Sparkasse zur Verfügung!

Noch Fragen?
Senden Sie uns bitte ein E-Mail an: Bayern@salzburg.sparkasse.at