Förderung Transformation
der Industrie
2,975 Milliarden Euro an zusätzlichen Fördermitteln für die Dekarbonisierung
Das Klimaschutzministerium hat die Förderrichtlinie zur Transformation der Industrie veröffentlicht, die insgesamt 2,975 Milliarden Euro an zusätzlichem Fördervolumen für die Dekarbonisierung industrieller Prozesse bereitstellt.
Diese Richtlinie soll Anreize für Investitionen in umweltfreundliche Technologien schaffen, Umweltschutzmaßnahmen fördern und dazu beitragen Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Auch der Industriestandort Österreich soll durch diese Maßnahme gestärkt werden.
Ziel: Reduktion von Treibhausgasemissionen
Das Hauptziel der Richtlinie ist die größtmögliche Reduktion von Treibhausgasemissionen. Zu diesem Zweck können Zuschüsse als Investitionszuschüsse und als Zuschüsse zu allgemeinen Transformations-, Investitions- und laufenden Kosten gewährt werden.
Fragen und Antworten zur Förderung
Im Rahmen der Richtlinie werden folgende Kosten gefördert
- Investitionen in technische Anlagen zur Vermeidung und Reduzierung von Treibhausgasemissionen
Maßnahmen für einen effizienteren Energieeinsatz
die Umstellung auf erneuerbare Energieträger inkl. deren Speicherung
die Kostendifferenz zwischen fossilen und erneuerbaren Energieträgern auf bis zu 10 Jahre
- Anerkannt werden Investitionskosten für entsprechende Anlagen und erhöhte Betriebskosten aus dem Umstieg auf erneuerbare Energieträger.
- Auch Kosten für die Planung und Transformationsaufwand, etwa technische Gutachten, Beratung oder Studien, können gefördert werden.
- Nicht anerkannt werden Kosten, die aus einer gesetzlichen Auflage entstehen oder Maßnahmen, die direkt oder indirekt fossile Brennstoffe nutzen.
- Eine Mehrfachförderung ist ausgeschlossen.
Damit sich Maßnahmen für eine Förderung qualifizieren, müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Einhaltung der unionsrechtlichen Vorgaben
Nachweis einer Mindestmenge an Treibhausgasemissionen der Referenzanlage
Berücksichtigung der Taxonomie-Verordnung der EU
Vorlage eines Transformationsplan für alle österreichischen Standorte eines Unternehmens
Ein Nachweis der Nachhaltigkeit und Treibhausgas-Einsparung bei der Verwendung von Biobrennstoffen oder erneuerbarem Wasserstoff
Verbesserung der Gesamteffizienz der Anlage
Weder eine direkte noch eine indirekte Nutzung von fossilen Brennstoffen im Rahmen der geförderten Maßnahme
Einhaltung der EU-Benchmarks für Prozessemissionen, sofern vorhanden
Bei einer Kohlenstoffabscheidung zur Verwendung oder Speicherung müssen Anforderungen hinsichtlich der Prozesse und der Dauerhaftigkeit der Speicherung erfüllt sein
Das Antragsverfahren erfolgt im Rahmen einer kompetitiven Ausschreibung. Unternehmen müssen ein elektronisches Förderungsansuchen inklusive aller erforderlichen Unterlagen stellen, bevor die Maßnahme beginnt.
Die Bewertung der Förderanträge erfolgt:
Zu mindestens 70 Prozent aufgrund der Förderhöhe pro erzielbarer Umweltschutz- oder Energieeinheit, z.B. Euro pro Tonne eingespartes CO2
Bis zu 30 Prozent auf Basis der Bewertung durch eine Jury aus Fachexpert:innen, die die Maßnahmen auf Übereinstimmung mit den Zielen der Förderung prüft
Es wird eine möglichst niedriger Mitteleinsatz je Umwelteinheit angestrebt sowie ein offenes, klares und transparentes Verfahren.
Einreichungen für den Transformationszuschuss sind voraussichtlich ab 24. Februar 2025 möglich. Die Antragsstellung muss bis zum 28. Mai 2025 um 14 Uhr abgeschlossen sein. Die Antragsstellung erfolgt online bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH. Es werden ausschließlich vollständige Anträge akzeptiert.
Der Starttermin für die Ausschreibung des Investitionszuschusses ist noch nicht festgelegt.
- Weitere Details und Informationen zur Förderung “Transformation der Industrie” finden Sie auf der Website des Klimaschutzministeriums: https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/klimaschutz/ufi/industrie.html bzw. auf der Website von Kommunalkredit Public Consulting: https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/transformation-der-industrie-februar-2025/transformation-der-industrie
- Am 23. Jänner 2025 findet der nationale Informationstag zum EU-Innovationsfonds statt. Dort informiert das Klimaschutzministerium über die Ausschreibung “Transformation der Industrie” sowie über die neuen Ausschreibungen des EU-Innovationsfonds. Weitere Details finden Sie hier: https://www.umweltfoerderung.at/nationaler-informationstag-zum-eu-innovationsfonds