Über uns
Sparkasse Mürzzuschlag AG
Wer wir sind
Die Sparkasse Mürzzuschlag Aktiengesellschaft ist eine eigenständige, regionale Bank. Als regionale Bank kennen wir die Menschen und ihre Bedürfnisse.
Durch kurze Wege und schnelle Entscheidungen können wir Probleme direkt und unbürokratisch lösen.
Unsere Aufgabe
Wir arbeiten eng mit unseren Partner:innen im Sparkassen-Verbund zusammen. Mit einem gut ausgebauten Service- und Beratungsnetz sowie moderner Technik bieten wir alle wichtigen Bankdienstleistungen – sicher, einfach und innovativ.
Unsere Werte
Wir sind für unsere Kund:innen ein verlässlicher Partner. Wichtige Werte wie Sicherheit, Kompetenz und Vertrauen stehen bei uns an erster Stelle - bei allem, was finanzielle Entscheidungen betrifft.
Unsere Stärken
Unsere Mitarbeiter:innen und Führungskräfte handeln mit Verantwortung, Teamgeist und unternehmerischem Denken. Dabei stehen immer unsere Kund:innen im Mittelpunkt.
Unser Weg in die Zukunft
Wir schaffen Platz für neue Ideen – mit Mut, Offenheit und Erfahrung. So entstehen Chancen für unsere Kund:innen und Mitarbeiter:innen.
Mit über 150 Jahren Erfahrung sind wir ein erfolgreiches, starkes und unabhängiges Bankinstitut.
Was wir leisten

Geschichte
Am 1. Juli 1869 eröffnet die Sparkasse Mürzzuschlag in einem kleinen Zimmer, im sogenannten "Engelhaus" ihren Betrieb.
1878 erwarb die Gemeinde das alte Elefantenwirtshaus (heute Stadtwerke); die Sparkasse gab ein Darlehen. Dafür musste ein Raum für die Sparkasse und eine Wohnung für Beamt:innen eingerichtet werden.
Zwei Jahre später zog die Sparkasse in das Laschitzhaus (heute Fuchs). Der Kauf alter Häuser im Ortszentrum scheiterte. Deshalb baute die Sparkasse ein eigenes Haus. Dieses wurde im Juli 1886 bezogen.
Am 15. März 1945 trafen amerikanische Bomben das vergrößerte Gebäude der Sparkasse. Die Bomben waren eigentlich für den Bahnhof gedacht. Das Gebäude der Sparkasse wurde zerstört. Das Archiv wurde komplett vernichtet.
Bis September 1945 wurden einige Räume repariert. Die Sparkasse konnte dort wieder arbeiten.
Im Jahr 1981 wurde die Bezirkssparkasse zur Gemeindesparkasse. Die Stadt Mürzzuschlag wurde der Haftungsträger.
Im Jahr 2001 wurde beschlossen, den Betrieb in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln. Die Aktien gehören der Anteilsverwaltungssparkasse.
Verantwortung
Der Gründungsgedanke der Sparkassen:
Gemeinwohlorientierung
Der Gründungsgedanke der Sparkassen ist die Gemeinwohl-Orientierung. Die Sparkassen wollen nicht nur Gewinne machen. Sie wollen Aufgaben für die Gesellschaft erfüllen. Das steht in ihrer Gründungsurkunde. Die erste Sparkasse wurde 1819 gegründet. Sie hieß Erste österreichische Spar-Casse. Verantwortliche Bürger:innen gründeten sie als Selbsthilfe. Ziel war, dass alle Menschen, auch ärmere, Geld sparen können. Der Sparkassengedanke bedeutet Schutz und Hilfe für alle.
Die Sparkassen fördern jedes Jahr Kultur, Sport, Wirtschaft und Soziales. Dafür geben sie rund 21,2 Millionen Euro aus. Sie sind stark in ihrer Region verankert. Das schafft Nähe zu den Menschen. Diese Nähe bedeutet auch Verantwortung. Die Wünsche und Bedürfnisse der Kunden stehen im Mittelpunkt.
Die Sparkassengruppe hat 46 Bundesländersparkassen, die Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, die Zweite Wiener Vereins-Sparcasse und die Erste Group Bank AG. Erste Bank und die Sparkassen haben über 1.100 Zweigstellen in allen Bundesländern. Die Sparkassengruppe hat 49 Mitglieder:innen. Diese sind in sieben Landesverbänden organisiert. Insgesamt betreuen die Sparkassen in Österreich über 3,4 Millionen Kund:innen.
Regionale Bindung
Die Sparkassen sind eng mit ihrer Region verbunden. Sie arbeiten viel mit kleinen und mittleren Betrieben zusammen. Sie unterstützen Gemeinden, Freie Berufe und Privatkund:innen. Sie helfen zum Beispiel bei der Finanzierung von Wohnungen. Sie übernehmen Verantwortung für Kund:innen, Mitarbeiter:innen und die Bevölkerung.
Die Sparkassen sind moderne Finanzdienstleister. Sie sammeln Geld in der Region und geben es als Kredite weiter. So unterstützen sie die regionale Wirtschaft. Sie sind fest in ihrer Region verwurzelt. Das schafft Vertrauen zwischen Sparkassen, Bevölkerung und Wirtschaft.
Die Sparkassen sind dezentral organisiert. Das bedeutet, sie treffen Entscheidungen vor Ort. Das geht schneller als in großen Firmen. Sie haben ein breites Risikomanagement. So bleibt genug Geld für die regionale Wirtschaft. Die Nähe zum Markt sorgt für Vertrauen und gute Kund:innenkenntnis. Das ist die wichtigste Grundlage für die Finanzgeschäfte der Sparkassen.
Der Sparkassen-Haftungsverbund
Das zusätzliche Sicherheitsnetz von Erste Bank und Sparkassen
Der Haftungs-Verbund ist eine freiwillige Vereinbarung. Diese besteht zwischen der Erste Group Bank AG und allen österreichischen Sparkassen. Ein Frühwarn-System erkennt wirtschaftliche Probleme von Mitglieder:innen frühzeitig. Dann werden Maßnahmen ergriffen, um Probleme zu lösen. Im Haftungs-Verbund helfen sich die Sparkassen gegenseitig. So bleibt jede Sparkasse zahlungsfähig. Dadurch wird ein Entschädigungsfall vermieden.
Die wichtigsten Aufgaben des Haftungs-Verbundes sind:
1. Eine einheitliche Geschäfts- und Marktpolitik
Diese umfasst:
• Planung und Entwicklung
• Einheitliche Nutzung von Produkten und Dienstleistungen
• Gemeinsame Abwicklung wichtiger Aufgaben
• Einheitliches Auftreten und Werbung
• Abgestimmte Marketing-Planung
2. Ein Frühwarn-System
Dieses erkennt wirtschaftliche Probleme der Mitglieder:innen früh. Es hilft den Mitglieder:innen, Probleme zu bewältigen. Dazu gehören auch gemeinsame Verfahren zur Bewertung, Messung und Kontrolle von Risiken.
Die Zusammenarbeit in der Sparkassen-Gruppe bietet weitere Vorteile für Kund:innen. Die Sparkassen entwickeln Produkte, Vertrieb und Marketing gemeinsam. Kund:innen profitieren von einem breiten und modernen Angebot an Finanzdienstleistungen. Auch der technische Fortschritt wird gemeinsam genutzt. Der Haftungs-Verbund sorgt dafür, dass es auch in ländlichen Gebieten ein gutes Angebot an Bankdienstleistungen gibt. So haben auch Kund:innen am Land Zugang zu modernen Bankangeboten.
Hier finden Sie detaillierte Infos zur Einlagensicherung.
Unsere Rechtsform
Sparkassenrecht – Organe der Sparkassen
Die Sparkassen haben zwei Organe: den Vorstand und den Sparkassenrat. Der Vorstand leitet die Sparkasse und vertritt sie nach außen. Er hat 2 bis 7 Mitglieder:innen. Der Sparkassenrat wählt die Mitglieder:innen für höchstens 5 Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich und üblich.
Der Sparkassenrat kontrolliert den Vorstand. Er darf aber nicht in die Geschäftsführung eingreifen. Der Sparkassenrat hat einen Vorsitzenden und mindestens 3 weitere Mitglieder:innen. Auch der Betriebsrat entsendet Mitglieder:innen. Diese machen oft ein Drittel der Mitglieder:innen aus. Bei Gemeindesparkassen darf die Haftungsgemeinde maximal ein Drittel der Mitglieder:innen stellen. Insgesamt dürfen es nicht mehr als 30 Mitglieder:innen sein.
Bei Gemeindesparkassen ist der/die Bürgermeister:in oder ein Gemeinderatsmitglied der Haftungsgemeinde der Vorsitzende. Bei Vereinssparkassen ist es der/die Vereinsvorsteher:in. Die anderen Mitglieder:innen wählt der Gemeinderat oder die Vereinsversammlung.
Vereinssparkassen und Gemeindesparkassen
Vereinssparkassen wurden von Sparkassenvereinen gegründet. Der Sparkassenverein sorgt dafür, dass die Sparkasse weiter besteht. Die Organe des Vereins sind die Vereinsversammlung und der/die Vereinsvorsteher:in. Die Mitglieder:innen des Vereins haften nicht für die Schulden der Sparkasse.
Gemeindesparkassen wurden von einer oder mehreren Gemeinden gegründet. Diese Gemeinden haften für die Schulden der Sparkasse, wenn sie zahlungsunfähig wird. Für neue Schulden gibt es eine Fristenregelung. Die Gemeinden besetzen die Mitglieder:innen des Sparkassenrates oder Aufsichtsrates.
Sparkassenaufsicht
Seit dem 1. April 2002 gibt es ein neues Finanzmarktaufsichtsgesetz. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat die Aufgaben des Finanzministers/der Finanzministerin übernommen. Die FMA überwacht, ob alle Vorschriften eingehalten werden, und behebt Missstände. Sie kann Informationen über Geschäfte verlangen und Prüfungen durchführen. Außerdem genehmigt sie Satzungen, Änderungen und Fusionen. Sie ist auch für die Aufsicht über den Sparkassen-Prüfungsverband zuständig.