Aussetzen von Zins- und/oder Ratenzahlungen
Wir unterstützen Sie bei der Rückzahlung
Haben Sie Einkommensausfälle aufgrund der Corona-Krise? Oder ist Ihr Kleinstunternehmen betroffen und Sie haben Umsatzrückgänge oder Liquiditätsengpässe? Wir unterstützen Sie in dieser schwierigen Zeit bei der Rückzahlung.
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Infos & Hilfe
Fragen und Antworten zum Aussetzen der Zins- und/oder Ratenzahlungen
- Wen betrifft die gesetzliche „COVID-19-Stundung“?
- Was ist die gesetzliche „COVID-19-Stundung“?
- Welche Voraussetzungen gibt es für eine gesetzliche „COVID-19-Stundung“?
- Wie kann ich zur gesetzlichen „COVID-19-Stundung“ kommen?
- Für welche Kredite gilt die „COVID-19-Stundung“?
- Wie viele Raten können bei der „COVID-19-Stundung“ maximal gestundet werden?
- Wann muss ich bei der „COVID-19-Stundung“ die gestundeten Raten nachzahlen?
- Was ist der Unterschied zwischen Pauschalraten und Kapitalraten bei einer „COVID-19-Stundung“?
- Kann ich auch eine „COVID-19-Stundung“ für bereits bezahlte Raten beantragen?
- Was bedeutet eine „COVID-19-Stundung“ für mein Girokonto?
- Ich habe eine Vorauszahlung am Kredit, was passiert damit bei der „COVID-19-Stundung“?
- Ich habe aktuell eine Ratenstundung, kann ich zusätzlich eine „COVID-19-Stundung“ beauftragen?
- Kann die Prämie für meine (Kredit-)Versicherung im Rahmen der „COVID-19-Stundung“ auch gestundet werden?
- Kann die Rate für meinen Tilgungsträger bei der „COVID-19-Stundung“ auch gestundet werden?
- Kann ich über „COVID-19-Stundung“ auch andere Raten/Zahlungen für z.B. Miete, Strom oder Steuerzahlungen stunden?
- Ich habe aktuell eine „COVID-19-Stundung“, kann ich diese verlängern?