Information zur Gläubigerbeteiligung
im Fall der Abwicklung einer Bank
(„BAIL-IN“)

Wo ist das geregelt?

Die EU-Richtlinie wurde in Österreich im Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken („BaSAG“) umgesetzt. Daneben gilt die Verordnung zum Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM-VO).

 

Wer ist die Abwicklungsbehörde?

In Österreich ist (für systemrelevante Banken der Eurozone) der Ausschuss für die Einheitliche Abwicklung (Single Resolution Board, SRB) und (für alle anderen Institute) die Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) die zuständige Abwicklungsbehörde.