Seit 1.1.2019 ist das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassengruppe („Haftungsverbund“) als gesetzliches Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungssystem anerkannt.
Kundeneinlagen sind bis 100.000 Euro pro KundIn und Bank gesichert. In manchen Fällen sogar bis 500.000 Euro. Der Haftungsverbund setzt alles daran, dass es niemals zu einem Sicherungsfall kommt und die Kundeneinlagen sicher veranlagt sind.
Wir haben die wesentlichen Punkte und Neuerungen für Sie zusammengefasst.
Welche Einlagen sind gesichert?
Für wen gilt die gesetzliche Einlagensicherung?
Grundsätzlich für alle KundInnen, egal ob Privat oder Kommerz. Ausgenommen sind Finanzinstitute, Pensions- und Rentenfonds und staatliche Stellen (Bund, Länder und Gemeinden etc.).
Für welche Konten gilt die gesetzliche Einlagensicherung?
Die Einlagensicherung gilt für:
- Sparkonten und Sparbücher
- Zahlungsverkehrskonten
- Wertpapier-Verrechnungskonten
- Bausparkonten
Welche Konten sind von der gesetzlichen Einlagensicherung nicht gesichert?
Nicht gesichert sind
- Wertpapier-Depots - dazu erfahren Sie mehr unter „Sind meine Wertpapiere im Sicherungsfall gesichert? Die gesetzliche Anlegerentschädigung“
- Einlagen von institutionellen Kunden, wie z.B. Banken, Versicherungen, Investmentgesellschaften, Pensions- und Rentenfonds
- Einlagen von Bund, Ländern und Gemeinden etc.
Sind meine Wertpapiere durch die Einlagensicherung abgesichert?
Die Absicherung der Wertpapiere wird in Österreich durch die gesetzliche Anlegerentschädigung geregelt. Wertpapiere, die auf einem Kundendepot liegen, werden von der Bank grundsätzlich nur verwahrt. Sie verbleiben in Ihrem Eigentum und sind daher jederzeit auf ein anderes Depot zu übertragen – auch im Sicherungsfall.
Sollte das wider Erwarten nicht möglich sein, so kommt die Anlegerentschädigung zum Tragen. Dabei sind die betroffenen Wertpapiere bis zu maximal 20.000 Euro gesichert. Als juristische Personen erhalten Sie 90 % der Forderungen – aber ebenfalls höchstens 20.000 Euro.
Guthaben, die sich auf Ihren Konten befinden, werden durch die Einlagensicherung abgedeckt, z. B. Guthaben von Ausschüttungen auf Wertpapier-Verrechnungskonten.
In welchen Fällen schützt mich die gesetzliche Einlagensicherung?
Die gesetzliche Einlagensicherung schützt Sie, wenn Ihr Erspartes von der Bank nicht ausbezahlt wird, weil:
- über das Geldinstitut der Konkurs eröffnet wurde,
- die Geschäftsaufsicht verhängt wurde,
- eine Zahlungseinstellung verfügt wurde oder
- die Finanzmarktaufsicht festgestellt hat, dass ein Geldinstitut aus finanziellen Gründen nicht in der Lage ist, die fälligen Einlagen zurückzuzahlen, und gegenwärtig keine Aussicht besteht, dass das Institut dazu künftig in der Lage sein wird.
Wie erfolgt bei der Einlagensicherung die Auszahlung der Entschädigung?
- Für die Auszahlung stehen neben weiteren Finanzierungsinstrumenten Fonds zur Verfügung.
- Die Banken zahlen in diese Fonds schrittweise bis 2024 ein.
- Grundsätzlich erfolgt die Entschädigungszahlung ohne dass die Auszahlung beantragt werden muss.
- Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 7 Arbeitstagen.
- Der Einleger erhält einen eingeschriebenen, zu eigenen Handen ausgestellten Brief mit Zugangsdaten für ein Web-Formular und kann sich seine Einlagen beliebig selbst überweisen.
Gibt es zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung den Haftungsverbund der Sparkassen?
Ja. In der Grundsatzvereinbarung zum Haftungsverbund, dem die österreichischen Sparkassen angehören, ist ein Früherkennungssystem verankert, um rasch auf wirtschaftliche Schwierigkeiten einer Sparkasse reagieren zu können. Während der gesetzliche Entschädigungsanspruch eine reine Rückfalllösung ist, stehen wir Sparkassen zusätzlich im Haftungsverbund mit unserer wirtschaftlichen Substanz gegenseitig für unseren Fortbestand ein. Dadurch stellen wir die Solvenz der Sparkassen sicher und wirken einem Entschädigungsfall entgegen.
Nähere Informationen zur gesetzlichen Einlagensicherung gibt es auch unter www.s-haftung.at oder per office@s-haftung.at
Weitere nützliche Informationen
Kundeninformation Haftungsverbund & Einlagensicherung | PDF (663 KB) |
Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) | PDF (527 KB) |
Information gem. §§ 38 Abs. 2, 52 ESAEG | PDF (50 KB) |
Näheres über die Haftungsverbund GmbH | PDF (76 KB) |
Die Mitgliedsinstitute des Haftungsverbunds | PDF (40 KB) |