Veranlagen in Gold

BNP Gold Garant (VII) 25-30

In das glänzende Edelmetall investieren

Seit jeher gilt Gold als Symbol von Beständigkeit und Werterhaltung. Ob Kriege, Hyperinflationen oder Weltwirtschaftskrisen, Gold hat sich als krisenresistente und zuverlässige Anlageform bewährt. Mit dem neuen BNP Gold Garant (VII) 25-30 können Sie in den Basiswert Gold veranlagen und erhalten zusätzlich eine Kapitalgarantie am Laufzeitende. Das bedeutet einen Mindestrückzahlungskurs von 100 % des Nennbetrags. Beachten Sie das Emittentenrisiko: Wird die BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbH (Emittentin) und die BNP Paribas S.A. (Garantin), aus welchen Gründen auch immer, zahlungsunfähig, geht das investierte Kapital verloren.

BNP Gold Garant (VII) 25-30

Mit einer Veranlagung in den BNP Gold Garant (VII) 25-30 können Sie das Risiko reduzieren und müssen nicht direkt in den Rohstoff Gold investieren. Diese Anleihe bietet nämlich eine Kapitalgarantie in Form einer Mindestrückzahlung von 100 % des Nennbetrags zur Fälligkeit, bei einer Laufzeit von fünf Jahren. Während der Laufzeit sind Kursschwankungen möglich. Ein vorzeitiger Verkauf kann zu Kapitalverlusten führen. Der Basiswert dieser Garant Anleihe ist eine Feinunze Gold in USD.

Das Besondere der Anleihe ist: Als Referenzpreis für eine Feinunze Gold wird das LBMA Gold PM Fixing in USD verwendet. Bei einer positiven Wertentwicklung des Basiswerts partizipieren Sie am Laufzeitende 1:1 an der Wertentwicklung einer Feinunze Gold bis zum Höchstrückzahlungskurs von 127 % des Nennbetrags. Entwickelt sich der Goldpreis hingegen negativ, greift die Kapitalgarantie der Anleihe und Sie erhalten am Ende der Laufzeit zumindest 100 % des Nennbetrags zurück. Das Ausfallsrisiko bleibt - wird die BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbH und die BNP Paribas S.A., aus welchen Gründen auch immer, zahlungsunfähig, geht das investierte Kapital verloren.

Hier finden Sie weitere Garant Anleihen.


 

Ihre Vorteile

  • 1:1 Partizipation an der positiven Wertentwicklung des LBMA Gold PM Fixing (15:00 Uhr London) am Laufzeitende bis maximal + 27,00 % (Cap).
  • Rückzahlung zu mindestens 100 % des Nennbetrags zur Fälligkeit und daher Schutz vor eventuellen Kapitalverlusten.
  • Die BNP Paribas Financial Markets S.N.C. stellt während der Laufzeit An- und Verkaufskurse (ist aber gesetzlich nicht dazu verpflichtet).

Die Risiken

  • Der Anspruch auf Rückzahlung zu 100 % des Nennbetrags durch die Emittentin besteht nur am Laufzeitende.
  • Während der Laufzeit sind Kursschwankungen möglich. Ein vorzeitiger Verkauf kann zu Kapitalverlusten führen.
  • Es gibt keine laufende Verzinsung und die Rückzahlung ist am Laufzeitende mit 127 % des Nennbetrags begrenzt.
  • Anleger:innen tragen das Bonitätsrisiko der Emittentin (BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbH) und der Garantin (BNP Paribas S.A.), d.h. das Risiko von Änderungen in der Kreditwürdigkeit oder Zahlungsunfähigkeit.
  • Dieses Wertpapier ist von keinerlei Einlagensicherungssystem gedeckt. Anleger:innen sind dem Risiko ausgesetzt, dass die Emittentin (BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbH) und die Garantin (BNP Paribas S.A.) ggfs. nicht imstande sein wird, ihren Verpflichtungen aus dem Wertpapier im Falle einer Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung) oder einer behördlichen Anordnung (Bail-in Regime) nachzukommen. Es besteht die Möglichkeit eines Totalverlusts des eingesetzten Kapitals.

Basiswert im Fokus: Eine Feinunze Gold in USD (LBMA Gold PM Fixing)

Die Feinunze ist eine wichtige Maßeinheit für Gold und entspricht ca. 31 Gramm. Auf den internationalen Rohstoffmärkten wird der Goldpreis vorrangig in US-Dollar pro Feinunze angegeben. Der Goldpreis ist abhängig von Angebot und Nachfrage. Die Preisbildung findet vorrangig auf den globalen Rohstoffbörsen statt. Bitte beachten Sie, dass der Goldpreis Kurs- und Währungsschwankungen unterliegt. Aktuelle Informationen zum Goldfixing der London Bullion Market Association (LBMA) finden Sie hier:

Quelle und weitere Infos:
https://www.lbma.org.uk/prices-and-data/preciousmetal-prices#/

https://cdn0.erstegroup.com/content/dam/at/spk-sgruppe/www_sparkasse_at/anlegen/Goldfolder.pdf
https://de.wikipedia.org/wiki/Feinunze

Exkurs: Zentralbankkäufe stärken Gold

Der Goldpreis hat sich im Börsenjahr 2024 von seiner glänzenden Seite gezeigt. Neben geopolitischen Spannungen, hohen Staatsschulden und drohenden Konjunktureinbrüchen, welche allesamt Gold als Krisenwährung und „sicheren Hafen“ in den Fokus der Anleger:innen rücken, sind es – ähnlich wie in den beiden Jahren zuvor – vor allem die gesteigerten Zentralbankkäufe, die den Goldkurs stützen bzw. antreiben. Zentralbanken haben allein in 2024 ihre Goldreserven um beachtliche 1.086 Tonnen aufgestockt. Damit war 2024 das Jahr mit den höchsten Käufen seit Beginn der Aufzeichungen 1950 und übertraf sogar das bisherige Rekordjahr 2022.1

1 Quelle: World Gold Council; Stand: 30. April 2025

Hinweis: Die Entwicklungen in der Vergangenheit sind kein zuverlässiger Indikator für zukünftige Entwicklungen.

 

Gold sorgt mit regelmäßiger Unregelmäßigkeit für neue Allzeithochs. Welche Gründe noch für den Goldpreisanstieg verantwortlich waren und welche Implikationen in naher Zukunft zu erwarten sind, erfahren Sie im aktuellen InvestStories Blog von Erste Bank und Sparkasse.

Wichtige rechtliche Hinweise

Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung und nicht um eine Anlageempfehlung. Diese Werbemitteilung ersetzt somit keine Anlageberatung und berücksichtigt weder die Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen, noch unterliegt sie dem Verbot des Handels im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen. 

Diese Finanzprodukte werden in Österreich öffentlich angeboten. Die Rechtsgrundlage dafür und daher ausschließlich verbindlich sind die Endgültigen Bedingungen sowie der (Basis-)Prospekt sowie allfällige Nachträge. Verschiedene Verordnungen der Europäischen Union und das österreichische Kapitalmarktgesetz schreiben für diese Produkte einen Prospekt vor: siehe Prospektverordnung (EU) 2017/1129 bzw. Delegierte Verordnungen der Kommission (EU) 2019/980 und (EU) 2019/979. Die Emittentin hat diesen Prospekt erstellt, die zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaates hat ihn genehmigt (gebilligt). Dies bedeutet aber nicht, dass diese Behörde das konkrete Wertpapier auch empfiehlt. Für bestimmte, sogenannte „verpackte Anlageprodukte“ im Sinne der PRIIPs-Verordnung ist darüber hinaus ein Basisinformationsblatt („BIB“) gesetzlich vorgeschrieben. In diesem werden die wichtigsten Merkmale des entsprechenden Finanzprodukts dargestellt.


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Stand: Juli 2025

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