Handwerkerbonus zur Geschäftsanbahnung nutzen

05.09.2024 

Mit dem Handwerkerbonus werden bis Ende 2025 Handwerksleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich unterstützt. Als Unternehmer:in ist es wichtig, Ihren Kund:innen den Zugang zum Handwerkerbonus so einfach wie möglich zu gestalten. Hier sind einige praktische Tipps, wie Sie diesen Prozess für Ihre Kund:innen optimieren können:

1. Frühzeitige Information

Informieren Sie Ihre Kund:innen proaktiv über den Handwerkerbonus, idealerweise bereits auf Ihrer Website sowie beim ersten Beratungsgespräch. Stellen Sie sicher, dass Ihre Kund:innen wissen, dass sie bis zu 20 Prozent der (Reparatur- oder Sanierungskosten)  zurückerstattet bekommen können, und erklären Sie, wie einfach der Antrag gestellt werden kann.

2. Korrekte Rechnungserstellung

Der Handwerkerbonus unterstützt 2024 und 2025 Handwerksleistungen im privat genutzen Wohn- und Lebensbereich.

Erstellen Sie Rechnungen, die den Anforderungen des Handwerkerbonus entsprechen. Achten Sie darauf, dass Rabatte und Skonti bereits abgezogen sind und die Rechnung die erforderlichen Details enthält, damit Ihre Kund:innen diese problemlos einreichen können.

3. Unterstützung bei der Antragstellung

Bieten Sie an, Ihren Kund:innen beim Ausfüllen des Antrags zu helfen Das kann entweder durch eine Schritt-für-Schritt-Anleitung oder durch eine persönliche Beratung erfolgen. Zeigen Sie Ihren Kund:innen, wie sie den Antrag online über ID Austria stellen können, und erklären Sie die Vorteile dieser Methode, wie zum Beispiel die Zeitersparnis und die Vermeidung von Fehlern.

Die Antragstellung kann unter diesem Link geöffnet werden und erfolgt entweder per ID Austria oder mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Mit ID Austria werden die Daten direkt aus dem Zentralen Melderegister abgerufen, was Zeit spart und Fehler bei der Antragstellung vermeiden soll. Eine Antragstellung mit ID Austria kann jedoch nur persönlich und nicht für eine andere Person erfolgen.

Das Antragsformular, sowie weitere Informationen und Erklärvideos zur Antragserstellung finden Sie unter: https://handwerkerbonus.gv.at/

4. Zusätzliche förderbare Dienstleistungen anbieten

Da der Handwerkerbonus für eine Vielzahl von Handwerksleistungen genutzt werden kann, bieten Sie zusätzliche Dienstleistungen an, die unter diese Förderung fallen. Weisen Sie Ihre Kund:innen darauf hin, dass sie den Bonus auch für Renovierungsarbeiten oder Modernisierungen nutzen können, die sie vielleicht noch nicht in Betracht gezogen haben.

Gegenstand der Förderung ist die Inanspruchnahme von Arbeitsleistungen für Maßnahmen im Zusammenhang mit Renovieren, Erhalten, Modernisieren, Schaffen und Erweitern von im Inland privat genutztem Wohn- und Lebensbereich. Dazu zählt beispielsweise Maler- und Anstricharbeiten, Erneuerung von Dächern, Fassaden, Spenglerarbeiten, Sanitär und Installationen, Fliesen- und Bodenverlegungen, Einbau von Fenstern & Türen, Tischlerarbeiten Elektroinstallationen und noch einige mehr.

5. Regelmäßige Updates und Erinnerungen

Halten Sie Ihre Kund:innen über mögliche Änderungen oder wichtige Fristen bezüglich des Handwerkerbonus auf dem Laufenden. Eine Erinnerung an den Stichtag für die Antragstellung oder den maximalen Förderbetrag könnte den entscheidenden Anstoß geben, Ihre Dienstleistung in Anspruch zu nehmen.

Der angegebene Leistungszeitraum darf nicht außerhalb des förderbaren Zeitraumes von 01. März bis 31. Dezember 2024 liegen.

Handwerkerbonus Rahmenbedingungen:

Alle Informationen zum Handwerkerbonus finden Sie auf der Website des Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft.

Das Gesamtvolumen der Förderung beträgt 300 Millionen Euro. Der Leistungszeitraum der Handwerkerleistungen reicht vom 1. März 2024 bis längstens 31. Dezember 2025.

Der Handwerkerbonus ist nicht mit anderen Förderungen kombinierbar. Da die Förderung auf eine Gesamtsumme von 10.000 Euro begrenzt ist, beträgt der Handwerkerbonus im Jahr 2024 maximal 2.000 Euro. Für 2025 ist ein maximaler Förderbetrag von lediglich 1.500 Euro (bei Gesamtkosten bis maximal 7.500 Euro) vorgesehen. Er kann auch rückwirkend beantragt werden. Der Bonus kann pro erwachsener Person im Haushalt einmal pro Jahr beantragt werden. Sowohl Mieter als auch Eigentümer des Wohnobjekts können einen Förderantrag stellen.