Liebe und Gesetz: Ein Interview mit den Rechtsanwältinnen Valentina Philadelphy-Steiner und Caroline Weerkamp

Welche rechtlichen Auswirkungen hat die Wahl der Partnerschaftsform auf das gemeinsame Vermögen und die finanzielle Ausgestaltung des gemeinsamen Lebens?

Die Entscheidung über die Partnerschaftsform hat mitunter Auswirkungen auf das Vermögen und die finanzielle Ausgestaltung des gemeinsamen Lebens. Dabei ist entscheidend, ob sich ein Paar für die Ehe, eine eingetragene Partnerschaft oder eine bloße Lebensgemeinschaft entscheidet. Häufig erleben wir in der Praxis, dass Menschen sich ganz bewusst für die Ehe entscheiden, sobald Nachwuchs erwartet wird. Der Versorgungscharakter spielt dann eine ganz entscheidende Rolle. Dies gilt allerdings auch für kinderlose Paare und kann beispielsweise im Alter auch zu deutlichen Unterschieden führen. Es ist daher durchaus sinnvoll, sich auch bei der Partnerschaftswahl die rechtliche Komponente zu überlegen, um entscheiden zu können, welches Partnerschaftsmodell für einen persönlich am besten „passt“.

Welche Herausforderungen können bei einer Trennung oder Scheidung im Zusammenhang mit dem Eigenheim entstehen?

In der Praxis erleben wir gerade rund um das Eigenheim viele Konflikte. Gleichzeitig sind gerade Auseinandersetzungen in diesem Zusammenhang häufig sehr kostenintensiv. Es geht um hohe gebundene Werte. Sachverständige werden involviert. Das Einfamilienhaus oder die Eigentumswohnung ist für viele Ehepaare das einzige relevante Vermögen. Kommt es zur Scheidung oder Trennung, wird die Aufteilung dieses Vermögenswerts zu einer großen Herausforderung – und ist meist mit der existenziellen Frage der Wohnversorgung der beiden geschiedenen bzw. getrennten Partner sowie allenfalls ihrer minderjährigen Kinder verbunden.

Wie kann man durch eine rechtliche Beratung vorsorglich Eigentumskonflikte vermeiden und sich absichern?

Kommt keine Einigung zustande, kann das Gericht bei Scheidung beispielsweise im Rahmen des Aufteilungsverfahrens sogar Eigentum eines Ehegatten an den anderen Ehegatten übertragen. Dies kann durch den Abschluss einer sogenannten Vorausvereinbarung (in Form eines Notariatsaktes) über die Ehewohnung ausgeschlossen werden; diese ist für das Gericht bindend. Von einer Vorausvereinbarung über die "bloße" Nutzung der Ehewohnung kann das Gericht allerdings abweichen, wenn ein Ehegatte unbillig benachteiligt und die Vereinbarung daher unzumutbar wäre. In diesen Fällen kann dem schutzbedürftigen Ehegatten beispielsweise ein befristetes Nutzungsrecht an der Wohnung eingeräumt werden.

Vertragliche Vereinbarungen für den Trennungsfall sind daher sinnvoll und sichern die involvierten Personen ab. Hier kann präventiv Vorsorge getragen werden. Unverzichtbar ist dabei eine ausreichende eigene rechtliche Beratung.

Mit welchen Themen werden Sie bei der Trennung am häufigsten konfrontiert?

Die Themen, die sich aus einer Trennung ergeben, sind vielfältig, die juristischen Implikationen oftmals weitreichender, als es den betroffenen Paaren zunächst bewusst ist. Bei Trennung und Scheidung wird gewöhnlich an die klassischen Fragen gedacht wie die Vermögensaufteilung, Unterhalt, Obsorge und Besuchsregelungen. Jede Scheidung bzw. Trennung hat aber auch wichtige erbrechtliche Konsequenzen.

Wie gehen Sie mit schwierigen Fällen um, in denen eine einvernehmliche Lösung ausgeschlossen ist?

Wenn Ehegatten bei der Vermögensaufteilung nach Trennung hart um Vermögenswerte wie beispielsweise Liegenschaften ringen, ist in der Praxis oft Kreativität gefragt, um eine zufriedenstellende Lösung für alle zu finden. Ein Ausweg ist manchmal, das relevante Vermögen an die Kinder zu übertragen, wobei mit Wohnungsgebrauchsrechten für die noch lebenden Elternteile gearbeitet wird. Bei solchen Konstruktionen fällt es einem Partner manchmal leichter zuzustimmen, dass der andere vorerst im Haus beziehungsweise in der Ehewohnung bleiben darf, verbunden mit der Vereinbarung, dass das Liegenschaftsvermögen künftig den Kindern zugutekommt.

Was würden Sie Frauen empfehlen, um im Falle einer Trennung oder Scheidung bestmöglich abgesichert zu sein?

Die Errichtung von letztwilligen Verfügungen genauso wie von Ehe- oder Partnerschaftsverträgen ist in der Praxis häufig mit vielen Emotionen verbunden. Wir erleben, dass Menschen das Vorhaben der Errichtung von entsprechenden Verfügungen über viele Jahre mit sich tragen, aber immer andere Gründe finden, weshalb die Thematik dann doch wieder nach hinten geschoben wird. Wir können hier nur empfehlen: Machen Sie sich einen Beratungstermin aus und nehmen Sie Ihre Finanzen in die Hand. Errichten Sie einen Ehevertrag, einen Partnerschaftsvertrag, Ihr Testament – gerne auch öfter! Derartige Verfügungen müssen gelegentlich auch aktualisiert werden, sodass sie den Anforderungen der Familiensituation jederzeit entsprechen. Insbesondere im Trennungs- beziehungsweise Scheidungsfall gilt es, diverse Aspekte zu bedenken und manches neu zu regeln.