s Bildungskredit

Investieren in Ihre Zukunft

  • tilgungsfreie Zeit möglich
  • schnelle Abwicklung
  • Flexible Ratenhöhe, abgestimmt auf Ihr Budget
  • besonders günstige Kondition

Sie möchten eine Ausbildung beginnen und Ihren Horizont erweitern? Egal ob Studium,  Weiterbildung oder Kurs - der s Bildungskredit erleichtert Ihnen die Finanzierung Ihrer Wunschausbildung und passt sich dabei auch noch Ihren Bedürfnissen an.

Die Leistungen

  • individuelle Laufzeitregelung möglich
  • vorzeitige Rückzahlung spesenfrei möglich
  • tilgungsfreie Zeit für die Laufzeit der Ausbildung bzw. max. 24 Monate möglich

So funktioniert‘s:

  • die monatliche Ratenzahlung erfolgt automatisch mittels Kontoeinzug
  • Ihren aktuellen Kontostand sehen Sie jederzeit im Internetbanking
  • automatische Anpassung des Zinssatzes gemäß der Zinsgleitklausel
  • Benachrichtigung bei Zinssatzänderungen
  • mit dem Jahresauszug behalten Sie den Überblick

 

Beispiel gemäß Verbraucherkreditgesetz (§ 5 VKrG)

- Gesamtkreditbetrag 10.000,-- Euro
- Laufzeit 84 Monate
- Monatliche Pauschalraten von nur 155,28 Euro, nach Auszahlung und sechs tilgungsfreien Monaten (Ausbildungsphase) beginnend am 5. des Folgemonats.

Sollzinssatz 3,600 % p.a. angepasst analog der unten abgebildeten Zinsgleitklausel;
Laufzeit 7 Jahre; 79 monatliche Pauschalraten à 155,28 Euro; Effektiver Jahreszinssatz: 5,8 %; zu zahlender Gesamtbetrag: 12.266,52 Euro.
Folgende Kosten wurden im effektiven Jahreszinssatz und im Gesamtkreditbetrag bereits berücksichtigt:
Bearbeitungsprovision: 0 Euro einmalig, KSV-Auskunftsgebühr: 0 Euro einmalig, Abschlussentgelt: 29,93 Euro pro Abschluss vierteljährlich.
Bei Schwankungen des Geld- und Kapitalmarktes und abhängig vom Zeitpunkt der tatsächlichen Inanspruchnahme kann es zu Änderungen der angegebenen Konditionen kommen.

Zinsgleitklausel:
Der vereinbarte Sollzinssatz wird an Änderungen des Zinsniveaus angepasst. Dazu wird der Wert des 3-Monats-EURIBOR an Stichtagen verglichen. Stichtage sind: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Der 3-Monats-EURIBOR wird auf der Webseite http://www.euribor-ebf.eu/euribor-org/euribor-rates.html veröffentlicht.
Der Sollzinssatz wird im gleichen Umfang erhöht oder gesenkt, um den sich der 3-Monats-EURIBOR am aktuellen Stichtag gegenüber dem Stichtag vor der letzten Zinsanpassung verändert hat.
Für die erste Anpassung wird der Wert des Stichtages im Quartal des Finanzierungsabschlusses mit dem aktuellen Stichtagswert verglichen.
Wir passen den Sollzinssatz erst an, wenn sich der 3-Monats-EURIBOR um insgesamt mehr als 0,125 Prozentpunkte verändert hat. Der aus der Änderung errechnete Sollzinssatz wird kaufmännisch auf volle 0,125 Prozentpunkte auf- bzw. abgerundet. Ergeben sich daraus Differenzen, werden diese bei der nächsten Sollzinsanpassung berücksichtigt.
Wenn wir den Sollzinssatz trotz entsprechender Berechnung der Zinsgleitklausel nicht anheben, können wir die Erhöhung zu einem späteren Zeitpunkt nachholen oder mit einer möglichen späteren Senkung gegenrechnen. Der Sollzinssatz wird jeweils am 15.03., 15.06., 15.09. und 15.12. angepasst.
Falls der 3-Monats-EURIBOR nicht oder nicht mehr in der derzeitigen Form bekannt gegeben wird, gilt der entsprechende Nachfolgeindex. Gibt es keinen Nachfolgeindex, nehmen wir die Zinsanpassung an Hand eines Indikators vor, der dem jetzt vereinbarten Indikator wirtschaftlich am nächsten kommt.

Stand: Mai 2024