Stellen Sie sicher, dass die Kosten Ihrer Beerdigung gedeckt sind
Ihre Angehörigen werden nicht finanziell belastet und erhalten laufende Prämienzahlungen.
Leistungen & Vorteile
Willkommensgeschenk
Mit Ihrer Vorsorge bestens entspannt
Starten Sie jetzt Ihre Vorsorge!
Die Wiener Städtische schenkt Ihnen dazu ein kuschelweiches Strandtuch* im XL-Format 100 x 180 cm. Qualität und Nachhaltigkeit zeichnen das hochwertige Strandtuch aus. Gewebt aus recycelter Baumwolle in Spanien, und nach Global Recycled Standard sowie Oeko-Tex® Standard 10O zertifiziert.
*Dieses Strandtuch gibt es für Neuabschlüsse von Versicherungsverträgen bei der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group vom 01.01. bis zum 30.09.2024, die von Erste Bank und Sparkassen vermittelt wurden (ausgenommen sind Einmalerläge, Risiko- und Haftpflichtversicherungen sowie der nachträgliche Einschluss von Zusatzversicherungen). Solange der Vorrat reicht. Pro Person und Neuvertrag kann nur ein Strandtuch ausgegeben werden. Barablöse oder Kombination mit anderen Aktionen bzw. die Vergabe eines weiteren Incentives sind nicht möglich
Fragen und Antworten
- Versichert ist der Ablebensfall der versicherten Person.
- Die vereinbarte garantierte Ablebensleistung wird bei Ableben sofort fällig. Je nach Vereinbarung werden daraus bezahlt: Bestattungs- und Grabpflegekosten sowie ein Barzuschuss für die Finanzierung von Nebenkosten.
- Auf Wunsch werden die Bestattungskosten direkt mit dem Bestattungsunternehmen verrechnet.
- Ein eventuell nach Zahlung der Bestattungskosten verbleibender Betrag und der Barzuschuss werden an den namentlich genannten Bezugsberechtigten ausgezahlt.
- Für die Durchführung der Grabpflege wird die Wiener Verein Bestattungs- und Versicherungsservicegesellschaft m.b.H. beauftragt.
- Bei Selbstmord der versicherten Person innerhalb von 3 Jahren.
- Bei Krieg oder Teilnahme an Aufruhr, Aufstand oder Unruhen.
- Bei nuklearen, biologischen, chemischen oder durch Terrorismus ausgelösten Katastrophen.
- In den ersten 3 Jahren besteht nur bei Ableben durch Unfall voller Versicherungsschutz.
- Sie und die zu versichernde/n Person/en sind verpflichtet, den Versicherungsantrag und die damit verbundenen Fragen wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen und zu beantworten.
- Sie sind verpflichtet, die vereinbarten Versicherungsprämien kostenfrei und rechtzeitig zu bezahlen.
- Vor Leistungserbringung ist die bezugsberechtigte Person verpflichtet, eine amtliche Sterbeurkunde und einen Nachweis über die Todesursache vorzulegen und ihre Identität nachzuweisen.
- ganz oder teilweise
- mit Wirkung zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres
- oder innerhalb eines Versicherungsjahres mit 3-monatiger Frist mit Wirkung zum Monatsende
- frühestens jedoch mit Wirkung zum Ende des 1. Versicherungsjahres
Zusätzlich können Sie vereinbaren: Kostenübernahme der weltweiten Überführung an den Wohnort der versicherten Person in Österreich (bis zum vereinbarten Höchstbetrag). Die individuelle Versicherungsleistung hängt von der vertraglichen Vereinbarung ab.
Der Versicherungsschutz besteht unabhängig davon, wie das Ableben verursacht wurde. Beschränkungen des Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte dem nächsten Punkt.
Ja, es gibt diese Beschränkungen:
Die genauen Bestimmungen lesen Sie bitte in den Versicherungsbedingungen.
Der Versicherungsschutz besteht weltweit.
Beginn: Der Beginn des Versicherungsschutzes ist in der Versicherungspolizze angegeben. Der Schutz beginnt, sobald die Annahme Ihres Versicherungsantrags schriftlich oder durch Zustellung der Versicherungspolizze bestätigt wurde und Sie die 1. Prämie rechtzeitig bezahlt haben. Vor dem Versicherungsbeginn besteht kein Versicherungsschutz.
Ende: Der Versicherungsschutz besteht auf Lebenszeit. Der Vertrag endet mit dem Ableben der versicherten Person oder durch Kündigung.
Sie können Ihren Vertrag jederzeit schriftlich kündigen:
Bei Kündigung Ihres Versicherungsvertrags erhalten Sie den Rückkaufswert. Dieser entspricht nicht der Summe der gezahlten Prämien, sondern der Deckungsrückstellung, vermindert um einen Abschlag.
Interessiert?
Wir beraten Sie gern – einfach Gesprächstermin vereinbaren.
Versicherer ist: WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group, Schottenring 30, 1010 Wien. GISA-Zahl: 27506929, abrufbar unter www.gisa.gv.at. Die Lienzer Sparkasse AG, Johannesplatz 6, 9900 Lienz Registernummer: https://www.gisa.gv.at/versicherungsvermittlerregister) übt die Tätigkeit eines vertraglich gebundenen Versicherungsagenten der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group als Nebengewerbe aus und vermittelt ausschließlich Produkte dieser Versicherung. Sie stützt ihren Rat nicht auf eine umfassende Marktuntersuchung und erhält für vermittelte Versicherungsverträge Provisionen, die in den Versicherungsprämien enthalten sind.