Bei Wohnbauanleihen ist der jährliche Zinsertrag bis zu 4 % vom Nennbetrag von der Kapitalertragsteuer (KESt) befreit. Dadurch ist der Ertrag nach Steuern höher als bei gleich hoch verzinsten Anleihen ohne KESt-Vorteil (gültig für in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Privatanleger:innen).
Das mit Wohnbauanleihen aufgebrachte Kapital wird ausschließlich für das Errichten und Sanieren von Wohnraum und Infrastruktur-Maßnahmen in Österreich verwendet.