
Werden Unfälle auch im Homeoffice gedeckt?
In Zeiten der aktuellen Corona-Krise arbeiten noch immer zahlreiche Österreicher*innen in den eigenen vier Wänden. Mittlerweile ist Homeoffice zur gängigen Praxis geworden und Corona hat die Arbeitswelt nachhaltig verändert. Die modernen Kommunikationstechniken fördern Digitalisierung und Telework in der Berufswelt, bringen jedoch zeitgleich neue Herausforderungen im Versicherungsschutz, da der Unfallschutz beim Homeoffice so manche Tücken birgt.
Insgesamt verunglücken 830.000 Menschen jedes Jahr, wovon 75 Prozent der Unfälle mit Invaliditätsfolgen sich im Bereich Heim, Freizeit und Sport ereignen und 8.600 Menschen sogar bleibende Schäden davontragen. Zwar erkennt die AUVA auch Arbeitsunfälle, die sich im Homeoffice ereignen, als solche an, doch muss die Tätigkeit, bei der sich der Unfall ereignet hat, der eigentlichen Berufsausübung zugeordnet werden können. Durch das 3. COVID-19-Gesetz sind zwar auch Unfälle, die im Rahmen der Befriedigung lebensnotwendiger Bedürfnisse geschehen, eingeschlossen, jedoch ist die Regelung zeitliche befristet. Das kann – bei langwierigen Verletzungen oder bleibenden Schäden – für Betroffene finanziell zur großen Belastung werden, weshalb es umso wichtiger ist sich gegen die finanziellen Folgen schwerer Krankheiten und Unfälle abzusichern. Unsere private Unfallversicherung bietet umfassenden und zeitlich uneingeschränkten Unfallschutz, auch bei beruflichen Tätigkeiten zu Hause.
Unser s Unfall-Schutz gilt uneingeschränkt und damit auch bei beruflichen Tätigkeiten zu Hause
Was ist versichert?
Die zwei wichtigsten Leistungsbausteine in der privaten Unfallversicherung finden sich natürlich auch in unserem s Unfall Schutz wieder und haben eine unterschiedliche Stoßrichtung:
Einerseits gibt es Unfallkapital bei Dauerinvalidität. Hier erbringt die Versicherung in Höhe der auf den Unfall zurückzuführenden dauernden Invalidität eine Kapitalleistung. Die Höhe der Kapitalleistung hängt dabei vom Invaliditätsgrad, der Versicherungssumme und dem vereinbarten Tarif ab. Wir bieten unsere Tarife mit Progression an. Das bedeutet, dass die Leistung ab dem Invaliditätsgrad von 26 Prozent überproportional ansteigt. Somit wird bei einer sehr schweren Invalidität auch eine sehr hohe Kapitalleistung erbracht. Ab einem Invaliditätsgrad von 90 Prozent wird von uns die maximale Leistung von 300 Prozent der Versicherungssumme für Unfallinvalidität ausgezahlt. Einmalige Summen sind für jeden Verunfallten mit bleibenden Einschränkungen wichtig, beispielsweise auch für Pensionist*innen. So lassen sich hochwertige Therapien, Umbauten im Wohnbereich oder im Kfz mit Hilfe des Schutzes finanzieren.
Während bei anderen privaten Unfallversicherungen erst nach einem Jahr der Invaliditätsgrad festgestellt wird, bietet der s Unfall-Schutz die garantierte und sofortige Kapitalauszahlung für die 55 am häufigsten durch Unfall hervorgerufenen Verletzungen. Dieses Alleinstellungsmerkmal haben wir 2015 vor allen Mitbewerbern eingeführt und auch heute bietet keine andere Versicherungsgesellschaft Ihren Kunden diese Leistung in so großem Umfang an!
Andererseits gibt es eine Unfallrente bei dauernder Invalidität. Bleibt aufgrund eines Unfalls eine dauernde Invalidität von einer gewissen Höhe bestehen, wird die vereinbarte monatliche Unfallrente ausbezahlt. Eine laufende Rente ist besonders für junge Menschen wichtig, da sie noch keinen oder erst einen geringen Anspruch auf eine Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitspension haben. Zudem gibt es Personengruppen, die in der gesetzlichen Unfallversicherung (AUVA) nicht versichert, aber besonders gefährdet sind. Für diese Personen ist eine private Unfallversicherung außerordentlich wichtig, da im Schadensfall ansonsten überhaupt kein Versicherungsschutz besteht. Dazu gehören:
- Kinder bis zum verpflichtenden Kindergartenjahr
- Schulkinder und Studenten in der Freizeit
- Hausfrauen und -männer
- Mütter und Väter in Karenz
- Pensionisten
TIPP:
Wer sich zudem vor Einkommensverlusten aufgrund einer krankheits-, oder unfallbedingten Berufsunfähigkeit schützen möchte, der sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
Markus Mikolasch, Spezialist Veranlagung und Vorsorge Sparkasse OÖ
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