GMSG & FATCA

Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz (GMSG) /
Common Reporting Standard (CRS)

Der Common Reporting Standard (CRS) ist ein internationales Abkommen, das den zwischenstaatlichen Austausch von steuerlich relevanten Informationen regelt. Dadurch soll die internationale Steuerehrlichkeit gefördert werden. Für Österreich ist dieser Standard im Gemeinsamen Meldestandard-Gesetz (GMSG) festgeschrieben. Es regelt den automatischen Datenaustausch von natürlichen Personen und Rechtsträgern, die im Ausland steuerpflichtig sind.

GMSG-Selbstauskunft

Als Finanzinstitut sind wir aufgrund von GMSG gesetzlich dazu verpflichtet, Daten zur steuerlichen Ansässigkeit von unseren Kunden einzufordern. Diese Informationen werden mittels einer Selbstauskunft (Self Certification) erhoben, welche den/die steuerlichen Ansässigkeitsstaat(en), sowie die jeweiligen Steueridentifikationsnummern (Tax Identification Number = TIN) umfasst. Bei der Eröffnung eines Kontos oder Depots ist die Abgabe einer Selbstauskunft obligatorisch.

Hinweis: Für eine steuerliche Ansässigkeit in Österreich ist keine Steuernummer erforderlich.

So können Sie uns Ihre Selbstauskunft erteilen:

  1. Unter Downloads das passende Formular wählen.
  2. Online ausfüllen.
  3. Ausdrucken und unterschreiben.
  4. Per Post oder eingescannt als PDF an uns schicken.
  • Das GMSG unterscheidet Sorgfaltspflichten
    • Bei „bestehenden Konten“ natürlicher Personen §§ 10–28 GMSG
    • Bei „Neukonten“ natürlicher Personen §§ 29–32 GMSG
    • Bei „bestehenden Konten“ von Rechtsträgern §§ 33–42 GMSG 
    • Bei „Neukonten“ von Rechtsträgern §§ 43–46 GMSG
  • Unterscheidung in bestehende Konten/Neukonten -> Stichtag 30.9.2016/1.10.2016
  • Fristen/Termine
    • Jährliche Meldung durch KI bis zum 30.6. eines Jahres hinsichtlich der Kontodaten des vorangegangenen Kalenderjahres -> Weiterleitung von BMF bis spätestens 30.9. an die zuständigen Behörden der teilnehmenden Staaten
    • Für Neukonten von natürlichen Personen und Rechtsträgern zwischen 1.10.2016 und 31.12.2016 -> erstmalige Meldeverpflichtung an BMF bis 30.6.2017
    • Für Neukonten von natürlichen Personen und Rechtsträgern nach dem 1.1.2017 -> Meldeverpflichtung an BMF bis 30.6.2018
    • Bestehende Konten von natürlichen Personen mit hohem Wert (mehr als USD 1.000.000) zum 30.9.2016 müssen bis 31.12.2017 identifiziert und erstmalig bis 30.6.2018 (betreffend der Kontendaten aus 2017) gemeldet werden
    • Bestehende Konten von natürlichen Personen mit geringem Wert (maximal USD 1.000.000) zum 30.9.2016 müssen bis 31.12.2018 identifiziert und erstmalig bis 30.6.2019 (betreffend der Kontendaten aus 2018) gemeldet werden
    • Bestehende Konten von Rechtsträgern mit hohem Wert (mehr als USD 250.000) zum 30.9.2016 müssen bis 31.12.2018 identifiziert und erstmalig bis 30.6.2019 (betreffend der Kontendaten aus 2018) gemeldet werden
    • Bestehende Konten von Rechtsträgern mit geringem Wert (maximal USD 250.000) zum 30.9.2016, sind nicht meldepflichtig (Wertgrenze).

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