s Bildungskredit
Investieren Sie in Ihre Zukunft
- Tilgungsfreie Zeit möglich
- Schnelle Abwicklung
- Flexible Ratenhöhe, abgestimmt auf Ihr Budget
- Besonders günstige Kondition
Sie möchten eine Ausbildung beginnen und Ihren Horizont erweitern? Der s Bildungskredit der Sparkasse Oberösterreich hilft Ihnen, Ihre Ausbildung zu finanzieren. Egal ob Studium, Weiterbildung oder Kurs – der Kredit passt sich Ihren Bedürfnissen an.
Die Leistungen
- Individuelle Laufzeitregelung ist möglich
- Vorzeitige Rückzahlung spesenfrei möglich
- Tilgungsfreie Zeit für die Laufzeit der Ausbildung oder maximal 24 Monate ist möglich.
So funktioniert‘s:
- Die monatliche Ratenzahlung erfolgt automatisch über Ihr Konto
- Ihren aktuellen Kontostand sehen Sie jederzeit im Internetbanking
- Automatische Anpassung des Zinssatzes gemäß der Zinsgleitklausel
- Benachrichtigung bei Zinssatzänderungen
- Mit dem Jahresauszug behalten Sie den Überblick
Beispiel gemäß Verbraucherkreditgesetz (§ 5 VKrG)
- Gesamtkreditbetrag: 10.000 Euro
- Laufzeit: 84 Monate
- Monatliche Raten: 144,67 Euro
- Die Ratenzahlung beginnt nach sechs tilgungsfreien Monaten am 5. des Folgemonats.
Sollzinssatz 3,600 % p. a. angepasst analog der unten abgebildeten Zinsgleitklausel; Laufzeit 7 Jahre; 79 monatliche Pauschalraten à 144,67 Euro; Effektiver Jahreszinssatz: 3,7 %; zu zahlender Gesamtbetrag: 11.428,77 Euro. Folgende Kosten wurden im effektiven Jahreszinssatz und im Gesamtkreditbetrag bereits berücksichtigt: Bearbeitungsprovision: 0 Euro einmalig, KSV-Auskunftsgebühr: 0 Euro einmalig, Abschlussentgelt: 0 Euro. Bei Schwankungen des Geld- und Kapitalmarktes und abhängig vom Zeitpunkt der tatsächlichen Inanspruchnahme kann es zu Änderungen der angegebenen Konditionen kommen.
Zinsgleitklausel:
Der vereinbarte Sollzinssatz wird an Änderungen des Zinsniveaus angepasst. Dazu wird der Wert des 3-Monats-EURIBOR an Stichtagen verglichen. Stichtage sind: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Der 3-Monats-EURIBOR wird auf der Webseite http://www.euribor-ebf.eu/euribor-org/euribor-rates.html veröffentlicht.
Der Sollzinssatz wird im gleichen Umfang erhöht oder gesenkt, um den sich der 3-Monats-EURIBOR am aktuellen Stichtag gegenüber dem Stichtag vor der letzten Zinsanpassung verändert hat.
Für die erste Anpassung wird der Wert des Stichtages im Quartal des Finanzierungsabschlusses mit dem aktuellen Stichtagswert verglichen.
Wir passen den Sollzinssatz erst an, wenn sich der 3-Monats-EURIBOR um insgesamt mehr als 0,125 Prozentpunkte verändert hat. Der aus der Änderung errechnete Sollzinssatz wird kaufmännisch auf volle 0,125 Prozentpunkte auf- bzw. abgerundet. Ergeben sich daraus Differenzen, werden diese bei der nächsten Sollzinsanpassung berücksichtigt.
Wenn wir den Sollzinssatz trotz entsprechender Berechnung der Zinsgleitklausel nicht anheben, können wir die Erhöhung zu einem späteren Zeitpunkt nachholen oder mit einer möglichen späteren Senkung gegenrechnen. Der Sollzinssatz wird jeweils am 15.03., 15.06., 15.09. und 15.12. angepasst.
Falls der 3-Monats-EURIBOR nicht oder nicht mehr in der derzeitigen Form bekannt gegeben wird, gilt der entsprechende Nachfolgeindex. Gibt es keinen Nachfolgeindex, nehmen wir die Zinsanpassung an Hand eines Indikators vor, der dem jetzt vereinbarten Indikator wirtschaftlich am nächsten kommt.
Stand: April 2025