Gewinnfreibetrag nutzen und Steuer sparen

UnternehmerInnen und FreiberuflerInnen können einen Teil ihres Gewinns steuerfrei stellen, wenn sie in ausgewählte Wertpapiere oder in bestimmte Anlagegüter investieren.

Für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2016 beginnen, kann zusätzlich zu Wohnbauanleihen wieder in Wertpapiere gemäß § 14 Abs. 7 Z 4 EStG investiert werden.

Der Gewinnfreibetrag beträgt wie bisher bis zu 13 % des Unternehmensgewinns.

Anleihen der Sparkasse Bregenz

Erste Group KMU-Anleihe 2017-2022

ERSTE RESPONSIBLE BALANCED