Haben Sie Einkommensausfälle aufgrund der Corona-Krise? Oder ist Ihr Kleinstunternehmen betroffen und Sie haben Umsatzrückgänge oder Liquiditätsengpässe? Wir unterstützen Sie in dieser schwierigen Zeit bei der Rückzahlung.
Hier können Sie einfach und rasch eine gesetzliche Stundung und damit eine Zins- und/oder Ratenpause beauftragen (gemäß 2. Covid-19-Justiz-Begleitgesetz).
Die gesetzliche Stundungsmöglichkeit wurde bis 31.1.2021 verlängert. Wenn Sie die Stundung erstmals beauftragen oder Ihre bestehende Stundung verlängern möchten, füllen Sie bitte untenstehende Felder aus.