Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele der Sparkasse der Stadt Feldkirch
Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele auf www.facebook.com/spkfeldkirch und www.instagram.com/sparkasse.feldkirch
1. Anwendungsbereich, Pflichten und Kosten
1.1. Diese Bedingungen finden Anwendung, wenn Personen an Gewinnspielen und Ausschreibungen der Erste Asset Management GmbH, Am Belvedere 1, 1100 Wien (im Weiteren „die Veranstalterin“ genannt) auf www.facebook.com/spkfeldkirch und www.instagram.com/sparkasse.feldkirch teilnehmen.
1.2. Diese Promotion steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook Inc. (im Weiteren „Facebook“ genannt) gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger von bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern die Veranstalterin. Sämtliche Fragen zum Gewinnspiel sind nicht an Facebook, sondern an die Veranstalterin zu richten, entweder per Email oder via Facebook.
1.3. Die Teilnahme ist kostenlos und freiwillig und ohne Verpflichtung für die TeilnehmerInnen. Ebenfalls werden die Gewinnchancen nicht durch etwaige Leistungen der TeilnehmerInnen beeinflusst. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
2. Teilnahmeberechtigung
2.1. Zur Teilnahme an Gewinnspielen und Ausschreibungen auf www.facebook.com/spkfeldkirch und www.instagram.com/sparkasse.feldkirch sind EinwohnerInnen mit ständigem Wohnsitz in Österreich ab 14 Jahren zugelassen. Eine Person darf nur ein Mal pro Gewinnspiel teilnehmen.
2.2. Automatisierte Eintragungen werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, von TeilnehmerInnen einen Nachweis für die Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen einzufordern. Wird der Nachweis bei Aufforderung nicht erbracht, können TeilnehmerInnen von der Veranstalterin von der Aktion ausgeschlossen werden.
2.3. Weiters behält sich die Veranstalterin das Recht vor, TeilnehmerInnen, die gegen Strafgesetze, die guten Sitten oder diese Spielbedingungen verstoßen, mit sofortiger Wirkung von der Teilnahme auszuschließen.
3. Rechte Dritter
3.1. Die TeilnehmerInnen erklären, dass ihre Einreichung zum Gewinnspiel (zum Beispiel Texte, Zeichnungen oder Fotografien) nicht gegen die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte, verstößt.
3.2. Falls andere Personen an der Erstellung oder Entwicklung des Teilnahmebeitrags beteiligt waren, so müssen sie sich mit dessen Einreichung und späterer Veröffentlichung im Rahmen des Gewinnspiels einverstanden erklären.
3.3. Das gleiche gilt, wenn Dritten ein exklusives Recht an den eingereichten Beiträgen eingeräumt wurde. Auch wenn Personen auf eingereichten Fotografien oder Zeichnungen erkennbar sind, ist deren Einverständnis mit der Einreichung und späterer Veröffentlichung einzuholen.
4. Abwicklung
4.1. Eine Auszahlung des Gewinns in bar, in Sachwerten, dessen Tausch oder Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich. Die Benachrichtigung über den Gewinn erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Teilnahmeschluss der Aktion per Facebook. Sollte innerhalb der 14 Tage keine Anforderung der GewinnerInnen erfolgen, behält sich die Veranstalterin das Recht vor, neue GewinnerInnen zu ermitteln.
4.2. Sollten die angegebenen Kontaktmöglichkeiten fehlerhaft sein (z. B. Post- oder E-Mail-Adressen) ist die Veranstalterin nicht verpflichtet richtige Adressen auszuforschen. Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergeben (z. B. fehlerhafte Post- oder E-Mail-Adressen), gehen zu Lasten der TeilnehmerInnen.
4.3. Sollte bei Lieferung festgestellt werden, dass Preise fehlerhaft oder beschädigt sind, muss die Veranstalterin innerhalb von 7 Tagen nach Lieferdatum benachrichtigt werden, da der Preis andernfalls als im Lieferzustand akzeptiert angesehen wird. Gesetzliche Rechte der GewinnerInnen werden hierdurch nicht beeinträchtigt.
5. Datenschutzhinweise zum Gewinnspiel
5.1. Die von den TeilnehmerInnen zur Teilnahme am Gewinnspiel eingegebenen Daten werden nur zur Bearbeitung und Abwicklung des Gewinnspiels verwendet und werden darüber hinaus – abgesehen von einer Veröffentlichung – nicht an Dritte weitergegeben oder ohne Einwilligung der TeilnehmerInnen zu Werbezwecken genutzt.
5.2. Die TeilnehmerInnen erklären sich damit einverstanden, dass die Einreichungen zum Gewinnspiel sowie die übermittelten personenbezogenen Daten zur Person (Vorname, Nachname, Ort, Fotografie oder andere elektronische Materialien) im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, dessen Auslosung und Abwicklung auf www.facebook.com/spkfeldkirch und www.instagram.com/sparkasse.feldkirch veröffentlicht werden.
5.3. Die TeilnehmerInnen können bei der Teilnahme und auch nachträglich der Veröffentlichung von personenbezogenen Daten widersprechen.
6. Änderungen der Teilnahmeregeln und Beendigung des Gewinnspiels
6.1. Die Veranstalterin behält sich vor, jederzeit die Teilnahmebedingungen zu ändern. Eine solche Änderung ist umgehend bekannt zu geben.
6.2. Weiterhin behält sich die Veranstalterin das Recht vor, das Gewinnspiel bzw. die Verlosung jederzeit aus wichtigem Grund ohne Ankündigung zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere für solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels bzw. der Verlosung stören oder verhindern würden.
7. Zusatzbedingungen
7.1. Weitere Teilnahmebedingungen (zum Beispiel Art und Dauer des Gewinnspiels, Art und Umfang des Gewinns) werden beim jeweiligen Gewinnspiel angegeben.
7.2. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
7.3. Die Veranstalterin weist darauf hin, dass die Verfügbarkeit und Funktionen des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Die Applikation kann auf Grund von äußeren Umständen und Zwängen beendet und entfernt werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber der Veranstalterin entstehen.
7.4. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
7.5. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich das Recht der österreichischen Republik maßgebend. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
7.6. Gleichsam ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Veranstalterin zuständig.