Was gilt es beim Testament
zu beachten?

  • Was ist ein Testament?
  • Wie schreibe ich ein Testament?
  • Wer erbt, wenn ich kein Testament schreibe?

Testament, letzter Wille, letztwillige Verfügung oder Vermächtnis – es gibt viele Namen und Wege für die Weitergabe der eigenen Besitztümer nach dem Tod. Die Erklärung über den Nachlass kann durchaus für die eine oder andere Überraschung sorgen: Manchmal erben Menschen, obwohl sie es gar nicht erwartet hätten. Manchmal erwarten sie etwas – und erben nichts. 

Manchmal bietet der Nachlass der verstorbenen Person (auch Erblasser genannt) auch Anlass für Streitigkeiten innerhalb der Familie. Das erschwert, zusätzlich zum Todesfall, die Situation für die Trauernden. Daher ist es wichtig, den eigenen Nachlass bereits zu Lebzeiten gut zu planen und alles niederzuschreiben. Wir haben die häufigsten Fragen und Antworten rund um das Testament gesammelt – samt kostenlosen Downloads und Checklisten.


Mit einem Testament regelt man ganz einfach, was mit dem eigenen Geld oder den Besitztümern, wie zum Beispiel Immobilien oder Schmuck, nach dem eigenen Tod passieren soll. Das spart den Hinterbliebenen und Liebsten Zeit und oft auch unliebsame Streitereien.

Mit einem Testament regelt man ganz einfach, was mit dem eigenen Geld oder den Besitztümern, wie zum Beispiel Immobilien oder Schmuck, nach dem eigenen Tod passieren soll. Das spart den Hinterbliebenen und Liebsten Zeit und oft auch unliebsame Streitereien.

Was ist ein Testament genau?

Ein Testament ist eine Erklärung, die man zu Lebzeiten für die Nachwelt verfasst. In einem Testament soll geregelt sein, wer jemandes Eigentum nach dessen Tod erhält. Dieses Schreiben ist ein offizielles Dokument und wird von den Behörden anerkannt. In Österreich können alle ausreichend testierfähigen Personen mit einer letzten Verfügung – z. B. eben einem Testament – selbst bestimmen, was mit ihrem Vermögen nach ihrem Tod passieren soll. Voraussetzung für das Verfassen eines Testaments ist, dass Erblassende im vollen Besitz ihrer geistigen Fähigkeiten sind (Testierfähigkeit). Dies kann grundsätzlich ab der Vollendung des 18. Lebensjahres angenommen werden, unter Umständen auch bereits ab 14 Jahren kann man Rechte vererben, aber auch Pflichten, wie zum Beispiel Schulden. Begünstigte in einem Testament sollten sich also stets gut überlegen, ob sie ein Erbe annehmen.

Das macht ein Testament aus:

Einseitig: Testamente sind immer ein einseitige Rechtsgeschäfte. Das bedeutet, dass es zum Verfassen der Willenserklärung nur die Person braucht, die es schreibt – und bei eigenhändig verfassten Testamenten keine Zeug:innen oder Notar:innen. 

Widerruflich: Man kann ein Testament immer wieder ändern. Es gilt die letzte Fassung, so man diese klar als solche identifizieren kann. 

Anordnungen: In ein Testament schreibt man seine letzten Wünsche und ordnet an, was mit dem eigenen Besitz nach dem Tod passieren soll.

Das macht ein Testament aus:

Einseitig: Testamente sind immer ein einseitige Rechtsgeschäfte. Das bedeutet, dass es zum Verfassen der Willenserklärung nur die Person braucht, die es schreibt – und bei eigenhändig verfassten Testamenten keine Zeug:innen oder Notar:innen. 

Widerruflich: Man kann ein Testament immer wieder ändern. Es gilt die letzte Fassung, so man diese klar als solche identifizieren kann. 

Anordnungen: In ein Testament schreibt man seine letzten Wünsche und ordnet an, was mit dem eigenen Besitz nach dem Tod passieren soll.

Eine andere Form, sein Vermögen aufzuteilen, ist etwa ein Erbvertrag. So ein Vertrag kann jedoch nur zwischen Ehepartner:innen, nur in beiderseitigem Einvernehmen und nur mit einem Notariatsakt geschlossen werden. Auch Schenkungen auf den Todesfall der Schenkenden sind üblich. Auch diese sind vertraglich geregelt (also nicht einseitig), vom Notar abzunehmen und müssen im Einvernehmen geschehen. Die Übertragung des Geschenkten erfolgt dann mit dem Tod des Geschenkgebers. Sogenannte sonstige letztwillige Verfügungen (auch Legat und früher Kodizill genannt) regeln weiters das Vermächtnis oder andere Wünsche, wie etwa die Weitergabe einzelner Gegenstände, z. B. einer Münzsammlung.

Brauche ich ein Testament?

In Österreich ist es gesetzlich nicht verpflichtend, ein Testament zu schreiben. Niemand muss sich also Gedanken über die Weitergabe seines Vermögens machen. Gibt es keine letzwillige Verfügung (z. B. Testament, Erbvertrag), möchten die bedachten Personen das Erbe nicht annehmen oder bezieht sich das gültige Testament nicht auf die gesamte Verlassenschaft, kommt es zur gesetzlichen Erbfolge.

Seine Angelegenheiten selbst geregelt zu wissen, gibt vielen Menschen jedoch ein Gefühl der Sicherheit. Das trägt dazu bei, dass ihr Vermögen im Erbfall ohne Streit und auch ohne rechtliche Unklarheiten an die gewünschten Erb:innen geht.

Was ist die gesetzliche Erbfolge?

Schreibt man weder ein Testament noch einen Erbvertrag, tritt in der Regel die gesetzliche Erbfolge ein. Das gesetzliche Verwandtenerbrecht ist nach dem sogenannten Parentelen-System geregelt. Das ist eine festgelegte Reihenfolge, in der Personen – von den Kindern, den Eltern und Großeltern der Verstorbenen sowie deren jeweiligen Nachkommen bis hin zu Urgroßeltern – beim Erbe bedacht werden. Den Ehepartner:innen kommt ebenfalls ein gesetzliches Erbrecht in unterschiedlicher Höhe, je nachdem welche Parentel zum Zuge kommt, zu. Lebensgefährt:innen kommt kein gesetzliches Erbrecht zu, diese können aber unter bestimmten Voraussetzungen dennoch erben, wenn sie in einem gemeinsamen Haushalt mit der verstorbenen Person lebten.

So funktioniert das Parentelen-System

Der Verstorbene hat zwei Töchter (A und B) und einen Sohn (C). B ist bereits verstorben, hat jedoch einen Sohn – das ist der Enkel des Verstorbenen.  A, C und der Enkel erhalten also je ein Drittel vom Erbe.

So funktioniert das Parentelen-System

Der Verstorbene hat zwei Töchter (A und B) und einen Sohn (C). B ist bereits verstorben, hat jedoch einen Sohn – das ist der Enkel des Verstorbenen.  A, C und der Enkel erhalten also je ein Drittel vom Erbe.

Man kann also auf mehrere Arten Erbin oder Erbe werden: Indem man in einem Testament oder Erbvertrag bedacht wird oder aufgrund der gesetzlichen Erbfolge.

Zu beachten ist auch das Pflichtteilsrecht. Dieses berücksichtigt mit einem Anteil zusätzlich gesetzlich bestimmte Personen (Ehepartner:innen, Kinder und deren Nachkommen), die um ihren Pflichtteil verkürzt sind. Ihnen steht ein Forderungsrecht auf eine bestimmte Geldsumme zu, nicht aber auf die Gegenstände der Verlassenschaft. 

Unter Enterbung versteht man die Entziehung dieses Pflichtteils durch die letztwillige Verfügung, was jedoch nur aus bestimmten Gründen möglich ist. Der Entzug des gesetzlichen Erbteils liegt hingegen in der Verfügungsfreiheit der Person, die den letzten Willen verfasst, und muss nicht begründet werden.

Geld ist auch beim Ableben oft Thema. Um die Angehörigen im eigenen Todesfall nicht finanziell zu belasten, kann man vorausschauend eine Versicherung abschließen. Diese deckt die Kosten der eigenen Beerdigung ab. Die s Bestattungsvorsorge kann entweder mit Einmalzahlung oder laufender Prämienzahlung gestaltet werden.

Geld ist auch beim Ableben oft Thema. Um die Angehörigen im eigenen Todesfall nicht finanziell zu belasten, kann man vorausschauend eine Versicherung abschließen. Diese deckt die Kosten der eigenen Beerdigung ab. Die s Bestattungsvorsorge kann entweder mit Einmalzahlung oder laufender Prämienzahlung gestaltet werden.

Wie schreibe ich ein Testament? 

In Österreich gibt es unterschiedliche Arten von Testamenten:

  • Eigenhändig geschrieben
    Selbst mit der Hand geschrieben 

  • Fremdhändig geschrieben
    Auf dem Computer oder durch eine andere Person verfasst
  • Mündlich testiert
    Bei akuter Lebensgefahr oder Gefahr des Verlustes der Testierfähigkeit ausgesprochen, nur im Ausnahmefall möglich und bis drei Monate ab Wegfall der Notlage rechtswirksam
  • Öffentliches Testament
    Von einer Notar:in oder einem Gericht, jedenfalls bei Testamenten von Minderjährigen zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr

Ein Testament kann anschließend auch bei einer Rechtsanwält:in oder Notar:in hinterlegt und im Österreichischen Testamentsregister registriert  werden. Als Hilfestellung für die Errichtung eines Testaments, haben wir unsere kostenlosen Checkliste zusammengestellt. An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass man mit vielen Tücken und Problemen im Zusammenhang mit den bestehenden Formvorschriften bei der Erstellung eines Testaments konfrontiert sein kann. Deshalb raten wir zu einer Rechtsberatung bei der Rechtsanwält:in oder Notar:in Ihres Vertrauens.

Muss ich mein Erbe versteuern? 

In Österreich gibt es aktuell keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer. Bei Erbschaften oder Schenkungen von Grundstücken ist jedoch die Grunderwerbsteuer zu entrichten.  Schenkungen unter Lebenden – mit Ausnahme von Grundstücken – sind ab einer gewissen Wertgrenze bei der Finanzbehörde anzeigepflichtig.

Wir haben alle wichtigen Regelungen, Begriffe sowie Informationen zum Thema Erbrecht in unserem kostenlosen Handbuch zum Erbrecht zusammengestellt. Unser Tipp: Ausdrucken und stets griffbereit zum Stöbern aufbewahren. Diese Unterlagen bieten eine erste Orientierung zu grundlegenden Fragen des Erbrechts. Doch das Handbuch kann und soll die ausführliche Beratung durch eine Notar:in oder Rechtsanwält:in nicht ersetzen.

Wir haben alle wichtigen Regelungen, Begriffe sowie Informationen zum Thema Erbrecht in unserem kostenlosen Handbuch zum Erbrecht zusammengestellt. Unser Tipp: Ausdrucken und stets griffbereit zum Stöbern aufbewahren. Diese Unterlagen bieten eine erste Orientierung zu grundlegenden Fragen des Erbrechts. Doch das Handbuch kann und soll die ausführliche Beratung durch eine Notar:in oder Rechtsanwält:in nicht ersetzen.

Fazit

Ein Testament erleichtert es uns, unsere Erbangelegenheiten zu regeln. Es kann dazu beitragen, dass unser Geld sowie unsere Besitztümer ohne Streit und rechtliche Unklarheiten nach unseren Wünschen weitergegeben werden. Bei Fragen empfiehlt es sich, Unterstützung von einer Notar:in oder Rechtsanwält:in in Anspruch zu nehmen. 

Weiterführende Informationen


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Dieser Beitrag ist mit grundlegenden Antworten zu wichtigen Erbrechtsfragen behilflich. Doch er kann und soll die ausführliche Beratung durch eine Notar:in oder Rechtsanwält:in nicht ersetzen.

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